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 III. Weiteres zur Wertpsychologie. 
 
 ein Urteil sein, dann ist unrichtig, daß man überall auf intellektuellem 
 Gebiete nach dem „Warum" fragen dürfe, und die Forderung des 
 , Warum" ist nur aufrecht zu halten, wenn man eventuell auch mit 
 einem Objekt, respektive einer Vorstellung meint zufrieden sein zu 
 dürfen. Und ebenso ist nun vom Werthalten zu sagen: muß das „Warum" 
 hier ein Werthalten sein, dann ist die Forderung, allemal ein „Warum" 
 namhaft machen zu können, unbillig; sie ist aufrecht zu erhalten, wenn 
 man auch hier etwa mit der bloßen Vorstellung zufrieden ist; dann 
 ist aber der „Grund* eben keine Werthaltung und in der Anwendung 
 des „Satzes vom Grunde" in dieser Bedeutung liegt nichts mehr, was 
 auf Übertragenheitscharakter bei allen Werthaltuugen hinwiese. 
 
 Nebenbei verdient bemerkt zu werden, daß Werthaltungen nicht 
 selten eine Beantwortung der „Warum "-Frage gestatten, ohne daß 
 darin ein Übertragungsfall beschlossen läge. Ich befinde mich im Besitze 
 zweier Taschenuhren, die mir beide von Wert sind, die eine, weil sie 
 die Uhr meines Vaters war, die andere, weil ich sie während des 
 größten Teiles meines Lebens getragen habe. Von diesen beiden „weil" 
 bedeutet das erste in der Tat eine Übertragung: ich halte die Dinge 
 wert, denen im Leben meines Vaters einige Wichtigkeit zugekommen 
 ist, und weil die in Rede stehende Uhr ein solches Ding ist, übertrage 
 ich die Werthaltung auch auf sie. Dagegen habe ich für mich und 
 meine Gebrauchsgegenstände natürlich keine Pietät ; wohl aber hat der 
 Umstand, daß sie mir so lange Jahre gut gedient hat, die Uhr auch 
 ohne Rücksicht auf allfällige neue Leistungen in ein Wertverhältnis zu 
 mir gebracht. Ich halte die Uhr also wert, „weil" sie meine Uhr ist; 
 aber diese Werthaltung ist, obwohl nicht ursprünglich, sondern erworben, 
 doch keine übertragene, so wenig, als etwa eine Übertragung vorliegt, 
 wenn einer das Haus liebt, in dem er aufgewachsen ist, oder den Ort, 
 an dem ihm Liebes begegnet ist und dergleichen, was sich einfach 
 daraus vgibt, daß die Werthaltung da normalerweise ohne Neben- 
 gedanken auftritt, der im Übertragungsfalle doch wohl unentbehrlich 
 wäre. Freilich, wenn ich mein Werthalten einer Taschenuhr zuwende, 
 über die ich mich nachträglich dahin belehren lasse, daß sie der meinen 
 zwar sehr ähnlich, im übrigen aber eine „fremde" Uhr ist, dann werde 
 ich meine Werthaltung sozusagen zurücknehmen. Aber wenn die Mutter 
 sich von einem Kinde abwendet, das dem ihren zwar ähnlich ist, sich 
 aber als unterschoben herausstellt, wird man daraus die Konsequenz 
 ziehen wollen, daß ihre Liebe zum eigenen Kinde etwas mit Hilfe von 
 Reflexionen Übertragenes sei? Erwägungen, richtige wie falsche, können 
 eben manches zerstören, was sie aufzubauen nicht imstande gewesen 
 wären. 
 
 Nun könnte man noch etwa versuchen, sich zugunsten ausnahms- 
 loser Übertragenheit zwar nicht auf den Satz vom Grunde, wohl aber 
 auf die Natur des Werthaltungsobjektes zu berufen. Dieses hat ja, 
 wie bereits zu erwähnen warS mancherlei Eigenschaften, von denen 
 
 1 Vgl. oben S. 79. 
 
 § 4. Übertragung und Vermittlung bei Werthaltnngen. 
 
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 einige, die 0', das Werthalten des betreffenden Subjektes auf sich 
 ziehen, indes die anderen, die 0", dem Subjekte indifferent sind. Dann 
 wird das im Grunde doch nur um des 0' willen wertgehalten und 
 die Werthaltung des ist sonach auf alle Fälle eine übertragene. So 
 könnte es in der Tat wenigstens auf den ersten Blick erscheinen, aber 
 doch nicht über diesen hinaus. Prinzipiell aus dem Gebiete möglichen 
 Werthaltens sicher nicht ausgeschlossen, nur freilich empirischer 
 Verifikation nicht wohl zugänglich ist schon die Eventualität eines ein- 
 fachen 0, das nur noch etwa rein formalistisch und daher nichts- 
 sagend in die Gestalt „etwas, das ist," aufzulösen wäre. Auch empirisch 
 deutlich sind dagegen die vielen Fälle, wo das 0, was immer es übrigens 
 an Bestimmungen in sich schließen mag, durch das Werthalten gleichsam 
 als Ganzes ergriffen wird, so daß die etwa vorhandenen 0' und 0" 
 bereits mit einbezogen sind und für besonderes Werthalten und Über-, 
 tragen desselben von 0' auf eben darum gar keine Gelegenheit mehr 
 übrig bleibt. Immerhin dürfte es insofern kaum angehen, von einem 
 Gegenstande leicht ein für allemal zu behaupten, er werde übertragen 
 oder er werde unübertragen wertgehalten. Aber es wird darüber oft 
 genug aus der Kenntnis der empirischen Sachlage heraus kein Zweifel 
 aufkommen können. Meine eigene Uhr im obigen Beispiel, gleich manchem 
 anderen bewährten Gebrauchsgegenstand halte ich unübertragen wert, 
 nicht minder eine gewisse, sei es ethische, sei es außerethische Ver- 
 haltungsweise, und ebenso auch diesen oder jenen Menschen, ohne mir 
 im mindesten über die Eigenschaften Rechenschaft geben zu wollen 
 oder auch nur zu können, die mich für ihn eingenommen haben. 
 Dagegen steht es natürlich außer Zweifel, daß, wenn man einen 
 Menschen um dieses oder jenes Talentes, dieser oder jener Geschicklich- 
 keit wegen schätzt, die man dann etwa wohl in bestimmter Weise aus- 
 zunützen gedenkt, man es mit übertragenen Werthaltungen zu tun hat. [^^J 
 Theoretisch steht ja auch nichts im Wege, alle bisher angeführten 
 Tatbestände übertragener Werthaltung im Gegensatz zur eben durch- 
 geführten Betrachtung als Beispiele un übertragener Werthaltungen auf- 
 zufassen. Wie im obigen neuerlich erwähnt, ist im allgemeinen zu 
 erwarten, daß nicht alle dem Objekte eigenen Bestimmungen für 
 die Werthaltung gleich wesentlich sein werden, vielmehr den für die 
 Werthaltung maßgebenden Bestimmungen indifferente zur Seite stehen. 
 Wer eines Buches bedarf, fragt nicht leicht, aus welcher Buchhandlung 
 es bezogen ist; wer müde ist, für den macht es keinen Unterschied, 
 ob er sich auf einer Bank oder auf einem Sessel ausruhen kann und 
 so fort. Das Wertobjekt weist eben normalerweise etwas auf, das wir 
 oben den Bestimmungskern genannt haben im Gegensatz zur Bestimmungs- 
 hülle, die sich ändern kann, ohne daß sich an der Werthaltung etwas 
 ändert.^ Es muß nun möglich sein, jede übertragene Werthaltung der- 
 art zu transformieren, daß sie unübertragen, aber an gewisse Kern- 
 bestimmungen gebunden erscheint: wird zum Beispiel wertgehalten, 
 
 ff» 
 
 1 Vgl. oben S. 79. 
 
