individuelle Stück Eisen in die Faktizitäten gebannt, als deren Subjekt man es voreilig angesetzt hatte. Zunächst hat die Tat- sache, daß das Stück Eisen in meiner Hand zerbricht, über- haupt kein,,Subjekt". Sie kann festgestellt, berichtet werden, ist aber dadurch noch kein Urteil geworden. Ein Urteil läge z. B. dann vor, wenn ich von dem Stück Eisen etwas prä- diziere. Es ist nur insofern Subjekt, als ihm etwas,,zukommt“, und auch nur dann ist es überhaupt als „,Gegenstand" supponiert. Die als „,zukommen" bezeichnete Beziehung eines Subjektes zu einem Prädikat ist keinerlei in die Zeit gebannte Faktizität. Was hier verwirrt, ist die Doppeldeutigkeit des ,,bloßen Faktum". Denn es kann damit auch die Zufälligkeit einer Verknüpfung im Gegensatz zu deren Notwendigkeit be- zeichnet sein. So ist es zufällig, daß dem Eisen gerade die und die Eigenschaften zukommen, trotzdem das als von dem Eisen prädiziert allgemein und schlechthin gilt. Stellen wir dagegen fest, daß im gegebenen Falle das Eisen der eigent- liche Träger eines Prozesses ist, so liegt eine Verknüpfung, die notwendig oder zufällig sein könnte, gar nicht vor. Der ,,Z u fall" hat hier, wo sein primär erfüllender Sinn liegt, kei- neswegs in einer Notwendigkeit sein Gegenstück. Es war konsequent, daß man, um die Differenz zwischen dem Eisen und seiner Vereinzelung zu demonstrieren, beide als,,Gegenstände“ nahm. Man erinnerte daran, wie von ihnen sehr Verschiedenes gilt. Daß z. B. der eine vernichtbar ist, der andere dem in merkwürdiger Weise entzogen zu sein scheint. Aber gerade daran, daß das konsequent war, kann man an- setzen, um diese Unterscheidung richtig zu stellen: Es wäre ebenso verkehrt, Blau noch bzw. eben ,,im - mer" blau sein zu lassen, wie es verkehrt wäre zu sagen, daß es, wenn es verblichen ist, ,,nicht mehr" blau sei. Freilich: Blau bleibt Blau und Drei bleibt Drei. In dem leeren Sinn als eben Blau Blau und Drei Drei,,ist“, Blau z. B. etwas anderes ist als Grün. In dieser seiner Differenz zu andern Farben wird es 15