- als negativ nicht alternative Aussage - Bestimmungen. Das, was man sagt, kann lediglich ,,negativ gewendet" oder auch Äußerung etwa,,bejahend" oder „,etwas verneinend" sein. Nämlich in keinem anderen Sinn, als man sich etwa auch,,ein- schränkend äußert" usw. Was man gesagt hat, kann dann aber überdies noch geleugnet werden. Nicht anders als es auch möglich ist, daß es überdies noch behauptet wird. Behauptung und Leug- nung wiederum sind nicht notwendig auf etwas bezogen,,,was ausgesagt ist“. Als Positum bzw. Negatum kann lediglich das Kor- relat des Behauptens bzw. Leugnens bezeichnet werden. Behaup- tung und Leugnung sind demnach keine,, Arten" von Urteilen. Affirmativ und negativ sind aber die Übersetzung dessen, was Aristoteles κατάφασις und ἀπόφασις nannte: κατάφασις δέ ἐστιν ἀπόφανσίς τινος κατά τινος. ἀπόφασις δέ ἐστιν ἀπόφανσίς τινος ἀπό tivos¹). Die prädikative Bestimmung hat eine Qualität²). § 4. DIE PRÄDIKATIVE BESTIMMUNG ,,Bedeutungen" gehören nicht primär und,,eigentlich erst" zu den Worten, die man sagt. Das sich-auseinandersetzen-mit den Dingen ist bestimmt durch eine Richtung der Auslegung, in der die Dinge angesprochen werden auf irgendeine,,Seite", bzw. Wendung hin, auf die hin man sie kennt oder nicht kennt. Das zu-tun-haben-mit den Dingen wird getragen von einem Ver- traut sein mit der Struktur dessen, in dem das Subjekt den Horizont seiner Lage hat. Die Dinge,,bedeuten" etwas³). Es hat eine bestimmte,,Bewandtnis"-mit ihnen. Deshalb gibt es das auch-ausgesprochen-werden-können. 1) De interpretatione 17a, 25-26. 2) Als eine Möglichkeit der Rechtfertigung der Unterscheidung von posi- tiven und negativen Urteilen als Urteilsarten scheint sich dann noch die Tat- sache darzubieten, daß es kontradiktorische Urteils formen gibt wie z. B. das positive universelle und das negative partikuläre Urteil. Es wird aber später gezeigt werden, wie das, was hier als Urteilsarten beschrieben wurde, tatsächlich nur verschiedene Angaben sind, mit denen das Urteil endet. (cf. S. 72.) 3) Vgl. Bedeutung als,,Lebenskategorie" bei Dilthey (ges. Schr. VI, S. 319, VII, S. 232 ff. u. a.). 41