Die Kompletion einer Aussage bestimmt sich nach dem Horizont dessen, was ausgelegt darin ausgesprochen ist, und zweitens nach dem Sinn, aus dem heraus die Rede,,gewendet" ist. Es schneit ist nicht,,ungenau“. § 3. DIE BEHAUPTUNG UND DIE SOG. QUALITÄT DER URTEILE Was man sagt, ist wahr oder nicht wahr; man ist geneigt, hier ohne weiteres von,,Behauptungen“ zu sprechen. Indessen: Bei einem Ruf wie es brennt! ist sicherlich etwas ge- sagt, dem widersprochen werden kann. Und sicherlich widerspricht man da nicht der Warnung, als die hier die Rede gewendet ist. Der Widerspruch kehrt sich nicht nur insofern gegen den anderen, als seine Warnung unberechtigt gewesen wäre. Der Widerspruch meint aber auch nicht, daß das,,falsch" sei, was gesagt ist; d. i. man setzt nicht etwa das kontradiktorisch Entgegengesetzte an. Ein Brand ist nicht anzutreffen": das nein kehrt sich gegen die Beobachtung, die in es brennt! ausgesprochen ist. Die Beobachtung war,,falsch". Sagt man zu einer Erzählung: 99 "" abkünftigen Begriffes der,,Wahrheit“, wie er auch für Bolzano leitend war. Seine Aufnahme wurde dadurch erleichtert, daß man ohne weiteres von Urteilen“ sprach. Denn Urteile sind freilich an ihnen selbst,,wahr“. Nämlich gerade in dem Sinn, in dem Bolzano von Wahrheiten,, an sich" sprach. Diese,,Wahrheit" des Urteils ist aber - recht besehen -nur die Richtig- keit eines Urteils, und sie kommt dem Urteil als einer Operation zu. Denn das Urteil ist ein Verfahren, was zu einem Ergebnis führt. (Vgl. hierzu die späteren Ausführungen des Textes S. 76, wo gezeigt wird, daß das, was die Logik als Urteils,,formen" aufführt, nur die möglichen Ergebnisse von Ur- teilen, nämlich bestimmte Angaben sind, auf die es in der Frage abgesehen war, die das Urteil einleitete.) Die,,Wahrheit“ der als,,Satz“ verkannten Aussage und die Richtigkeit des Urteils, sofern man dieses nur in seinem Resultat betrachtet, werden in der Logik seit Lotze meist unterschiedlos als,, Geltung" bezeichnet. Die ursprüng- liche Bedeutung dieses Terminus, dessen Verwendung in der Logik nur Ausdruck einer selbstgeschaffenen Verlegenheit ist, ist faßbar in der,,Geltung“ eines Gesetzes z. B. Oder darin, daß ,,es vom Dreieck", bzw.,,daß vom Dreieck der Satz" gilt, daß das Dreieck zur Winkelsumme 2 R hat. Eine Geltung dokumentiert sich in den Folgen, von denen etwas betroffen wird. Das Drei- ecksein ist verknüpft mit dem,,zur Winkelsumme 2 R haben"; es ist der Grund dafür, daß es so ist im einzelnen Fall eines Dreiecks. 36