(Das nein widerspricht aber auch vielleicht einer vorliegenden Aussage. Die Aussage wird in dem nein bestritten.,,Be- stritten" bedeutet hier nicht, daß sie,,verworfen" wird. Aber es ist das Richtige an der Urteilstheorie von F. Brentano, daß in dem nein eine vorliegende Aussage,,besagt" wird. Ein Wider- spruch s. str. besteht zwischen zwei Aussagen. Z. B. zwischen es regnet und es ist blauer Himmel. Das Wetter ist in den beiden Aussagen,,widerspruchsvoll bestimmt" worden. Daß der Wider- spruch zwischen Aussagen besteht, ist ebenso festzuhalten, wie das andere, daß er dazwischen besteht. Er ist keineswegs das, was hier,,unmöglich" ist. Angeblich ist es unmöglich, daß,,etwas p und non p ist". Aber in p-sein und non-p-sein ist der Widerspruch lediglich besagt worden; p-sein und non- p-sein ist der,,Ausdruck" des Widerspruchs, die ihn besagende Formel. Weiter nichts. Und besonders nicht etwas,,,was un- möglich ist¹).") - Es fehlt eine Bank usw. kann nur,,nicht wahr“, es kann aber nicht falsch sein, wie das es gibt... oder es gibt nicht... Es gibt... und es gibt nicht. . . sind nicht nur,,Antworten" in dem Sinn, wie Panther kommen vor unter Umständen eine,,Ant- wort", zunächst aber einfach eine ,,Aussage" ist. Es gibt... und es gibt nicht.. - jedes ist eine Entscheidung. Man weiß, wenn man hier fragt,,,etwas Bestimmtes" nicht.,,Etwas Be- stimmtes" meint nicht: das, was man in der Antwort erfährt, und was man in der Frage vielleicht schon vorentworfen hatte. Es ist vielmehr,,etwas Bestimmtes" gerade mit Bezug auf die Frage. An ihm selber ist hier etwas,,offen" geblieben. Und es ist dabei nicht nur in dem Sinne,,fraglich", wie die,,Fraglichkeit“ von etwas als an ihm selber entdeckt, erkannt bzw. wie etwas auf seine Fraglichkeit hin gerade genommen werden kann. Denn hier fehlt wiederum das Bestimmte, was offen und deshalb zu ent- scheiden ist, was aber nicht nur, sofern es sich dann zeigt, seine Fraglichkeit,,überholt" hat. In der Entscheidung ist aber die Frage,,aufgehoben“. 1) Vgl. S. 78 ff. 64