Eine Erklärung darüber, als was man dieses Urteil zu nehmen hat, ist schwierig. Ist es Aussage oder Behauptung oder tat- sächlich eine Verknüpfung? Keines davon trifft zu. Denn auch als Synthesis stellte es sich bei Kant nur nach der Analyse dar. Unter erkenntnis theoretischer Einstellung erscheint die hier verlangte Erklärung auch überflüssig. Um aber die Kopula der transzendentalen Logik an der gehörigen Stelle finden und be- greifen zu können, ist es nötig, das in seiner ursprünglichen und verschiedenen Bedeutung wiederherzustellen, was sofern es durch seine transzendentale Leistung bestimmt war - unter dem Schema der Intentionalität unterschiedslos ineins genommen werden konnte. Das Urteil ist eine andere Art des sich befassens- mit-den-Dingen als etwa deren Auseinandersetzung in der Aus- sage. Die Richtigkeit als Urteilseigenschaft ist etwas anderes als das, was in den Worten, die man sagt, als,,Wahrheit" faßbar wird. § 1. SPRACHE UND REDE 1. Man sagt, in den Worten sei etwas,,ausgedrückt". Die Worte sind aber,,Ausdruck" in einem spezifischen Sinn, der an der Tragfähigkeit des Lautes zu bestimmen ist. Denn ,,Sprache" meint zunächst gesprochene Sprache¹). Gebärden,,sprache“ ist ein übertragener Ausdruck. Zwar: Gebärden können,,sprechend“ sein, und das betrifft ihre Ausdrucksfähigkeit. Oder auch,,be- redt“, sofern sie eindringlich und zum Verständnis zwingend sind. ,,Sprechend" und ,,beredt" treten aber hierbei als Wendungen auf, in denen eine Steigerung bezeichnet ist. Nämlich eine Steigerung über das hinaus, in dem die Gebärde als Gebärde stecken bleibt. Denn die Gebärde so sicher als sie in dasjenige hineinreicht, was wir ,,Sprache" nennen, - bleibt in einem be- sonderen Sinn,,stumm". Es ist nichts darin,,laut geworden“. Eine Gebärde muß im Felde des sie Verstehenden auftreten, die Blicke müssen sich begegnen können. Nur was man gesehen hat, kann gedeutet werden. 1) cf. Ammann, Die menschliche Rede, I, 1925, insb. S. 27 ff. ―――――― 15