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 III. Weiteres zur Wertpsychologie. 
 
 darum bei weitem noch nicht zu freuen braucht. Unmittelbar nach der 
 Genesung freut man sich wohl nicht selten der wiedererlangten Gesund- 
 heit, dem Gesunden aber fehlt bekanntlich nur zu oft jede Schätzung 
 dessen, was er in seiner Gesundheit besitzt. Auf ethischem Gebiete findet 
 man im Verhalten der Gesamtheit zu Verbrechen und Verbrechern deut- 
 liche Belege für das hier Behauptete: die verbrecherischen Anlagen 
 verspüren wir, wo sie uns begegnen, deutlich als Übel, während wir 
 uns bei bloßem Mangel an solchen kaum aufzuhalten pflegen. 
 
 Nichtseinsleid ohne Seinsfreude zeigt unser Verhalten sehr häufig 
 den Gegenständen gegenüber, die zur Abhaltung von Schmerzen oder 
 sonstigen Unannehmlichkeiten, wie wir deren eben zuvor gedacht haben, 
 dienen: an Einrichtungen im Interesse öffentlicher Gesundheitspflege 
 zum Beispiel wird man sich recht lebhaft und unliebsam gemahnt fühlen, 
 wo sie fehlen ; sind sie da, so denkt niemand daran. Ähnliches gilt von 
 Bequemlichkeits-, ja Genußmitteln, die einem zum „Bedürfnis" geworden 
 sind: der Reiche macht sich nichts aus dem Komfort, in dem er von 
 Jugend auf gelebt hat ; indes er ihn schmerzlich vermißt, wenn er sich 
 einmal ohne ihn behelfen muß. Im Bereiche des Ethischen bietet Hieher- 
 gehöriges das Verhalten der öffentlichen Meinung etwa zum moralisch 
 „Korrekten", das deren Aufmerksamkeit und Reaktion erst dort auf 
 sich zieht, wo es fehlt. 
 
 Nichtseinsfreude ohne Seinsleid endlich kann man erleben, wo 
 man sich an etwas Unangenehmes ausreichend gewöhnt hat, um dadurch 
 nicht mehr belästigt zu werden, den Entfall dieses Unangenehmen aber 
 doch noch als Erleichterung verspürt. Wer gelernt hat, auch in unruhiger 
 Umgebung geistige Arbeit zu tun, mag, wenn der Lärm einmal aussetzt, 
 das immerhin noch als eine Wohltat sich gern gefallen lassen. Auch 
 hier kann man übrigens der ethischen Erfahrung ein illustrierendes 
 Beispiel entnehmen: ich meine, wie nach dem bisherigen leicht zu 
 erraten, das Verhalten zum moralisch „Zulässigen". Man wird stets 
 sehr erfreut sein, wenn man dort, wo man der Natur der Sachlage 
 nach mit der Eventualität dieses „Zulässigen" rechnen muß, es nicht 
 antrifft; trifft man es aber, so findet man sich zumeist ohne Mühe 
 darein. 
 
 Durch Beispiele dieser Art ist der empirische Nachweis dafür 
 erbracht, daß Gegengefühle in keiner der Gestalten, in denen sie auf- 
 treten können, durch Notwendigkeit aneinandergebunden sind. Es trägt 
 der Beweiskraft der Beispiele nichts ab, wenn der Ausfall des betreffen- 
 den Gegenteils nicht jedesmal restlos zu konstatieren wäre, wenn man 
 es also hin und wieder nicht mit völlig reinen Fällen zu tun haben 
 sollte. Denn die apriorische Gesetzmäßigkeit, deren Anschein diese 
 Beispiele zerstören sollen, betrifft die Gefühle auch ihrer Stärke nach. 
 Nicht nur, daß zum Beispiel Seinsfreude mit Nichtseinsleid Hand in 
 Hand gehen muß, scheint jene Gesetzmäßigkeit zu verlangen, sondern 
 auch, daß wo das Dasein eines Dinges mich in hohem Maße erfreut, 
 das Nichtdasein des Dinges mit ebenfalls starkem Schmerz verbunden 
 sein müßte. Ist also von zwei Gegengefühlen das eine gegenüber dem 
 
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 § 2. Die Gegengefühle. 
 
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 anderen auch nur erheblich intensitätsverschieden, so liegt darin bereits 
 eine ausreichende Instanz gegen apriorische Verknüpftheit. 
 
 Was hier nun aber in besonderem Maße auffallen muß, ist dies, 
 daß trotz der Menge und Deutlichkeit der Gegeninstanzen der Schein 
 einer apriorischen Gesetzmäßigkeit immer noch weiterbesteht: man hat 
 den Eindruck, als würde diese Gesetzmäßigkeit unter Umständen durch 
 Hereini eichen störender Einflüsse bloß eingeschränkt oder nur vorüber- 
 gehend aufgehoben. So kann es in Wahrheit natürlich nicht bewandt sein ; 
 von dem, was a priori, also notwendig gilt, gibt es ja keine Ausnahmen. 
 Vielleicht hat aber in der Tat auch hier die apriorische Gesetzmäßigkeit 
 keine Ausnahme, betrifft aber nicht direkt die Erlebnisse, an denen sie viel- 
 mehr nur im Kampfe ^egen sozusagen empirische Faktoren sich manch- 
 mal nicht durchzusetzen vermag. Derlei ist ja bekanntlich in einem 
 anderen Gebiete, dem des Erkennens, gar nichts Seltenes. Aus gewissen 
 Prämissen folgt eine gewisse Konklusion mit Notwendigkeit; das bedeutet 
 aber nicht, daß, wer die Prämissen urteilt, unfehlbar auch die Konklusion 
 urteilen muß. Vielleicht bleibt die Operation des Schließens ganz aus, 
 vielleicht, wo sie stattfindet, führt sie zu einem falschen Ergebnis. Der 
 Apriorität dessen, was man oft das Schlußgesetz genannt hat, tut das 
 keinen Eintrag ; aber dieses gilt streng genommen auch gar nicht von 
 Urteilserlebnissen, sondern von Objektiven. Die Erlebnisse schließen sich 
 hier der gegenständlichen Gesetzmäßigkeit nur in gewisser Annäherung 
 an, die je nach subjektiven Bedingungen variabel ist, unter denen kon- 
 stante oder auch vorübergehende Dispositionen des Urteilenden, respektive 
 Schließenden eine Hauptrolle spielen. Könnte es sich nun nicht auch bei 
 den Gegengefühlen um etwas wie gegenständliche Gesetzmäßigkeiten 
 handeln, die auch ihrerseits in den Erlebnissen des fühlenden Subjektes 
 bald mehr, bald minder ungestört zur Geltung kommen ? An der gegen- 
 wärtigen Stelle dieser Untersuchungen verfügen wir noch nicht über 
 die Mittel, die Parallele wirklich durchzuführen; zu einer vorläufigen 
 Formulierung jedoch kann sie uns jetzt schon dienlich sein. Daß, wenn 
 die Prämissen gegeben sind, auch sicher die Konklusion erschlossen 
 wird, dafür kann man keine Bürgschaft übernehmen; nur soviel kann 
 man mit Gewißheit behaupten, daß sie aus den Prämissen erschlossen 
 werden sollte. Ahnlich darf man bei den Gegengefühlen sagen: wenn 
 eines von ihnen erlebt wird, so ist nicht zu verbürgen, daß, falls sonst 
 Gelegenheit dazu vorliegt, auch das andere Gegengefühl tatsächlich 
 erlebt wird: aber es sollte vernünftigerweise erlebt werden und es 
 fehlt nicht an der Einsicht für das Bestehen dieser Vernünftigkeit, 
 
 Es dürfte der Klarheit förderlich sein, hier ausdrücklich zu bemerken, 
 daß die nämliche Betrachtungsweise im Grunde nicht nur auf die Gegen- 
 gefühlspaare, sondern mit ebenso viel Recht auch auf Paare von Wert- 
 gefühlen anwendbar ist, denen zu Anfang dieser Darlegung Unver- 
 träglichkeit nachgesagt werden konnte, also zum Beispiel Seinsfreude 
 und Seinsleid. Denn die Garantie dafür, daß jemand nicht unter beson- 
 deren Umständen, etwa bei mangelnder Besonnenheit, auf das Sein 
 eines Dinges einerseits mit Freude, andererseits mit Leid reagieren. 
 
