oder leugne, daß es sich so verhält, wie es ausgesagt „gezeigt“ wird. Behauptung und Leugnung sind aber nicht notwendig an Aussagen gebunden. Die Behauptung etwa, daß 2 + 5 = 7 ist, meint: Es ist so, wie es hier,,dargestellt" ist. 2 + 5 = 7 kann nicht wahr, sondern nur richtig sein, sofern die Zahlen selbst darin verrechnet werden. Die Richtigkeit ist eine sachliche Eigenschaft der Gleichung, die aus der Definition ihrer Glieder bewiesen bzw. durch Korrektur erreicht werden kann.,,Wahr" ist aber das, was gesagt wird. Nämlich insofern, als dieses gesagt sich an ihm selber zeigt. Wahrheit und Richtigkeit treten von den Dingen selbst her entgegen, sofern man sich mit den Dingen befaßt, bzw. sich daran zu schaffen macht. Behauptung und Leugnung können weder wahr (oder nicht) noch richtig (oder nicht) sein. Denn,,von mir aus“ behaupte ich etwas; es ist die Frage, ob meine Behaup- tung zu Recht besteht oder nicht. - - Reinach¹) glaubte in dem,,Sachverhalt" etwas als dasjenige fixieren zu können, was behauptet wird. Die Sachverhalte bestehen oder sie bestehen nicht. Reinach unterscheidet positive und negative Sachverhalte. Die negativen Urteile sind,,Behaup- tungen, in denen die Kopula des Sachverhaltes und damit der ganze Sachverhalt negiert wird... Nur dadurch unterscheidet sich das negative Urteil von dem positiven, daß in ihm das Be- haupten auf einen in der Negierungsfunktion sich konstituieren- den negativen Sachverhalt geht 2)." In diesen Erklärungen wird aber zweierlei als negativer Sachverhalt bezeichnet. Fürs Erste nämlich etwas negativ Ausgesagtes; in diesem Sinn wäre z. B. die Sonne scheint nicht ein negativer Sachverhalt, der freilich ,,behauptet werden“ kann. In diesem Beispiel wird aber gerade nicht,,der ganze Sachverhalt negiert". Diese zweite Erklärung trifft nur für den Fall zu, daß etwas geleugnet wird.,,Negativer Sachverhalt" meint dann aber weiter nichts als das Korrelat 1) Zur Theorie des negativen Urteils, Ges. Schr. S. 56 ff. Über die Einführung des Terminus,,Sachverhalt": C. Stumpf, Erscheinungen und psychische Functionen, Abh. Berl. Akad. 1906, S. 30. 2) 1. c. S. 105/06. ――― 39