Kennen-bzw. Nicht-Kennen ist z. B. der Modus indiziert, unter dem man sich selbst, hier z. B. in seiner Stellung einer Natur gegenüber,,,versteht". Das in den Antizipationen gefaßte a priori ist nicht mehr an die Wahrheit gebunden, sofern auch diese von der Verschränkung in meine Lage nicht dispensiert werden kann¹). Nämlich inso- fern, als sie von daher ihren „,Sinn“ bekommt. Gewißheit, Sicherheit, Richtigkeit usw. sind die,,Wendungen“, unter denen man die Wahrheit ursprünglich trifft. Die Objektivität der Kantischen Synthesis ist weder als Wahrheit noch als Richtig- keit zu bezeichnen. Sie ist beiden gegenüber abgeleitet. Was von der Logik unter dem Titel,,Wahrheit" aufgenommen wurde, konnte nur ,,umschrieben" werden. Man hatte falsch begonnen: Daß der Begriff durch die Existenz nicht einfach kom- pletiert wird, hatte Kant zwar gezeigt. Aber ineins mit dem An- satz des transzendenten Gegenstandes war der ,,Begriff" in ein praedicatum, und die Existenz in eine Modalität dessen umge- schlagen, was Kant,,Urteil" nannte. (,,Die Notwendigkeit eines Urteils ist die bedingte seines Prädikats.") Nicht anders als auch die Richtigkeit einer Gleichung, d. i. diese Eigenschaft einer Be- ziehung, in der die Zahlen selbst gegeneinander verrechnet wer- den, bei Kant als eine Urteils modalität erscheinen mußte. In der Synthesis kann die Gleichung nur als das Resultat dieser Operation auftreten. Das Transzendente, was sich in der Synthe- sis konstituiert, deckt sich mit dem, womit die Erfahrung, das Rechnen usw., jeweils endet. Das Urteil wird so der Frage quid juris unterstellt. Die Lehre, daß es der primäre Ort der Wahrheit sei, streitet mit der anderen, daß es sich dieser Wahrheit nur von andersher versichern kann, sofern es sich auszuweisen hat. 1) Das Kantische a priori ist ein Begriff, für den überdies die Dignität der Erkenntnis bestimmend bleibt. Allgemeingültigkeit der Erkenntnis ist aber etwas, dessen Erreichung nur auf dem Boden einer bestimmten Wissen- schaft dringlich wird. Kant beantwortete hier eine Frage, für deren Lösung diese Wissenschaft mit ihren Methoden einzustehen hätte. Die Bedingungen der Möglichkeit allgemeingültiger Erkenntnis sind recht besehen be- stimmte, z. B. physikalisch realisierbare Bedingungen. Auch das sog. Kausal- gesetz ist z. B. ein zu Unrecht von der Philosophie annektiertes Problem. 14