einen erfüllenden Sinn nur in bezug auf die logischen Operationen gewinnen. Ineins mit der Differenz zwischen Prädikation, Aus- sage, Urteil ist das verkannt worden. § 7. DER SATZ VOM WIDERSPRUCH Zwischen der Aussage es regnet und der anderen die Sonne scheint,,besteht ein Widerspruch". Und es gibt Fälle, in denen man etwa bei zwei Berichten lediglich einen,,gewissen' Widerspruch entdeckt. Die Berichte sind nicht einstimmig". Zwei Aussagen widersprechen einander" meint: was der eine sagt, widerspricht dem, was der andere sagt. Es meint aber nicht, daß zwei,,Sätze" einander widersprächen, bzw. zwei,,Aussagen bestimmter Art". Die traditionelle Logik versucht es wohl, das namhaft zu machen, was einander widerspricht: Es seien ,,Urteile von entgegengesetzter Qualität". Und dabei meint sie, ,,daß es sich so verhält“, widerspreche dem,,,daß es sich anders, also nicht-so verhält". Die Äquivalenz zwischen,,sich- anders-verhalten" und ,,sich-nicht-so- verhalten" besteht freilich. Aber doch nur deshalb, weil,,,daß es sich so verhält“, das Schema der Behauptung ist, welches durch,,wie ausgesagt" zu ergänzen ist. Der Sachverhalt ist hier das Identische, was nur positiv oder negativ sein kann. Denn nur, ob er besteht oder nicht, kann gefragt werden. Er ist das Korrelat einer Prätention, die lediglich durchstrichen werden kann. - Zwischen Behaup- tung und Leugnung (,,desselben" Sachverhaltes) besteht aber mehr als das Verhältnis bloßen Widerspruchs. Sie sind ur- sprünglich, d.i. von sich aus aufeinander bezogen. Es ist dem- nach weiter nichts als eine Erschleichung von andersher, wenn die Logik das Schema des positiven und negativen Sachverhaltes als dasjenige namhaft zu machen sucht, wo zwischen des näheren der Widerspruch besteht. „Widerspruch“ meint ein Verhältnis von Aussagen zu- einander. Der Widerspruch ist kein ,,formales" Verhältnis in dem Sinn, daß zwei Aussagen nur ihrer Form nach einander "" - 78