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 IV. Der Wertgedanke. 
 
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 Muß dem Dargelegten zufolge dem Gedanken des unpersönlichen 
 Wertes gegenüber dem des persönlichen eine gewisse Prärogative zu- 
 erkannt werden, so muß man sich doch vor der Übertreibung hüten^ 
 die den persönlichen Wert überhaupt aus der werttheoi etischen Betrachtung^ 
 ausschließt, indem ihm unter dem Eindruck der überragenden Bedeutung^ 
 des unpersönlichen Wertes gelegentlich^ jeder Wertcharakter ganz und 
 gar abgesprochen wird. Das ist das absolutistische Widerspiel zum wert- 
 theoretischen Relativismus und verstößt nicht minder wie dieser gegen 
 die Tatsachen, denen man, so lange man natürlich denkt und redet,, 
 die Eigenart von Werttatsachen nicht absprechen kann, bei denen aber 
 diese Eigenart gerade daran besonders deutlich wird, daß sie sich in 
 so auffälliger Weise an Subjekte gebunden zeigen. Alles, was als Freude 
 oder Leid in unser Leben eingeht, ist eben unsere Freude und unser 
 Leid, insofern also persönlich. Manches davon mag ja dann bei genauerer 
 Betrachtung seine Abhängigkeit von der Person abzustreifen imstande 
 sein. Aber vieles, ja das allermeiste bleibt übrig, bei dem solches Ab- 
 streifen wenigstens heute noch nicht gelingt, und noch viel mehr, bei 
 dem der integrierende Anteil der Person schon jetzt ohne weiteres 
 ersichtlich ist, ohne daß solche Einsicht dem Wertcharakter oder der 
 Tatsächlichkeit oder auch nur der Wichtigkeit des so Gegebenen etwas 
 abzutragen vermöchte. 
 
 Demnach wäre es übertriebene Strenge, wollte man von jedem 
 Werte verlangen, er müsse sich, um überhaupt als Wert anerkannt 
 werden zu dürfen, als unpersönlicher Wert ausweisen. Jede Werthaltung 
 legitimiert den Wert des Wertgehaltenen für den Werthaltenden, also 
 den persönlichen Wert; jede Werthaltung ist insofern selbst legitim 
 und kann nicht täuschen. Dagegen ist die Stellung der Werthaltung 
 eine ganz andere, soweit es sich um unpersönlichen Wert handelt: hier 
 ist Irrtum sehr wohl möglich, es gibt hier aber günstigen Falles auch 
 eine Art Wahrheitsanspruches, dessen der persönliche Wert nicht fähig 
 ist. Das liegt einfach darin begründet, "daß die Werthaltung für den 
 unpersönlichen Wert Erfassungsmittel ist, für den persönlichen dagegen 
 nicht. Betätigt sich im persönlichen Werte nichts als die Eignung des 
 Wertobjektes, das Wertgefühl auf sich zu ziehen, so ist klar, daß diese 
 Eignung durch das Gegebensein des Gefühles unter allen Umstanden 
 legitimiert ist. Es gleicht dies einigermaßen dem Aspekt^, den ein 
 Wahrnehmungsobjekt dem Wahrnehmenden darbietet, worin eine un- 
 zweifelhafte Tatsache gegeben ist, mag der Aspekt Richtiges verraten 
 oder Falsches. Erst die Verwendung des Aspektes als Grundlage für 
 das Urteil führt hier den Richtigkeitsgesichtspunkt ein und dasselbe 
 trägt sich zu, wenn das Wertgefühl als Präsentant fungiert und so die 
 Grundlage für ein urteilendes Erfassen eines allfälligen unpersönlichen 
 Wertes abgibt. Es ist damit nur neuerlich hervorgehoben, was zuvor 
 unter dem Gesichtspunkte der Berechtigung herangezogen worden ist. 
 
 1 Vgl. z. B. W. Strich, „Das Wertproblem in der Philosophie der 
 Gegenwart". 
 
 2 Vgl. „Über die Erfahrxmgsgrundlagen unseres Wissens", S. 35. 
 
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 § 7. Der unpersönliche Wert. 
 
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 Es zeigt sich dabei, wie der unpersönliche Wert günstigen Falles eben 
 doch wesentlich höheren Anforderungen gerecht wird^als der persönliche- 
 einer vorgegebenen Werthaltung gegenüber kennt der unpersönliche 
 Wert den Gegensatz von wahr und falsch, der dem persönlichen 
 Werte unter den nämlichen Voraussetzungen unzugänglich bleibt 
 
 Es hegt hierin beschlossen, daß die Lehre von den Wertirrtümern 
 durch die Einbeziehung des unpersönlichen Wertes eine wesentliche 
 Erweiterung erfährt. Hinsichtlich des persönlichen Wertes hatte ich schon 
 vor Jahreni darauf hinzuweisen, daß der Unterschied von wahr und 
 irrig nur an den intellektuellen Gefühlsvoraussetzungen angreifen könne 
 das Gefühl selbst aber keine Fehler zu begehen imstande sei. Das läßt 
 sich cum grano salis nun freilich auch auf den unpersönlichen Wert 
 übertragen, aber es gilt am Ende nicht anders als das oft und in 
 gewissem Sinne natürlich auch imm^r mit Recht wiederholte Dictum, 
 daß Vorstellungen weder wahr noch falsch sein können. Das hindert 
 bekanntlich die Vorstellungen durchaus nicht, je nach Umständen bald 
 zu wahren, bald zu falschen Urteilen Anlaß und Grundlage abzugeben 
 Die präsentierenden Emotionen aber verhalten sich in dieser Hinsicht 
 ganz und gar vorstellungsartig. Es kann sich also ganz wohl zutragen, 
 daß Werthaltungen Dignitative präsentieren, die den Voraussetzungen 
 dieser Gefühle nicht zukommen, dann werden die auf solche Gefühle 
 gegründeten Wertaspekte keine wahren Werte' verraten und insofern 
 die betreffenden Werthaltungen schon ohne Rekurs auf allfällige rein 
 intellektuelle Momente an ihnen als irrig zu bezeichnen sein. Auch wie 
 dann Werte durch apriorische Gesetzmäßigkeiten aneinander gebunden 
 sein können, ist ohne weiteres verständlich; das Verhältnis, der Gegen- 
 gefuhle zu einander ohne Rücksicht auf störende dispositionelle Momente 
 das Gesetz der Wertübertragung, das dem der Werthaltungsübertragung 
 natürlich vö llig analog ist, bietet naheliegende Illustrationen hierfür. 
 
 1 „Psych, eth. Unters, z. Werttheorie", S. 76 ff. 
 
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