Leerstelle gehört, an deren Besetzung sich die Geltung dokumen- tiert. Nur formale Bestände haben eine Offenheit von der Art einer Leerstelle, deren,,Besetzer" keine Weiterbestimmung eben dieser Bestände ist. Auf diese Fälle beschränken wir den Terminus,,Leerstelle". Z. B. ist,,Merkmal" ein formaler Be- stand, sofern,,Merkmal" durch rot nicht weiterbestimmt wird, wie etwa,,Farbe" in rot eine sachlich ergänzende Bestimmung erfährt, die in dem Bestande von,,Farbe“ der Möglichkeit nach vorgezeichnet ist. Es ist demnach schief, das Formale dem Sachlichen gegenüber zu stellen. Dieser Satz von den spezifischen Differenzen gilt von den Merkmalen, und man erfährt, was einander widerspricht. Hierbei wird deutlich, wie P und non-P lediglich die Formeln des Widerspruchs sind. Der Widerspruch ist in P und non-P in- sofern ausgedrückt, als P und non-P einen Widerspruch besagt¹). In der angegebenen Fassung ist der Satz der Bestimmbarkeit demnach kein Satz vom Widerspruch; denn der Widerspruch ist hier nicht als Grund, sondern als Folge angegeben. § 8. KANTS ANALYTISCHE URTEILE 99 In der Kr. d. r. V. formuliert Kant den Satz vom Widerspruch: Keinem Dinge kommt ein Prädikat zu, was ihm widerspricht." In den Prolegomena sagt er deutlicher:,,Ist das (analytische) Urteil bejahend, so muß das Prädikat mit einem der Merkmale des Subjektes identisch sein: ist es verneinend, so muß sich unter den Merkmalen des Subjektes eines finden, dem das Prädikat widerspricht". In der Logik²) wird der ,,Begriff" bezeichnet als ,,eine Synthesis der Merkmale des gemeinten Gegenstandes, die mehr oder weniger vollständig sein kann". Kants Lehre von den analytischen Urteilen fällt mit der Auf- fassung, daß etwa in,,Gold ist ein gelbes Metall" an Subjekts- stelle etwas als unter einem bestimmten Begriffe stehend auf- 66 1) Vgl. S. 46. 2) Logik § 103. 6⭑ 83