widersprechen könnten. Er ist es insofern, als er eben Wider- spruch ist. Nur ineins damit, daß man die Aussage als den Repräsentanten ihres Gegenstandes nahm, konnte man ver- anlaßt sein, ihren Bezug zu anderen Aussagen an formale Kriterien zu binden. Behauptungen werden geleugnet. Aussagen können nur ,,bestritten" werden. Z. B. durch nein. Nein ist Ausdruck des Widerspruchs gegen etwas. Der,,Widerspruch gegen" ist keine,,Stellungnahme". Ich lehne die Aussage nicht nur meiner- seits ab, wenn ich widerspreche. Sondern ich wende mich inso- fern dagegen, als diese Aussage in dem Nein eine Besagung er- fährt. Ja und nein sind Modi des Besagtwerdens einer Aussage. Nein besagt aber auch den Widerspruch, insofern als es dessen ,,Ausdruck" ist¹). Daß das nein einerseits den Widerspruch, andererseits aber die Aussage be-sagt, macht den Terminus ,,besagen" nicht doppeldeutig. Es zeigt gerade die Natur des Widerspruchs auf: Denn man widerspricht, sofern die fragliche Aussage sich nicht an die Tatsachen hält. Und man bestreitet dabei nicht eigentlich die Aussage, sondern das, was man, sofern man der Aussage widerspricht, für falsch hält. Also eine Be- stimmung, oder eine Angabe usw. Man bestreitet deren Richtig- keit. Das nein,,besagt“ aber dann ineins mit dem Widerspruch, den es ausdrückt, auch die Aussage, sofern man sie nicht „primär“ bestreiten kann. Ja und nein sind auf die Aussage im Sinne des (ganzen) Berichtes bezogen. Denn als dasjenige, ,, was" wahr ist (oder nicht wahr), kann man nur die Aussage in dem Sinn angeben, als die Aussage der (sekundäre),,Ort“ der Wahrheit ist. „Falsch“ und „,richtig" sind demgegenüber echte Merkmale, die sofern sie der Angabe usw. zukommen oder nicht, auch bestritten werden können. - - Der Widerspruch zwischen Aussagen ist nicht Folge irgend- einer formalen Beschaffenheit dieser Aussagen. Das Verhältnis, in dem sie einander widersprechend zueinander stehen, ist - 1) Vgl. S. 36. - 79