aus, ein einfach schlichtes ,,Blau" als bloße Eigenschaft wird man nicht halten können. Eine kurze Erörterung von Herbarts Bedenken wegen der Inhärenz zeigt das Verkehrte eines solchen Beginnens. Er sagt: ,,Das Besitzen oder Haben der Merkmale muß auf was immer für eine Weise doch am Ende dem Dinge als etwas seiner Na- tur eigentümliches, als eine Bestimmung seines Was zuge- schrieben werden"¹. Aber gerade dann, wenn wir tatsächlich ,,Bestimmungen seines Was" haben, dann gerade kann von In- härenz nicht mehr die Rede sein. Nämlich in dem oben bereits angeführten Fällen des Dreiecks, der Drei. Wir sagten, etwas hätte allenfalls,,den Wert eines Dreiecks". Kongruente Drei- ecke seien ebensowenig einander verschiedene Exemplare des- selben Dreiecks, als die beiden Zweien in 2+2 ein je anderes Exemplar von zwei sind. Wir erwähnten schon, wie gerade hier, wo etwas (wie z. B. zwei) pluralisiert ist, es doch eben gerade insofern ,,dieselbe Zahl" bleibt und keineswegs so etwas vorliegt wie verschiedene einander gleiche Zweien. Auch die Kongruenz von geometrischen Figuren ist keine Gleichheit von Verschiedenen. Verschieden sind Dreieck und Kreis bzw. stumpfwinkliges und rechtwinkliges Dreieck. Aber kongruent kann nur sein, was je den Wert eines Drei- ecks hat. Ich meine: Verschieden sind Dreieck und Kreis nur als diese Figuren ebenso wie 3 und 4 als Zahlen verschie- den sind. Sie sind verschieden unter einer Supposition, unter der sie auf das hin verglichen werden, was ,,sie sind". Die Identitas indiscernibilium verhindert nicht die Pluralität der Zweien. Aber diese beweist andererseits auch nicht die Möglichkeit des Vorkommens von tatsächlicher Gleichheit, wie sie für Leibniz gerade fraglich war. Was in strengem Sinne gleich sein könnte, ist gerade das, wo die Identitas indiscer- nibilium zutrifft, nämlich die Zahlen usw. unter dem Aspekt dessen, was sie sind. In gewissen Hinsichten z. B. als gerade Zahlen sind sie dann einander gleich. Und dort, wo es nicht I 1. c. § 101. - 64