4. Nur wenn man die genannten Verwechslungen begeht, ist es aber möglich, die,,Urteile“ nach der Quantität einzuteilen¹*). Aber nicht einmal das partikuläre und universelle Urteil sind zwei Arten von Urteilen. Denn partikulär und universell sind die beiden möglichen Entscheidungen einer bestimmten Frage. Als zwei ,,Arten" der Aussage könnten z. B. xaτápasiç und àñó‡ασç bezeich- net werden. Es sind Modi des Besagens, die anderen gegenüber insofern zusammengehören, als zwischen ihnen eine spezifische Differenz besteht. Alle S sind P, einige S sind nicht P, sind nun freilich typische Aussageformen. Die,,Aussagen“ sind wahr oder nicht-wahr. Der Widerspruch kehrt sich aber - wie früher2*) ge- zeigt, z. B. gegen die Beobachtung, auf Grund deren man etwas aussagte. Oder wie hier gegen das alle. Das alle ist, ,falsch". Fürs erste ist also die Aussage wahr bzw. nicht-wahr, aber nicht das in dem alle enthaltene,, Urteil". Dieses Urteil ist aber zweitens auch nicht das, was eigentlich falsch ist. Bzw. das Urteil ist dies nur in dem Sinn, als man etwa auch sagt, es sei,,falsch ge- zählt" worden, wenn die Anzahl falsch ist. Als,, Urteil" fixieren wir hier einen bestimmten Modus des sich-befassens-mit den Dingen, wie etwa auch das Zählen eine solche,,Operation" ist, die auf die Anzahl als zu erreichende Bestimmung angelegt ist. Der Terminus,,Universal-(bzw. Partikular-) Urteil ist demnach miß- verständlich. Ist er gleichbedeutend mit universaler (bzw. partiku- lärer) Aussage, so wird diese durch ein Merkmal bestimmt, was nicht ihre „,Art", sondern ihren Gehalt kennzeichnet. Faßt man aber,,Urteil" als Operation, dann ist ,,universal" die Bestim- mung von deren Resultat, und das universelle und partikuläre ,,Urteil" als Urteils arten zu bezeichnen, ist ebensoviel als etwa die verschiedenen Anzahlen als Arten des Zählens aufzuführen. -- - - Urteilen bestreiten, so wird es am richtigsten sein, es als ein Urteil ohne Bezeichnung der Quantität anzusehen wie die kategorischen Urteile in ihrer einfachsten Form es sind." (Drobisch, Logik³, S. 50). 1*) Die Unterscheidung der Urteile ihrer Quantität nach wird auf Aristo- teles zurückgeführt. Aristoteles meinte aber mit dem xadóλov bzw. ev μépet das sachliche Verhältnis, in dem das κατηγορούμενον zu dem ὑποκείμενον steht. - cf. de interpret. 17a 38 und analyt. prot. A 24a 16. 2*) S. 36. 76