66 n. Die Werterlebnisse. § 9. Die Werthaltungen. 67 Beschaffenheit dieser Erlebnisse selbst zu suchen als Konsequenz jener Anteilsverschiedenheit : wir werden in der Folge auf Tatsachen geführt werden, die mit einer solchen Vermutung im besten Einklänge stehen. § 8. Objektiv, Objekt und Quasiobjekt der Wertgefühle. Darf durch das Dargelegte für ausreichend geklärt gelten, daH und in welchem Sinne die Wertgefühle nicht nur als Urteilsgefühle, sondern näher als Urteilsinhaltsgefühle zu bestimmen sind, so ist nun schließlich noch auf eine Determination dieser Gefühle hinzuweisen,. ohne die von einer sozusagen vollendeten Wertstellungnahme seitens, des Subjektes eigentlich noch immer nicht wohl geredet werden könnte. Partizipiert ein Erlebnis im allijemeinen am Gegenstande seiner Vor- aussetzung, so ist es selbstverständlich und übrigens durch die Erfahrung auch allenthalben bestens beglaubigt, daß keinem Urteilsgefühl, im besonderen also auch keinem Wertgefühl das Objektiv fehlen wird. Nun scheint es aber, wo immer es sich um einen Wert handelt, auch an einem Objekt für diesen Wert nicht fehlen zu dürfen, ja, dieses Objekt drängt sich, wie aus den bisher verwendeten Beispielen allenthalben zu ersehen war, der Aufmerksamkeit weit mehr auf als das Objektiv. Von einem vollständig ausgebildeten Werterlebnis wird man erwarten dürfen, daß es in seiner Beschaffenheit diesem Umstände Rechnung trägt. Zunächst könnte man nun meinen, dieses Erfordernis müßte in dem, wie eben erwähnt, niemals fehlenden Objektiv von selbst erfüllt sein, da es ja streng genommen kein Objektiv geben kann, das nicht unmittelbar oder mittelbar auf Objekte zurückginge.^ Und bei Seins- objektiven wird dies in der Regel auch ohne weiteres der Fall sein; wie aber bei Soseinsobjektiven, denen ja, sofern sie nicht etwa zunächst wieder auf Objektive zurückgehen, allemal zwei Objekte zugehören? In der Tat kann ich z. B. ganz wohl Wert darauf legen, daß meine Uhr richtig geht ; aber welches der beiden hier in Betracht kommenden Objekte hätte Anspruch, daraufhin eventuell als Wertobjekt betrachtet zu werden? Das Prädikativ^ „richtig gehend" offenbar nicht, das Sub- jektobjekt' „meine Uhr* aber für sich offenbar auch nicht, da doch nicht die Uhr kurzweg, sondern höchstens die richtig gehende Uhr das Wertobjekt abgeben könnte. Das Objekt „richtig gehende Uhr" aber, kommt streng genommen in dem vorgegebenen Objektiv gar nicht vor. Fernliegend ist ja freilich ein solches Objekt nicht: wenn sich aber unser Wertverhalten ihm zuwenden soll, so wird dies an dem, was ich eben das völlig ausgebildete Wertgefühl genannt habe, irgendwie zu Tage treten müssen. Die Weise, in der dies geschieht, kann nicht 1 Vgl. „Über Annahmen" 2. 2 Vgl. „Über Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit" [Register]. 3 Daß damit nichts anderes gemeint ist, als eben das Objekt, das in dem fraglichen Objektiv Sabjektstelle einnimmt, brauchte sicher nicht besonders gesagt zu werden, hätte nicht A. Phalen den Ausdruck „Subjektobjekt" in einem ganz besonderen Sinne angewendet (vgl. meine Ausführungen „über Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit", S. 41^), demgegenüber es sich vielleicht empfiehlt, zu bemerken, daß obiger Wortgebrauch damit ganz und gar nichts zu tun hat. wohl eine andere sein als die, daß das geeignete Objekt selbst in einem Seinsobjektiv erfaßt wird, dieses Objektiv aber zugleich das Objektiv des Wertgefühls abgibt. r.^.^^^' In unserem Falle hätte dies die Transformation des Objektivs meine Uhr geht richtig« in ein Objektiv etwa von der Form „meine richtig gehende Uhr existiert* oder dergleichen zu bedeuten, wo mit der Schwerfälligkeit des Ausdruckes leicht auch sachliche Ungenauig- keiten Hand in Hand gehen können. Besser empfiehlt sich daher em Verfahren, das auf die merkwürdige Eigenschaft der Objektive gegründet ist in Objektiven höherer Ordnung gleichsam Objektstelle einzunehmen, insbesondere in diesem Objektiv als Subjektsgegenstand zu funktionieren. Nennen wir ein solches Objektiv in Objektstellung etwa „Quasiobjekt , so kann man sagen: auch wenn ein Wertgefühl vorerst ein Sosems- objektiv aufweist, kann man ihm mindestens ohne den geringsten Ver- stoß gegen die Anforderungen der Äquivalenz ein Seinsobjektiv zugrunde legen, indem man das vorgegebene Objektiv zum Quasiobjekte eines Seinsobjektivs macht. Daß meine Uhr richtig geht, so darf ich sagen, das ist; und behandle ich nun das Seinsobjektiv höherer Ordnung als Objektiv des Wertgefühls, so darf ich das Soseinsobjektiv medrigerer Ordnung als Objekt, genauer immerhin als Quasiobjekt des Wertgefuhles behandeln. In der Tat verlangt die Wendung „ich lege Wert darauf daß . . .•* keine andere Interpretation als der Satz „ich lege Wert auf X* ; im einen Falle wie im anderen darf dabei das Seinsobjektiv nächsthöherer Ordnung für subintelligiert gelten. Natürlich kann ein solches Quasiobjekt eventuell einmal auch statt eines Soseinsobjektivs ein Seinsobjektiv sein : legt der Geizige Wert auf seinen Schatz, so kann er einmal auch sagen, er lege Wert darauf, daß der Schatz existiere, kürzer : er lege Wert auf das Dasein des Schatzes. Durch solche Ausdrucksweise wird zum Wertobjekt, allerdings eigentlich nur Quasiobjekt, gemacht, was sich zunächst als Wertobjektiv darstellt. Dadurch erscheint die Verschiedenheit zwischen Wertobjektiv und Wert- objekt einigermaßen verwischt; das ist schwerlich ein Vorteil, durfte aber die Natürlichkeit der hier vertretenen Betrachtungsweise verifizieren, die es ermöglicht, Objektive im Bedarfsfalle als Objekte zu behandeln. Nebenbei verdient angemerkt zu werden, daß ein Seinsobjektiv,, das selbst ein Objektiv zum Quasiobjekt hat, jedenfalls Bestandcharakter aufweist, da das Quasiobjekt als Objektiv nicht existieren, sondern nur bestehen kann. Wo also ein Wertgefühl kein eigentliches Objekt, sondern nur ein Quasiobjekt hat, da ist dieses Gefühl jedesmal kein Existenz-, sondern ein Bestandgefühl. [2*] § 9. Die Werthaltungen. Es ist sonach klar, daß sich die Voraussetzungen jedes Wertgefühles in der Weise transformieren lassen, daß sie ein Seinsobjektiv und em seinem Sein nach bestimmtes Objekt oder Quasiobjekt aufweisen — , 1 Vgl. „über Annahmen" 2, § 9.