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 HI. Weiteres zur Wertpsjchologie. 
 
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 fypographischer Eiufachheit hier ganz vorübergehend statt des von 
 E Mally verwendeten höchst charakteristischen Symboles^ das gewöhn 
 
 iche „Großer^-Zeichen verwendet, in gleich proVisorischer WeTsIdas 
 Cl T"" "^T^f Logistikern verwendete Implikationssymbol ) zu 
 IZTvT^'i ^"" ^'' Implikation ja augenscheinlich einigermaßen ana 
 logen \ erhaltnisses zwischen Stamm- und Übertragungswerihaltung Dann 
 mache den Ausgangspunkt der Betrachtung efwa^ die Relation aus 
 
 (0+) > (P+). 
 Wird hier P wertgehalten, besteht also die Werthaltung Wh (Pf), dann 
 besteht auch die Relation Wh (P+) ) Wh (0+) im Sinne unseres' Über- 
 tragungsgesetzes vom ImpliL^ament auf" den Implikator. Im Falle der 
 
 TeZZTZ T^^^^^ ^''' '^^^^^^^^h ^"^h ^^^ ^-"f die entgegen- 
 
 gesetzten Objektive bezogene Relation: 
 
 (P-) > (0-). 
 
 Wrro-r''.o'"Jm ^'' '^''' ^'/'i.^'^ wertgehalten, besteht also etwa 
 VVü (O ), so gilt im Sinne des Ubertragungsgesetzes nun auch 
 
 Wh (0-) ) Wh (P-). 
 
 Mit den so gegebenen Werthaltungen des und P gehen aber nach 
 dem Prinzipe der Gegengefühle wieder die Werthaltungen Wh (ol) 3 
 Wh (P+) Hand in Hand, so daß im ganzen auch von dtr positiven 
 
 Werthaltung des eine Übertragung auf das P ausgeht, die in dessen 
 gleichfalls positiver Werthaltung besteht. In Symbolen also: 
 
 Wh (0+) ) Wh (P+). 
 
 + + 
 
 Wie man siebt, ist der ganze Beweis auf die Zusammenffehörio-keit 
 der Gegengefühle gegründet, er gilt also nicht strenger als das Geset 
 
 z^^fe^Zr r. '^"^^ ""^^"^^^^^- ' --b-- se er! 
 
 Z rfh! ^ ''^'- ^""^ ^""'^ ^^'^^ ^^''^^' Übereinstimmung, daß für 
 
 das Ubertragungsgesetz sowohl in seiner Hauptgestalt als in der eben 
 erwiesenen Nebengestalt augenscheinlich eine gewisse innere Evidenz3 
 besteht, die durch Ausnahmen, die das psychische Verhalten der Wert- 
 haltungssubjekte etwa aufweisen mag, nicht betroffen ist. Auch in der 
 
 zuSr Wef '^^ "" ^'r "^'^ "°^" gegenständlichen Tatbestand 
 iPlftr ; ^ ' l' ^J" ^^' sozusagen zufällige Verhalten des Sub- 
 jektes so wenig gebunden ist, als die Tatsache der Implikation etwa 
 ;^rr:u.lS""f intellektuellen Verhalten des Subjekt^ beslht. t^^ 
 Ses S a1 ^^'^/^^l^ das Symbol ) bezeichnete Relation 
 einiges Licht . Auch sie wird schwerlich in einer psychologischen Ge- 
 Leipzig foil^ ^ ^ ^' «Gegenstandstheoretische Grundlagen der Logik und Logistik", - 
 
 2 Vgl. oben S. 85 f. 
 
 8 Vgl. „Über emotionale Präsentation", S. 124 ff., 135. 
 
 § 4. Übertragung und Vermittlung bei Werthaltnngen. 
 
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 Setzmäßigkeit bestehen, die zwei Werthaltungen verbindet. Weit eher 
 wird darin ein emotionales Analogen der Implikation zu erblicken sein, 
 sodaß man darauf vielleicht ganz direkt die Bezeichnung „emotionale 
 Implikation* als Seitenstück zur allbekannten intellektuellen Implikation 
 wird anwenden dürfen. 
 
 Man bemerkt zugleich, daß unsere Gesetzmäßigkeit von den Wert- 
 haltungsvorzeichen unabhängig ist und darf außerdem vermuten, daß 
 sie dort, wo sie gewissermaßen erst durch die Gegengefühle hindurch zur 
 Geltung kommt, minder deutiich hervortreten wird, da sie da an die 
 für das Zusammenauftreten der Gegengefühle bestehenden Bedingungen 
 gebunden ist. Dem scheint die Erfahrung auch durchaus zu ent- 
 sprechen: die oben beigebrachten Umkehrungsbeispiele zeigen, daß 
 mau bei ihnen keineswegs unter allen Umständen auf die Übertragung 
 zu rechnen hat. 
 
 Daß übrigens dieser Mangel nicht noch stärker hervortritt, das 
 wird wohl darin seinen Grund haben, daß, wo ein Objektiv w das 
 Implikans zu einem Objektiv % ausmacht, streng genommen gegen- 
 standstheoretisch auch schon ganz direkt, das heißt ohne Vermittiung 
 von Gegenobjektiven oder vollends Gegengefühlen, eine Inversion des 
 Iraplikationsverhältnisses damit Hand in Hand geht. Ich meine den 
 von mir bereits gelegentiich als „Reimplikation« bezeichneten Tat- 
 bestand, daß, wenn w das t impliziert, allemal w auch durch % impli- 
 ziert wird, nur nicht, auch wenn die erste Implikation eine Tatsäch- 
 hchkeitsimplikation sein sollte, der Tatsächlichkeit, sondern bloß der 
 Möglichkeit nach.i Nun wird die Werthaltungsübertragung an dem 
 Möglichkeitscharakter der Implikation nicht wohl eine Schranke finden 
 können; das erhellt schon daraus, daß bereits bei Übertragung von 
 der Wirkung auf die Ursache, da die , Ursache" streng genommen nur 
 eine Teilursache sein wird, im Verhältnis dieser letzteren zu ihrer 
 Wirkung nur Möglichkeits-, nicht aber Tatsächlichkeitsimplikation ins 
 Spiel treten kann. So ist also schon der Hinweis auf solche einfache 
 Reimplikation geeignet, der Zurückführung der Übertragung auf Impli- 
 kation einigermaßen als Stütze zu dienen. Nur muß der im ganzen 
 niedrige Grad der bei solcher Reimplikation zutage tretenden Möglichkeit 
 einen entsprechend großen Stärkeverlust auch beim Übergang vom 
 Stammwert zum abgeleiteten Wert mit sich führen und so wird diese 
 in gewissem Sinne unmittelbare Legitimation unseres Übertragungs- 
 gesetzes gegenüber der zuerst beigebrachten doch nur von unter- 
 geordneter Bedeutung bleiben. 
 
 Einer gewissen Präzisierung bedarf hier noch die oben im Vor- 
 übergehen vollzogene Berufung auf den Erkenntnisgrund. Der Jäger 
 legt darauf, den fernen Hasen zu sehen, ich will kurz sagen, auf den 
 Anblick Wert, obwohl er den Hasen nicht jagen will. Im letzteren 
 Falle hätte man es mit einer ganz gewöhnlichen Übertragung von der 
 Wirkung auf die Ursache zu tun; der Jä^er aber schätzt den Anblick 
 
 1 VgL „Über Möglichkeit und Wahrschemlichkeit", S. 404. 
 
