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 III. Weiteres zur Wertpsychologie, 
 
 
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 Umständen den Ego nur betreffen, sofern der Ego davon Kenntnis 
 nimmt, also soweit der Alter und sein Verhalten zum Erfassungsobjekt 
 für den Ego wird. Da sich das Werterlebnis des Alter natürlich nicht 
 im Ego zuträgt, liegt eben eine Übertragung im strengen Wortsinne 
 auch hier nicht vor: genau genommen hat man es also wieder mit 
 Vermittlung ohne Übertragung zu tun, wenn sich auch diese Vermitt- 
 lung in ganz eigentümlichen und namentlich für die Ethik hoch- 
 bedeutsamen Formen vollzieht. 
 
 Ohne Zweifel stehen unter allen Umständen derlei Quasiüber- 
 tragungen den eigentlichen Übertragungen insofern charakteristisch näher, 
 als die übrigen oben betrachteten Vermittlungen, daß bei ihnen, wie 
 bei den eigentlichen Übertragungen, jedesmal zwei Wert-, respektive 
 Werthaltungstatbestände vorliegen, deren einer als Primär-, der andere 
 als Sekundärwert, respektive -werthaltung bezeichnet zu werden ver- 
 dient. Dort handelt es sich um eine Angelegenheit des näheren, hier 
 um eine des entfernteren Subjektes bei demselben Objekte, indes 
 bei den eigentlichen Übertragungen Stamm- und Übertragungswert, 
 beziehungsweise Sache des näheren und des entfernteren Objektes bei 
 identischem Subjekte ist. Volle Analogie zwischen eigentlichen und 
 Quasiübertragungen ist hier insofern vorausgesetzt, als als Ausgangs- 
 punkt der Übertragungen auch bei den Quasiübertragungen nur Wert- 
 erlebnisse in Betracht gezogen sind. Die Begründung dafür fällt mit 
 der bei den eigentlichen Übertragungen ^ zusammen: man wird mit einem 
 Leid kaum erhebliches Mitleid ftihlen, das dem Leidenden selbst 
 unerheblich erscheint. Wenn man aber dem Helden oder Märtyrer nicht 
 weniger, sondern mehr Anteil zuwendet als dem Weichling, so könnte 
 dabei doch bereits das Berechtigungsraoment eine Rolle spielen, auf die 
 hier noch nicht einzugehen ist. Immerhin bleibt aber hier wohl noch 
 mehr als bei der analogen Behandlung der eigentlichen Übertragung eine 
 theoretische Unfertigkeit zurück, der eine eingehendere Untersuchung 
 abzuhelfen haben wird. 
 
 Dagegen kann schon heute auf eine eigentümliche Unvollkommen- 
 heit der hier durchgeführten Betrachtungsweise hingewiesen werden, 
 eine UnvoUkommenheit, die allem Anschein nach sich nicht beseitigen 
 läßt, solange die Sekundärwerthaltungen nach Analogie der Wertüber- 
 tragungen, also jedenfalls als vermittelte Werthaltungen behandelt 
 werden. Dient nämlich der Charakteristik der Sachlage die Wendung: 
 „E hält das wert, weil A es werthält", so zeigt sich das hier 
 unvermeidliche „weil" streng genommen als zu unbestimmt, um den 
 Tatbestand der Sekundärwerthaltung allemal sicherzustellen. Es trägt 
 sich ja keineswegs selten zu, daß einer an einem Objekte, das ihm 
 lange gleichgültig war, erst Interesse zu nehmen beginnt, sobald ein 
 anderer es schätzt: jener hält auch hier wert, weil dieser werthält 
 und das wertgehaltene Objekt ist das nämliche; dennoch fehlt das 
 Eigentümliche dessen, was den Sekundärwerthaltungen, wie sie uns im 
 
 1 Vgl. oben S. 106. 
 
 §5. Pathogene Werthaltrmgen. Unvermittelte Werthai tungen. 119 
 
 «bigen entgegengetreten sind, charakteristisch zukommt. Die Identität 
 dessen, was jeder von beiden werthält, bewährt sich freilich einer 
 genaueren Erwägung gerade bei besonders auffallend erscheinenden 
 Fällen nicht. So zum Beispiel, wenn beide ein Objekt begehren, wo 
 der so entstehende Konflikt die Identität des Objektes in besonders 
 grellem Lichte zu zeigen scheint. Näher besehen ist, was hier begehrt 
 wird und so zum Konflikte führt, nicht das schlechtweg, sondern der 
 Besitz des 0, der dann natürlich für jedes der beiden Subjekte ein 
 anders determinierter Besitz und sonach jedesmal ein anderer Gegen- 
 stand des Begehrens, respektive Werthaltens ist. Es gibt indes auch 
 Fälle zweifelloser Identität. Tritt in einer parlamentarischen Beratung 
 irgend jemand für eine gewisse öffentliche Einrichtung ein, so mag es 
 leicht geschehen, daß mancher andere Teilnehmer an der Beratung erst 
 daraufhin die Institution für wertvoll erkennt und sie ebenfalls zu 
 realisieren bemüht ist. Es ist ohne Zweifel dieselbe Institution ; daß es 
 sich hier aber gleichwohl um keine Sekundärwerthaltuug seitens des 
 Mitstimmenden handelt, erkennt man am unmittelbarsten daraus, daß 
 <lerlei Sekundärwerthaltungen, namentlich wenn sie mit Begehrungen 
 zusammen auftreten, den Tatbestand ausmachen, für den der Name 
 ^Altruismus" in Gebrauch ist^ Altruistisch kann nun das Eintreten für 
 «ine öffentliche Institution ganz wohl sein, aber einer verhält sich nicht 
 schon darum altruistisch, weil er so stimmt, wie es der andere beantragt 
 hat. Man ersieht aus solchen Beispielen, daß zur Kennzeichnung der 
 Sekundärwerthaltuug der Umstand noch nicht ausreicht, daß eine auf 
 dasselbe Objekt gerichtete Werthaltung die Veranlassung oder den 
 Beweggrund dazu abgibt. Ein ausreichend differenzierendes Moment 
 unter dem Gesichtspunkte des „weil- beizubringen, finde ich mich, 
 zurzeit wenigstens, außerstande, indes die Charakteristik der Sachlage 
 mühelos gelingt, wenn man die bereits in früherem Zusammenhange^ 
 vorgenommene Reduktion der vermittelten auf unvermittelte Wert- 
 haltungen vollzieht, die darin besteht, daß man den Nebenvoraussetzungen 
 die Kernbestimmungen unmittelbarer Werthaltungen entnimmt. Sekundär- 
 werthaltungen zeigen sich dann ganz wesentlich auf Objekte gerichtet, 
 die, wie immer sie sonst beschaffen sein mögen, die Kernbestimmung 
 aufweisen, Werthaltungsobjekte für den Alter zu sein. Mir ist kein Fall 
 bekannt, wo diese Beschreibung nicht genügte, und trifft dies zu, dann 
 könnte wohl vermutet werden, daß im Herausstellen der Kernbestimmung 
 das Wesen der Sekundärwerthaltung direkter getroffen ist als durch 
 den Hinweis auf eine Nebenvoraussetzung. 
 
 § 5. Pathogene Werthaltungen. üiiTermittelte Werthaltungen. 
 
 Durften wir oben das Wesen der Werthaltungsvermittlung in dem 
 Umstände erblicken, daß sich zwischen das für jede Werthaltung kon- 
 stitutive Denkerlebnis, die Hauptvoraussetzung einerseits und die Wert- 
 
 1 Vgl. „Eth. Bausteine". 
 
 2 Vgl. oben S. 105. 
 
