diesen Urteilen ausgesagt wird. Es wird aber deshalb nicht etwa von jedem (manchem) das Nämliche zusammenfassend, d. i. plural, ausgesagt. Es ist vielmehr gerade die Meinung des Universal- bzw. Partikularurteiles, daß etwas von jedem bzw. manchem gilt¹). Alle negiert die Ausnahme; jedes ist P, wenn es keines gibt, was nicht P wäre. Die Negation einer pluralen Prädikation ist eine schlichte àлópaos. Die Negation eines Universalurteiles bezieht sich aber keineswegs auf das prädicare; man leugnet, daß es von jedem gilt, behauptet aber nicht etwa, daß es von jedem nicht gilt. Dem alle S sind P widerspricht: einige S sind nicht P, sofern das äqui- valent ist dem nicht alle S sind P. Ferner: Plurale Aussagen haben ,,feste" Subjekte²). Das Unbestimmte des einige S ist aber keineswegs die Unbestimmtheit ,, irgendwelcher", nämlich „fester" und vielleicht auch,,gege- bener" S, deren Bestimmung hierbei lediglich offen bliebe. Das Partikular- und Universalurteil sind insofern keine festen Urteile, als einige (alle) S sind P soviel ist wie es sind einige (alle) S, die P sind. (Das lehrte die Fixierung dessen, was dem Partikular- bzw. Universalurteil je widerspricht.) 1) Sigwart bemerkt richtig: Die eigentliche Behauptung richtet sich ...streng genommen auf das Alle... Die Frage, welche von dem Urteil be- antwortet werden soll, ist, ob die A, denen B zukommt, alle A sind, ob es keine Ausnahme gibt. (Logik 3, I S. 217.) Darum ist aber,,alle" noch nicht etwa,,logisch betrachtet das Prädikat". Der universale Satz lautet nach Sigwart eigentlich:,,Diejenigen A, die B sind, sind alle A." Recht besehen steht hier aber nur die Leistung des Universalurteils an der Prädikatstelle eines Satzes, der insofern nicht selbst das,,Universalurteil" ist. Als,,Prädikat“ s. str. der einzelnen Dinge ist das,,alle" nicht vollziehbar. Sigwarts weitere Darstellung ist denn auch schwankend, und es bleibt bei der Interpretation des universellen als eines pluralen Urteils:,,Alle A sind B ist ursprünglich dem Wortlaute nach nur Ausdruck einer empirischen, d. h. durch faktisches Zählen erreichbaren Allgemeinheit, und kann nur in Beziehung auf Sub- jekte ausgesprochen werden, die in bestimmter zählbarer Anzahl vorhanden sind, und von denen einzeln das Prädikat behauptet wird. Es ist der Aus- druck einer bestimmten, begrenzten Vergleichung der vorliegenden Fälle, und es setzt voraus, daß ich von jedem einzelnen erst des Urteils gewiß bin, ehe ich es von allen behaupten kann." (1. c. S. 218.) 2) Husserl sprach in seinem Logik-Kolleg 1912 von,,festen“, d. i. kategorischen und von den universellen und partikulären Urteilen als von ,,funktionalen" Urteilen. 71.