SO • 9 zogen. Die Anzahl bestimmt das,,wieviel" dessen, von dem es feststeht, daß... Das Zählen ist eine Operation, die sich hier anschließt an diese Feststellung, die an,,Dingen" oder,,Fällen" vorgenommen wird. Die Zahlangabe ist keine,,Entscheidung", wie durch das universale und partikuläre Urteil etwas ent- schieden wird. Nämlich ob etwas uneingeschränkt oder nicht uneingeschränkt zutrifft. Sage ich, daß es fünf sind, die . wurden die anderen,,nicht mit gezählt". Sie gehören nicht mit zu dem, was insofern begrenzt ,,im ganzen" fünf ist. In dem,,einige bzw.,,alle" sind aber die Schranken einer be- stimmten Prädikation bzw. das Fehlen dieser Schranken gerade dasjenige, was fixiert wird. Es ist das Besondere des Urteils bzw. der Beurteilung, daß es die Triftigkeit einer Prädikation betrifft und nicht nur die Fälle dieser Triftigkeit angibt wie eine Zahl. Der Unterschied zwischen dem Existentialurteil und dem par- tikulären Urteil liegt nur darin, daß der Existentialsatz lediglich die Triftigkeit,,überhaupt", d. i.,,in Fällen", aber nicht für gewisse Subjekte zum Gegenstand hat. - - Daß von 3, 4, ... als von verschiedenen Angaben nur die eine richtig, die übrigen falsch sind, meint, daß die fragliche Operation nicht verschiedene Ergebnisse haben kann. Es ist falsch gezählt worden. Demgegenüber sind alle... und nicht alle... überhaupt nicht solche verschiedenen,,Ergebnisse", sondern verschiedene Entscheidungen und insofern einander wider- sprechend. Denn das Urteil ist keine Operation, die sich in dem Sinn an,,das Gegebene" halten kann, wie das Zählverfahren. Was für das Zählen,,gegeben" ist, stellt das Urteil in seinem eigenen Vollzug gerade allererst heraus. Sicherlich die Ent- scheidung, die es fällt, ist richtig oder falsch. Aber die Wahl gerade dieser Termini,,richtig“, „,falsch“, bestimmt sich hierbei nur danach, daß eine vorliegende Entscheidung in dieser Hin- sicht gekennzeichnet werden kann (nämlich gegenüber dem ,,wahr sein" der Aussage, das nicht als deren Merkmal genommen werden kann¹). Aber gegenüber anderen Angaben ist die Urteils- 1) s. S. 48. - 96