es leicht Existenz und Nichtexistenz als Alternative wenigstens noch zu formulieren. Denn dann gibt es einander ausschlie- Bende Partner. Nämlich die Urteile. Es ist möglich, hier For- meln aufzuschreiben, die positiv bzw. negativ bestimmt sind. Die eine ist der Substanz nach die Negation der andern, Aber schon im Falle des Vorhandenseins von hundert Talern sucht man vergebens nach dem kontradiktorischen Partner. Bei,,es regnet" liegt es nicht anders. Wir sagten oben, daß ,,es regnet nicht" nur auf dem Umweg über den Sinn der Behauptung, d. i. im Hinblick auf die Umstände, als wider- sprechende Aussage fixiert werden konnte. Was schließt aber hier einander aus? Wo in der Instanz, woran die widerspre- chenden Aussagen auf ihre Wahrheit geprüft werden, nur der eine Partner gegeben ist, der andere aber nicht in der Lage ist, durch eine eigene, nur eben an der des andern orientierte Formulierung sich abzulösen und frei hinzutreten wie im Falle der kontradiktorischen Urteile. Die Alternative erhebt sich hier allererst aus dem Wirklichen als dessen Zufälligkeit. Und sofern schon der Partner fehlt, d. i. sofern die Alternative hier in die Wirklichkeit als deren Zufälligkeit hineingenommen ist, ist ein Satz vom ausgeschlossenen Dritten von vornherein unmöglich. Im Falle von kontradiktorischen Urteilen sind die durch Kontradiktion konstituierten Formen richtig bzw. falsch. Hier dagegen kommt es gar nicht zu einem Ausschluß des falschen und des richtigen. Gleichsam im Moment seines Entstehens ist hier der Partner selbst dasjenige, was überhaupt ausgeschlossen wird. Das Nichtsosein ist ja im Grunde das nämliche wie das Sosein: in dem Sinne, als hier durch Position und Negation nicht etwas aufweisbar Iden- tisches verschieden bestimmt wird, sondern als hier die Die- selbigkeit gerade in die Dialektik des Vollzugs der Negation ge- knüpft ist. SII. Der Begriff der Wahrheit ist hier an dem der Wirklich- keit orientiert. Neben dem,,in Wirklichkeit so sein" steht 41