es ist ja doch nur derselbe Stoff bzw. dieselbe Farbe, die sich verändert. Wir begehen also nicht etwa die Ungereimt- heit, etwas in den Prozeß der Veränderung hineinzubeziehen, was als,,idealer Gegenstand" solchen Schicksalen von vorn- herein entzogen wäre. Freilich ist man immer von neuem versucht, den Stoff bzw. die Farbe als den eigentlichen Ansatz der Oxydation oder des Bleichens hinwegzuargumentieren. Man betont dabei rich- tig, daß doch nicht das Eisen tatsächlich, nämlich dann und dann, oxydieren könne. Von ,,dem" Eisen könne nur in dem Modus des,,überhaupt", nämlich als allgemein, etwas prädiziert werden. Dabei wird aber zweierlei als von vornherein zu- gestanden hingenommen: nämlich außerdem noch das andere, daß, wenn von dem Stück Eisen eine Veränderung ausgesagt werde, für deren,,bloße Faktizität“ die Bestimmtheit gerade dieses Stückes Eisen als eines bloßen tode ti verantwortlich sei. Man unterstellt beidemal das (bzw. irgendein Stück) Eisen als einen dem betreffenden Prädikat je subjizierten Gegenstand. Man interpretiert also nach dem Urteilsschema. Ein Urteil liegt aber weder in dem einen noch in dem andern Falle vor. Fürs erste dann nicht, wenn im gegebenen Falle festgestellt wird, daß es des näheren das Eisen, dieser so und so bestimmte Stoff sei, der hier oxydiert. Denn da fixiert man lediglich den Ansatz einer dinglichen Beschaffenheit bzw. einer dinglichen Veränderung. Daß es nicht möglich ist, den Stoff dieses Dinges anders als spezifisch zu bestimmen, führt nicht etwa die Absurdität herbei, nun diesen, nämlich den nur spezifisch - d. i. unter Absehung davon, daß es der Stoff dieses Dinges ist bestimmten Stoff als tatsächlich einmal oxydierenden setzen zu müssen. Von dem Eisen wurde hier überhaupt nichts ausgesagt. Wie z. B. dann, wenn seine chemischen und physikalischen Eigenschaften aufgezählt und insofern mit dem Stoff,,verknüpft" werden. - Fürs zweite bleibt aber ebensowenig als das Eisen nur als Subjekt einer Geltung auftreten kann — - umgekehrt das 14