Die Äquivalenz der partikulären mit den Existentialsätzen hat schon Bolzano¹) bemerkt. Für die Theorie des Universalurteils war aber die Lehre vom Urteil als einer Begriffsverknüpfung insofern verhängnisvoll, als gerade das alle auf den Umfang eines,,Begriffes" bezogen zu sein scheint. "" * - Fürs erste ist aber das Universalurteil keine generelle Aussage. Beispiele einer generellen Aussage sind z. B. Blei ist weich, oder das Zebra hat ein gestreiftes Fell, lebt herdenweise usw. ‚Diesem Tier“ ist das eigentümlich. Es ist im Durchschnitt so und so groß, selten einzeln zu finden, und in jedem Fall hat es den genannten Habitus. Man kann das zeigen diese Ergän- zungen²) — nicht sagen, daß an jedem einzelnen Zebra das als Merk- mal zu finden ist, was von,,dem Zebra" doch andererseits nur insofern wiederum gilt, als es das Verhalten und die Eigenschaften der Zebra-Exemplare betrifft. Und zweitens: was allgemein von diesen gilt, ist etwas anderes, als dasjenige, was sie generell betrifft zufolge dessen, daß es Zebras sind. Das Universalurteil, daß es kein Zebra gibt, welches nicht..."leugnet eine Ausnahme und widerspricht insofern dem, daß es eines gibt, welches nicht... Beim generellen Urteil dagegen besteht die Möglichkeit, seine generelle Gültigkeit durch eine Einschränkung zu ergänzen³). 1) Sofern Bolzano den Existentialsatz nach dem Subjekt-Prädikat- Schema interpretiert, trennt er freilich hierbei die partikulären Urteile gerade von den Sätzen, in denen die Anzahl dessen angegeben wird, was P ist": ,,Daß aber auch nicht einmal die ganze Vorstellung,, einige A" das Subjekt des partikulären Satzes erschöpfe, daß ferner auch B nicht sein Prädikat sey, und daß mithin die grammatische Konstruktion keine der eigentlichen Be- standteile, aus welchen dieser Satz bestehet, anzeige; daß er im Grunde so auszusprechen sey: die Vorstellung eines A, welches B ist, hat Gegenständ- lichkeit: das meines Wissens ist noch nicht bemerkt worden. Und da man so das eigentliche Wesen der Sätze dieser Art verkannte, so konnte man auch nicht bemerken, daß die Sätze, die eine Größenschätzung, eine Zahlbestim- mung enthalten usw., abermals zu einer anderen Art gehören." (1. c. II S. 266.) 2) Vgl. hierzu Pfänder, l. c. S. 263. 3) Z. B. gilt es auch generell vom Dreieck, daß es zur Winkelsumme zwei Rechte hat. Dreieck-sein und zur-Winkelsumme-2 Rechte-zu haben, be- zeichnen miteinander verknüpfte Merkmale. Das Dreiecksein ist der Grund dafür, daß dieses bestimmte bezeichnete Dreieck auch das andere genannte Merkmal hat. Insofern ist hier das, was ohne Einschränkung gilt, notwendig. Und das, was eingeschränkt generell gilt, möglich: Das Dreieck,,kann“ z. B. rechtwinklig sein. 73