Partikular- und Universalurteil sind also Formen von Existentialurteilen: Es gibt S, die P sind, und es gibt kein S, was nicht P ist. (Das ist das Richtige an der Urteilstheorie von Fr. Brentano.) Insofern stehen Partikular- und Universalurteil dann aber neben Urteilen der Art: ...2 S sind P, (= es_sind (gibt) 2 S, die...). Der Akzent liegt hier auf einer Angabe. Die Anzahl wird bestimmt. Und entsprechend entscheidet das Uni- versalurteil, daß es keines gibt, was nicht..., und das Parti- kuläre, daß einige sind, die . . . 3. Als Angaben widersprechen einander,,alle S sind P" und ,,nicht alle S sind P". Beide sind - gegenüber Zahlangaben ,,Entscheidungen", sofern das eine seiner Substanz nach die Negation des anderen ist; entweder sind es alle, oder es sind nicht alle S, die ...,, Positiv" und,,negativ" bezeichnet also im Falle des Partikular- und Universalurteils keinen Unterschied der „, Qualität" wie im Falle der (festen) Prädikation. Diese ist affirmativ oder negativ¹). Im Falle des Universal- und Partikularurteils kann aber als affir- mativ bzw. negativ allenfalls nur das, was ,,P (nichtP) ist" be- zeichnet werden. Also dasjenige, dessen Entscheidung als bereits gefallen angesetzt sein muß, wenn die Frage überhaupt er- stehen soll, deren Entscheidung das partikuläre bzw. universelle Urteil fällt. Daß diese Frage aber auf ein Entweder-Oder zugespitzt ist, daß sie eine Entscheidung im strengen Sinne verlangt, ist hier etwas Besonderes. Es ist das Besondere von einige, keins, alle usw. gegenüber anderen Angaben wie 2, 3, 4... usw., daß sie je die Negation eines anderen sind. Zur Entscheidung steht hier aber überall ein Existenzverhalt: Es gibt (k)eines, was (nicht). Sofern als das Nämliche in ,,alle S sind P" besagt ist, wie in es gibt kein S, welches nicht ist beides einander ,,äquivalent“. 1) Vgl. oben S. 41 ff. ...9 72