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 III. Weiteres zur Wertpsychologie. 
 
 ständen der Gefühle beigezählt werden und die Frage, ob Gefühle 
 überhaupt fähig sind, Eigengegenstände zu haben, muß ganz ausdrücklich 
 
 aufgeworfen werden. 
 
 Die bejahende Antwort hierauf habe ich dem Hinweise auf die 
 Tatsache der emotionalen Partialpräsentation^ entnommen. Auch Gefühle 
 bieten, ähnlich wie die Vorstellungen, dem Intellekte Gegenstände zum 
 Erfassen dar, zum Beispiel die Gegenstände , schön", ^angenehm",^ und 
 haben derlei verschiedene Gefühle trotz Verschiedenheit hinsichtlich dieser 
 Gegenstände immer noch etwas Übereinstimmendes gemein, so tritt 
 dem solchen Gegenständen besonders zugeordneten Inhalte auch beim 
 Gefühle ein von der Variation des Inhaltes relativ unabhängiger Akt 
 an die Seite. Weil aber „angenehm" und „unangenehm% ebenso 
 .schön" und häßlich« und so fort ohne Zweifel gegenständliche Gegen- 
 sätze sind, genauer Gegensätze an den Eigengegenständen der Gefühle, 
 an diesen Gefühlen selbst aber den fraglichen Gegensätzen der Gegen- 
 satz von Lust und Unlust entspricht, so ist nicht wohl daran zu zweifeln, 
 daß der Unterschied von Lust und Unlust nicht, wie man zunächst für 
 selbstverständlich halten möchte, dem Gefühlsakte zugehört, vielmehr 
 (völlig analog zur Inhaltlichkeit des Gegensatzes von Affirmation und 
 Negation beim Urteil) durchaus Sache des Gefühlsinhaltes ist.^ Die 
 weitere Frage, 'inwiefern nun etwa die nach den Gegenstandsvoraus- 
 setzungen differenzierten Klassen der Gefühle auch noch konkomitierende 
 Differentiationen der Inhalte aufweisen, erscheint dadurch in greifbare 
 
 Nähe gerückt. 
 
 Um aber zunächst ausdrücklich festzulegen, was an Gegenständ- 
 lichkeit bei Gefühlen anzutreffen ist, haben wir vor allem den bisher 
 allein beachteten angeeigneten Gegenständen allenthalben einen Eigen- 
 gegenstand gegenüberzustellen, ohne daß auf eine Würdigung seiner 
 Bedeutung schon an dieser Stelle eingegangen werden könnte; es soll 
 am geeigneten Orte darauf zurückgekommen werden. Was dagegen die 
 angeeigneten Gegenstände anlangt, so treten, wenigstens bei den Wert- 
 gefühlen, den Objekten die Objektive an die Seite und sprachgebräuchlich 
 macht sich das in einer gewissen Unsicherheit darüber geltend, ob 
 etwa der Grundbesitzer auf den Grund, resp. Grundbesitz oder nicht 
 vielmehr auf die Existenz des Grundes Wert legt. Es ist, was ja leicht 
 genug verstanden werden kann,^ dieselbe Zwiespältigkeit wie beim 
 Begehren, dergemäß das Kind ebensowohl den Apfel als den Besitz 
 des Apfels „wiir, also als „Gegenstand* des Wollens einmal das 
 Objekt, einmal das Objektiv namhaft macht. Immerhin scheint beim 
 Werthalten, wenn man ihm das Begehren gegenüberstellt, das Objekt 
 mehr in den Vordergrund zu treten, wohl deshalb, weil beim Werte, 
 wie sich zeigen wird, die beiden gegensätzlichen Objektive sozusagen 
 am gemeinsamen Objekte sich zu einem Ganzen zusammenschließen. 
 
 1 A. a. 0., § 4. 
 
 2 A. a. 0., S. 32ff., §11. 
 8 A. a. 0., S. 32. 
 
 * Vgl. oben n, § 8. 
 
 § 1. Zur Beschreibung der Werthaltnngen. 
 
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 So verdient das Objekt schon bei der Werthaltung ausdrückliche 
 Beachtung und es empfiehlt sich, hier noch einer besonderen Komplikation 
 zu gedenken, die auf die natürliche Zusammengesetztheit aller Objekte 
 und Quasiobjekte zurückgeht, mit denen unser Werthalten zu tun hat. 
 Richtet sich nämlich die Werthaltung auf das Objekt und besteht 
 dieses aus den endlich oder unendlich vielen Bestandstücken Oi, Oi, 
 . . . On, so werden für die Werthaltung normalerweise sicher nicht alle diese 
 Komponenten gleich wesentlich sein. Wer eines Bleistiftes bedarf, um 
 sich damit Notizen zu machen, dem kann es leicht einerlei sein, ob 
 der Bleistift hart oder weich ist. Wer ein gutes Buch schätzt, das er 
 in seinem Besitz hat, wird oft genug nicht danach fragen, in welcher 
 Farbe es gebunden ist und so fort. So zerfallen die Bestimmungen, 
 die den Gegenstand ausmachen, zwanglos in Bestimmungen 0', die 
 für die Werthaltung maßgebend sind und in Bestimmungen 0", die es 
 nicht sind und die so gleichsam die unwesentliche Hülle ausmachen, 
 die den wesentlichen Kern umgibt. Passend kann man dann vom Stand- 
 punkte der Werthaltung aus die 0' als die Kernbestimmungen, 
 die 0" als die Hüllenbestimmungen von bezeichnen. Indem 
 aber die Werthaltung sich gleichwohl dem ganzen Gegenstande zu- 
 wendet, hat es Sinn, auch diese Hüllenbestimmungen cum' grano salis 
 als Objekte der Werthaltung in Anspruch zu nehmen. Wir werden auf 
 sie bei Betrachtung der Werthaltungsvermittlungen^ noch zurückzu- 
 kommen haben. 
 
 Wenden wir uns nunmehr von den Gefühlsgegenständen den 
 Gefühlen selbst zu, so ist vor allem nicht zu verkennen, daß die oben 
 erwähnte Präsumtion von der qualitativen Gleichheit aller Gefühle 
 (nämlich natürlich der Lustgefühle untereinander und der Unlustgefühle 
 untereinander) sozusagen noch vor dem Versuche liegt, Akt und Inhalt 
 am Gefühlserlebnis selbst auseinander zu halten und daher gestattet, 
 auch bereits ohne Bezugnahme auf eine solche Unterscheidung erwogen 
 zu werden. Was indes für sie spricht, ist schwerlich mehr als die 
 ziemlich abstrakte Möglichkeit, für die sich empirisch darbietenden 
 Verschiedenheiten die intellektuellen Voraussetzungen verantwortlich 
 zu machen^ und durch eine derartige „Reduktion" eine theoretisch 
 vielleicht erwünschte Vereinfachung der Beschreibung zu erzielen. 
 Damit ist indes vorerst jedenfalls die Verschiedenheit der Aspekte 
 anerkannt; um aber zu einem Urteil über die „Reduktion" zu ge- 
 langen, dazu bieten sich ungesucht zwei Wege dar. Einmal kann 
 unter besonderen Umständen der nämliche (angeeignete) Gegenstand 
 zu verschiedenen Gefühlen vom nämlichen Vorzeichen gehören: das 
 nämliche Bild kann mein Wohlgefallen erregen und mir zugleich (viel- 
 leicht wegen seiner Schönheit, vielleicht auch aus anderem Grunde) 
 wert sein ; dennoch ist das Gefühl des Gefallens nicht das Wertgefühl. 
 
 1 Vgl. unten III, §4. 
 
 2 Vgl. W. Liel, „Gegen eine voluntaristische Begründnng der allgemeinen 
 Werttheorie" in den von mir herausgegebenen „Untersuchungen zur Gegenstands- 
 theorie und Psychologie", Leipzig 1904, S. 527 ff. 
 
