- ,,sein" otov hätte und also Rot,,an ihm" realisiert wäre; so kann man sich hier die Inhärenz der Eigenschaften nicht zu- nutze machen. Nicht einmal das, was etwas eigentlich ist, nämlich z. B. Eisen - ist dadurch, daß es die Natur dieses Stückes in meiner Hand bezeichnet, vereinzelt worden. Diese irrtümliche Meinung entstand nur aus der oben des näheren erörterten Verkennung des Gefüges der Bestimmung. Daß es bei Stoffen und Farben die eigentümliche Art von Identität gibt, die darin liegt, daß es eben hier und dort derselbe Stoff und dieselbe Farbe ist was z. B. bei Schatten, Fleck usw. nicht möglich ist — liegt eben nur daran, daß hier gerade Sub- stanzen bzw. Qualitäten vorliegen, daß gerade dasjenige, was etwas,,eigentlich" ist, nur spezifisch differieren kann. Auch die Art war der primäre Träger einer Bestimmung. Sie war nämlich das, was man kennt bzw. nicht kennt. Die Bestim- mung bezog sich hier nicht unmittelbar auf einen ,,Gegen- stand“, der sich als ihre Vereinzelung dargestellt hätte. - Freilich ist die Art,,da“ in Exemplaren. Aber in deren Gefüge ist die Einzelheit angelegt; sie ist überhaupt keine,,Ver- einzelung" von etwas. Es wird dann aber deutlich, wie über- haupt das Problem erschlichen ist, dessen Lösung im Prin- zipium individuationis gesucht wurde. Denn auch dort, wo et- was durch den Umstand seines Daseins gerade konstituiert wird, wo etwas auf seine individuelle Ausgestaltung hin ange- sprochen ist, liegt darin gerade das Typische. Z. B. der Schat- ten ist hier einfach ein anderer als der dort. Diese Anders- heit liegt durchaus in der Linie, in der beide überhaupt je,,ein Schatten" sind. Es sind nicht etwa verschiedene Schatten, so als ob hier an der Grenze der spezifischen Differenzierung eine sog. numerische Differenz läge. Spezifisch (im strengen. Sinn) differieren nur Farben z. B. oder Stoffe oder Zahlen. Die spezifische Differenz stellt sich hier aber dar als nur eine Form der Andersheit: Als,,Individuen" stehen Wachs und Blau neben meinem Fahrrad z. B. Freilich ist mein Fahrrad ein einzelnes Fahr- 53