zweier Dreiecke. Kriterien müssen also entdeckt werden.,, Formale" Kriterien finden wir z. B. bei logischen Gefügen, denen zufolge dann andere Bestimmtheiten ausgeschlossen sind. Nur solange man die Aussagen als solche logischen Gefüge, nämlich als,,Sätze“ nahm, in deren,, Geltung" das,,worüber“ der Aussage trans- poniert war, konnten solche (negative) Kriterien der,,Wahrheit“ vermutet werden. Das Vorhandensein eines Widerspruchs ist indessen keineswegs ein eigentliches,,Kriterium", auf das man sich wie auf einen sachlichen, obschon formalen Grund berufen könnte. Der Widerspruch zwischen Aussagen zeigt nicht mehr an, als was er,,ist". In den üblichen Formulierungen erscheint der Satz vom Widerspruch auch nur vorgeblich als auf die ,,Aussagen", tat- sächlich aber nur als auf die Prädikationen bezogen. Der Widerspruch besteht hier nach Pfänder,,zwischen der positiven und der negativen Hinbeziehung der Prädikatsbestimmtheit auf den Subjektsgegenstand¹)". Der Satz vom Widerspruch fixiert hier angeblich die,,formal-ontologische Tatsache, daß ein Gegenstand nicht zugleich P und non-P sein kann". Pfänder ergänzt hier: ein Gegenstand,,an derselben Stelle" (sofern ,,dieselbe Blume an der einen Stelle rot, an einer anderen aber etwa gelb, also nicht-rot sein kann²)“. Und gegenüber weiteren Einwänden gegen die Gültigkeit des Satzes vom Widerspruch erinnert er daran, daß ,,das Urteil, welches von der Blume behauptet, daß sie an der bestimmten Stelle rot sei,... als wesentlichen Bestandteil eine Zeitbestimmung" enthält³). Beide Korrekturen sind über- flüssig. Sie verkennen die Natur der „Prädikation worüber“ bzw. der prädikativen Bestimmung. Denn sofern rot als Merk- maleines Subjektum auftritt, ergänzt das,,an irgend einer (bzw. bestimmten) Stelle" notwendig das „,rot". Bzw. als Merkmal differiert,,rot" nicht nur spezifisch mit,,gelb", sondern auch mit 1) Pfänder, 1. c. S. 357. 2) 1. c. S. 344. 3) 1. c. S. 345. 81