„Das ist nicht wahr“, so bestreitet man lediglich deren Richtig- keit, sofern sie sich nicht,,an die Tatsachen" hielt. ,,Die Tatsachen" - das ist aber nichts Bestimmtes und Fixierbares, was man behaupten oder „leugnen“ könnte. Man irrt sich in Ansehung,,der Tatsachen", so wie man sich in ,,den Dingen" täuscht. Der Plural sagt hier beidemal dasselbe. Nämlich den Verzicht darauf, etwas Bestimmtes, Einzelnes anzugeben. Was man untersuchen, beobachten kann, dasjenige, wovon man erfährt, ist nichts in Prädikationen Identifizier- bares. Der Horizont, unter dem die Dinge als dies oder jenes angesprochen werden, kann verschieden gezogen werden. Auf seine Natur hin genommen ist dasjenige lediglich Eisen, was auf die Schicksale seiner Herstellung und zweckvollen Ver- wendung hin betrachtet,,der mittlere Exzenter" einer bestimm- ten Maschine ist. Nur auf dem Grund einer vorgängigen Auslegung der Tat- sachen kann der Rahmen gezogen werden, unter dem etwas als dasjenige fixiert werden kann, was behauptet und geleugnet werden kann. Man kann nur leugnen, daß es so ist,,,wie es er- zählt ist". Und ebenso kann man nur behaupten, daß es,,so ist, wie gesagt wurde“. Behauptung und Leugnung stehen gleichgeordnet nebenein- ander. Der Qualität nach unterscheidet die Logik positive und negative,,Urteile". Das negative Urteil blieb indessen hier dem positiven meist nachgeordnet, sofern man dessen Fall zum Para- digma des Urteils überhaupt nahm. Bestimmt man z. B. - wie Sigwart das Urteil als eine,,Verknüpfung“, so kann durch die Verneinung nur der Vollzug eines positiven Urteils abgewiesen werden. Aber noch vor aller Theorie des negativen Urteils schon eine Erklärung darüber, was denn als ein negatives Urteil überhaupt zu gelten habe, fällt schwer. Ein Fall etwa wie: die Sonne scheint nicht ist kaum ohne weiteres zu entscheiden. Der Satz die Sonne scheint nicht be- schreibt das Wetter. Das nicht-scheinen-der-Sonne ist ein Modus ihrer das Wetter als scheinende Sonne bestimmenden Gegenwart. - 37