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 III. Weiteres znr Wertpsychologie. 
 
 oder sich sowohl über Sein als Nichtsein eines Objektes freuen könnte 
 und so fort, ist doch sicher schwerer zu leisten, als daß er nicht bei 
 unzureichender Überlegung oder Intelligenz Widersprechendes zugleich 
 für wahr zu halten im Stande wäre. Es sollte natürlich das eine so 
 wenig geschehen wie das andere ; die apriorische Evidenz aber kommt 
 augenscheinlich hier wie dort zunächst dem zu statten, was sein soll, 
 und nicht vorbehaltlos dem, was ist. 
 
 Nebenbei gestattet diese Vernünftigkeit, auf die Erlebnisse an- 
 gewendet, eine doppelte Interpretation. Entweder sie besagt, daß wenn 
 ein Subjekt im Existenzfalle Daseinsfreude erlebt, es sozusagen kon- 
 sequenter Weise im Nichtexistenzfalle Nichtdaseinsleid zu erfahren hat. 
 Oder sie bedeutet, daß dieses Nichtdaseinsleid sich einzustellen hat im 
 ausdrücklichen Hinblick auf die maogelnde Daseinsfreude. Daß von der 
 Freude zum Leid übergegangen wird, ist dabei natürlich nicht das 
 Wesentliche ; es könnte ebenso gut der umgekehrte Weg eingeschlagen • 
 werden. Nur darauf kommt es an, daß das zweite Gegengefühl sich 
 das einemal selbständig einstellt, das andere Mal im Hinblick auf das 
 erste, insofern von diesem gewissermaßen abhängig. Was den Tat- 
 sachen besser entspricht, kann nur die Empirie entscheiden ; keinesfalls 
 aber darf man sich für die zweite, kompliziertere Auffassung durch die 
 Erwartung einnehmen lassen, als wäre damit dem Streben nach 
 theoretischer Sparsamkeit Rechnung zu tragen. Habe ich Nichtseinsleid 
 an einem Objekte, weil ich der Seinsfreude daran entraten muß, so 
 liegt auch da ein sozusagen originäres Nichtseinsleid vor, das nur statt 
 unseres Objektes die fehlende Seinsfreude zum Gegenstande hat. Tat- 
 sache ist jedenfalls soviel, daß das Denken an das eine Gegengefühl 
 und dessen Voraussetzungen das andere Gegengefühl in der Stärke 
 seines Auftretens hebt. Ein Verlust schmerzt besonders stark, solange 
 der Gedanke an den verlorenen Besitz noch lebendig ist. Einen Besitz 
 aber, der uns sonst schon ziemlich gleichgültig geworden ist, pflegen 
 wir erneut zu schätzen, sobald er bedroht ist, und die sonst gewohnte 
 Umgebung wird uns besonders lieb, sobald wir uns davon vorübergehend 
 oder dauernd trennen müssen. 
 
 Keinesfalls aber hätte man im Auftreten oder Ausbleiben solcher 
 Nebengedanken das entscheidende Moment dafür zu erblicken, daß 
 unsere Gefühlserlebnisse so weitgehende Abweichungen von der eben 
 vermuteten apriorischen Norm aufweisen, wie sie uns in den oben 
 vorgeführten Ausfallstatsachen entgegentreten. Viel eher möchte hiefür 
 das Gesetz der Abstumpfung verantwortlich zu machen sein, dem alle 
 passiven Erlebnisse ebenso ausnahmslos unterstehen dürften, wie die 
 aktiven (Denken und Begehren) sich dem diametral entgegengesetzten 
 Übungsgesetze fügen^. Es liegt an der Gefühlsabstumpfung, daß man 
 im Laufe seines Lebens so viel an (persönlichen) Werten, immerhin 
 auch manches an Unwerten verliert, und es ist leicht zu verstehen, 
 
 1 Vgl. , Allgemeines znr Lehre von den Dispositionen" in den von mir 
 herausgegebenen , Beiträgen znr Pädagogik und Dispositionstheorie" (Martinak- 
 JFestschrift), Prag 1919. S. 52. 
 
 § 2. Die Gegengefühle. 
 
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 wie diese Abstumpfung gerade bei den Gegengefühlen sich in besonderem 
 Maße geeignet zeigt, die anscheinend durch die Natur der Sache geforderte 
 Stärkegleichheit solcher Gefühle in ihr Gegenteil zu verwandeln. Existiert 
 ein Werthaltungsobjekt, so bedeutet das die Tendenz, das betreffende 
 Daseinsgefühl — , existiert es nicht, so eine Tendenz, das betreffende 
 Nichtdaseinsgefühl der Abstumpfung auszusetzen. Davon sind nicht 
 einmal Bestandgefühle ausgenommen, trotz der den Beständen eigenen 
 Zeitlosigkeit^. Denn für die Abstumpfung kommt ja zunächst nicht die 
 allfällige Gegenstandszeit, sondern die Voraussetzungsurteils-, respektive 
 die Gefühlszeit in Frage. Daß übrigens auch noch ganz andere Faktoren 
 zu derartigen Erfolgen beitragen können, mag das Beispiel einer oft 
 zu machenden Erfahrung dartun. Zu Auszeichnungen, Ehrenstellen und 
 dergleichen, durch die nicht selten politische, wissenschaftliche und 
 ähnliche Verdienste anerkannt werden, verhalten sich bekanntlich die 
 Nachdenklicheren meist so, daß sie, wenn sie die Anerkennung ver- 
 dient zu haben glauben, es zwar kaum sonderlich schätzen, sie zu 
 erhalten, wohl aber einen Entgang verspüren, wenn sie ihnen vorent- 
 halten worden ist. Äußerlich steht das durchaus auf gleicher Linie 
 mit dem Verhalten des Verwöhnten, der durch den Luxus, der ihn 
 umgibt, nicht berührt wird, solange er da ist, ihn aber entbehrt, wenn 
 er fehlt. Bei Ehrenzeichen aber kann die Gewöhnung nicht wohl den 
 Ausschlag geben : denn hat einer das Zeichen nicht erhalten, so ist er 
 eben zunächst an den Nichtbesitz gewöhnt, hat er es dagegen eben 
 erhalten, so kann Gewöhnung an den Besitz noch gar nicht vorliegen. 
 Dagegen bietet sich zur Erklärung hier ein anderes naheliegendes 
 Moment dar, der Vergleich mit anderen, die ähnliche Anerkennung ver- 
 dient, respektive empfangen haben. Was als Besitz durchaus wertlos 
 ist, kann derjenige schmerzlich vermissen, der sich durch den Entgang 
 gegenüber anderen, nicht Würdigeren zurückgesetzt findet. Merkwürdig ist 
 immerhin, daß hier schon eine so summarische psychologische Betrach- 
 tung wie die eben durchgeführte auf Analogien zu zwei fundamentalen 
 Gesetzmäßigkeiten auf dem Gebiete des Lichtsinnes führt. Man wird ja 
 kaum umhin können, bei der Gefühlsabstumpfung an das Adaptations- 
 gesetz, bei der Steigerung vermöge des Gegenteiles an das Kontrast- 
 gesetz zu denken. 
 
 Außerstande, derartigen Details hier weiter nachzugehen, dürfen 
 wir zusammenfassend jedenfalls zweierlei behaupten: einerseits die 
 durchaus apriorische Natur der Einsicht darein, daß demselben Objekt 
 gegenüber für dasselbe Subjekt von den möglichen Werthaltungen immer 
 nur die beiden Glieder eines Gegengefühlspaares in Frage kommen, 
 andererseits die trotz eines unverkennbaren apriorischen Einschlage» 
 doch wesentlich empirische Natur des Wissens darüber, ob das Subjekt 
 auf jedes der beiden unter den gegebenen Umständen möglichen Vor- 
 aussetzungsurteile durch ein Wertgefühl reagiert und ob diese Gefühls- 
 reaktion eine starke oder eine schwache ist. Denn dies hängt außer 
 
 Vgl. „Über Annahmen" ^ [Register]. 
 
