sprochen Verwahrte ist, ist hier dahin verkehrt worden, daß die Bestimmung" eine vom,, Satz“ übernommene Leistung sei. Wahr-zu-sein wird hier zu einer Prätention des Satzes, sofern er Seiendes darstellt. Er hat insofern,,genau" zu sein. Bolzano erklärt z. B. in der Folge, daß Sätze wie es schneit, die,,nur ein vorübergehendes (in einer gewissen Zeit, auch wohl an einem ge- wissen Orte nur stattfindendes) Verhältniß aussagen . . ., um wahr zu seyn, der Beifügung einer solchen Zeit- (oft wohl auch Orts-) Bestimmung bedürfen... Heute, in diesem Orte schneit es¹)." - Es schneit jetzt und hier. Diese Ergänzungen liegen aber im Sinn der Rede. Sie komplettieren nicht in dem Sinn einen ,,Satz an sich", wie es Bolzano fordert, um dessen Wahrheit sicher- zustellen. Die Worte hier und jetzt vertreten überdies keine,,objek- tive" Lokalisation und Datierung. In ihnen ist etwas mit aus- gesprochen; hier und jetzt sind herausgegliedert aus dem Um- stand meines Daseins, dessen Auslegung in meine Rede einge- stellt wird²). Durch hier und jetzt wird etwas in der Rede deutlich gemacht. Für den anderen macht man solche Angaben. Diese Angaben brauchen aber keine objektive Fixierung zu sein. Der Maßstab der Deutlichkeit einer Bezeichnung erwächst ja aller- erst auf dem Boden des miteinander-daseins in einem Feld von dazu,,gelegenen" Dingen, Sachen usw.). Bolzano verwahrt sich zwar dagegen, seine,,Sätze" als Entitäten zu nehmen. Die Aus- sagen sind aber auch keine Formulierungen, zu denen sie Bolzanos Forderung nach Eindeutigkeit ihrer Bestimmtheit überspannte4). 99 1) Bolzano, 1. c. S. 113. 2) Vgl. Teil I, S. 60 ff. 3) Auch die Richtigkeit eines Urteils s. str. erfordert keine eindeutige Fixierung des Urteilsgegenstandes. Bzw. : Diese Forderung wird nur insofern gestellt und erfüllt, als das Verfahren des Urteils selbst davon abhängt. Denn im,,Urteil" operiert man mit dessen,, Gegenständen". Nur für den anderen, dem man das Urteil, - des Näheren nämlich dessen Ergebnis – sagt, muß der Gegenstand dieses Urteils bezeichnet werden. Die Forderung der eindeutigen Bezeichnung ist weder aus der Wahrheit der Aussage, noch aus der Richtig- keit des Urteils, sondern nur aus der Verständlichkeit der Rede abzuleiten. 4) Statt die angebliche Unbestimmtheit des es schneit zu ergänzen, ver- suchten andere diese Unbestimmtheit dadurch legitim zu machen, daß sie ,,es schneit" als partikuläres Urteil interpretierten. (Vgl. Teil I., S. 63 ff.) Die Möglichkeit einer solchen Interpretation liegt aber im Gefolge desselben 3* 35