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 III. Weiteres znr Wertpsychologie. 
 
 § 4. Übertragung und Vermittlung bei Werthaltungen. 
 
 
 
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 Besitzer eines Gegenstandes, dem er bislang ziemlich gleichgültig gegen- 
 übergestanden ist. dahin belehren, daß der Gegenstand einen erheblichen 
 Kunst- oder Antiquitätswert habe, oder ein wertvolles Schmuckstück 
 sei, oder dergleichen, so wird er es normaler Weise bei einem bloßen 
 Urteil über Wert, also einem „Werturteil«, nicht bewenden lassen, 
 vielmehr nun auch selbst mit der Werthaltung des betreffenden Gegen- 
 standes reagieren. Das lehrt direkte Erfahrung, eventuell auch indirekt 
 das Verhalten unseres Subjektes, das sein Begehren einem solchen 
 Objekte ebenso zuwendet wie einem, auf das es Werthaltungen von 
 der bisher ausschließlich betrachteten Beschaffenheit bezieht.[3o] Natürlich 
 liegt auch einer Werthaltung, wie sie sich unter den jetzt gekenn- 
 zeichneten Umständen zuträgt, wie jeder anderen, das Seins-, speziell 
 das Existenzurteil zugrunde ; ^ber dieses hat für sich nicht genügt, die 
 Werthaltung auszulösen, vielmehr mußte noch das Wissen, also das 
 Urteil darüber hinzutreten, daß das Objekt Wert habe. Übertragung 
 von einem Objekt P auf ein Objekt findet hier selbstverständlich 
 nicht statt, da ein Objekt P gar nicht vorliegt. Dennoch richtet sich 
 die Werthaltung nicht so unmittelbar und gewissermaßen von selbst 
 auf das Objekt 0, als wenn das die Gegenstandsvoraussetzung aus- 
 machende Urteil allein genügte. Das Wissen um den Wert tritt gleich- 
 sam vermittelnd zwischen das Objekt und die Werthaltung, so daß man 
 hier ganz verständlich von einer vermittelten Werthaltung wird reden 
 dürfen. Nun ist aber nicht zu verkennen, daß auf diese Benennung^ 
 die im obigen untersuchten übertragenen Werthaltungen einen ebenso 
 guten, um nicht zu sagen einen noch besseren Anspruch haben, sofern 
 bei ihnen im Übertragungsurteil noch um ein vermittelndes Moment 
 mehr gegeben ist,[*i] [Man hat also vermittelte und unvermittelte Wert- 
 haltungen. Unter den vermittelten bilden die übertragenen Werthaltungen 
 eine besondere Klasse; es gibt aber auch unübertragene vermittelte 
 Werthaltungen, sie sind, ebenso wie die unvermittelten, Eigenwert- 
 haltungen. Unter diesen kann man demnach vermittelte und unver- 
 mittelte unterscheiden.] Chr. v. Ehrenfels, der die Termini „unvermittelter 
 und vermittelter Wert" bereits anwendet,^ hat unter dem Gesichtspunkte 
 der Vermittlung ausschließlich den Fall der Übertragung ins Auge ge- 
 faßt; so konnte oben die Verwendung des Terminus „übertragen« 
 leicht wie eine willkürliche Umnennung erscheinen. Man sieht jetzt 
 wohl, daß sie es nicht war, vielmehr der Ehrenfelssche Ausdruck in 
 seiner Geltung belassen, nur seioem Sinne und den Tatsachen gemäß 
 erweitert ist, indes für das engere Gebiet ein hoffentlich nicht ganz 
 uncharakteristischer Name noch hinzugefügt wurde. 
 
 Schematisch kennzeichnet sich also der Tatbestand der Vermittlung 
 ohne Übertragung bei den Werthaltungen durch die beiden Voraus- 
 setzungen: „0 ist* (insbesondere „existiert«) und „0 hat Wert«, wo für 
 die Werthaltung die Richtigkeit des einen Urteils natürlich wieder ebenso 
 unwesentlich ist als die des anderen. Von diesen beiden Urteilen ver- 
 
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 * „System der Werttheorie", Bd. I, S. 75. 
 
 
 langt nun das zweite, das Vermittlungssupplement, wie man das Analogen 
 zum Übertragungssupplement nun nennen kann, noch besondere Beach- 
 tung, sofern eine Determination am Material seines Objektivs zu einer 
 wichtigen Wendung des Wertgedankens führt. 
 
 Daß es keine Werthaltung ohne Subjekt gibt, ist ebenso selbst- 
 verständlich, als daß nicht begehrt, noch geurteilt, angenommen oder 
 vorgestellt werden kann, wenn kein Subjekt da ist, an dem das betref- 
 fende Erlebnis sich abspielt. Aber ebenso klar ist es angesichts der 
 Erfahrung, daß in keinem dieser Erlebnisse das Subjekt, unbeschadet 
 seiner Unentbehriichkeit, obligatorisch miterfaßt und etwa das Eriebnis 
 in Relation zu diesem Subjekte betrachtet wird. Und so gewiß jedem 
 seine Eriebnisse normalerweise als die seinen bewußt werden können, 
 so wenig pflegt ein solches Bewußtwerden für ein Eriebnis konstitutiv 
 zu sein. Das gilt auch von der Werthaltung eines Objektes 0, bei der 
 der Werthaltende keineswegs genötigt ist, außer an auch noch an 
 sich selbst zu denken. Es ist darum durchaus ein besonderer Schritt 
 erforderiich, um von dem wie immer begründeten Gedanken „0 hat 
 Wert« zu dem Gedanken zu gelangen „0 hat Wert für mich«. Der 
 naiven Objektivität und Absolutheit des ersteren Gedankens steht die 
 Subjektivität und Relativität des letzteren, so bescheiden sie ist, augen- 
 scheinlich als Produkt der Erfahrungen davon gegenüber, daß bei weitem 
 nicht alle Subjekte das nämliche Objekt werthalten, so daß, wer von 
 Werthaltungen Kenntnis nimmt, wohl daran tut, dabei nicht nur das 
 Objekt, sondern auch das Subjekt in den Kreis seiner Beachtung ein- 
 £ubeziehen.[32] So könnte das Urteil „0 hat Wert für mich« leicht erst 
 im Gegensatz zu Urteilen wie „0 hat Wert für den X oder Y« Zu- 
 standekommen und sich auch wohl leicht als eine nahezu abundante 
 Erweiterung des Urteils „0 hat Wert« schlechthin darstellen. Während 
 aber so zunächst jeder „Wert« ohne Beisatz ein „Wert für mich" sein 
 zu müssen scheint, so daß, wie wir eben gesehen haben, das Urteil 
 „0 hat Wert* fast formalistisch die Werthaltung des vermittelt, ist 
 durch den „Wert lür mich« nun unverkennbar der „Wert« schlechthin 
 keineswegs gegeben, da der Wert für mich noch durchaus nicht der 
 Wert für den X oder Y, kurz für den Alter sein muß. Um so beachtens- 
 werter und namentlich für die Ethik wichtig ist die Tatsache, daß gleich- 
 wohl in vielen Fällen das Urteil „0 hat Wert für den Alter« im Ego, 
 das ist im Urteilenden eine Werthaltung vermittelt, daß hier der Alter 
 also einigermaßen so funktioniert, als ob er der Ego wäre. Außer dem 
 kommt auch hier kein Werthaltungsobjekt in Frage, so daß in der 
 Tat auch diesmal nur von Vermittlung ohne Übertragung zu reden ist. 
 Dennoch trägt sich etwas wie eine Übertragung zu, indem die Wert- 
 haltung gleichsam vom Subjekte Alter auf das Subjekt Ego übergeht. 
 Man könnte insofern der Objektübertragung, von der früher gehandelt 
 worden ist, eine Subjektübertragung gegenüberstellen, oder wenigstens 
 hier eine „uneigentliche« oder „Quasiübertragung« statuieren. [^S] 
 
 Um in dieser Sache noch etwas klarer zu sehen, empfiehlt es 
 sich, bereits an dieser Stelle vorübergehend vom Gedanken der emotio- 
 
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