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 III. Weiteres ztir Wertpsychologie. 
 
 § 1. Zur Beschreibung der Werthaltungen. 
 
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 Die im vorigen Kapitel gewonnene Charakteristik der Wertgefühle, 
 die in der Greifbarkeit ihrer Bestimmungen geradezu definitorischen 
 Ansprüchen genügt, erkauft diesen Vorzug, wie das ja auch sonst 
 öfter begegnet, durch ihre Äußerlichkeit. Denn sie hält sich nur bei 
 den Gegenstandsvoraussetzuugen. respektive Voraussetzungsgegenständen 
 auf, ohne auf die Beschaffenheit der betreffenden G.^fühle selbst ein- 
 zugehen. Wer versuchen will, diesem Mangel abzuhelfen, dem bieten 
 sich als heuristische Behelfe von selbst die nun auch dem Gefühle 
 gegenüber in Betracht zu ziehenden drei Momente „Akt, Inhalt und 
 Gegenstand" dar, die der psychologischen Analyse zunächst auf dem 
 intellektuellen Gebiete, also beim Vorstellen und Denken, so gute Dienste 
 geleistet haben. Nur könnte man, dem Herkommen entsprechend, leicht 
 der Meinung sein, mindestens vom Inhalte oder doch vom Gegenstande 
 der Wertgefühle sei im vorangehenden reichlich die Rede gewesen, 
 hinsichtlich des Aktes aber hätten die Wertgefühle mit allen übrigen 
 Gefühlen eben die ihnen sämtlich wesentliche Gegensätzlichkeit von 
 Lust und Unlust gemein, eine anderweitige qualitative Verschiedenheit 
 aber komme bei Gefühlen überhaupt nicht vor, sondern höchstens (auch 
 das wird in Frage gestellt) eine quantitative, indes alles übrige an 
 Differentiationen eben dem durch die intellektuellen Voraussetzungs- 
 erlebnisse hinzugebrachten Inhalte „oder" Gegenstande beizumessen 
 wäre. Eine eingehende Untersuchung dieser wichtigen Dinge, so nötig 
 sie auch sein mag, würde hier zu weit führen; vielleicht darf ich mich 
 indes auf eine skizzenhafte Formulierung des mir sachgemäß scheinen- 
 den Standpunktes um so leichter beschränken, als ich mindestens einiges 
 Eingehendere hierüber bereits an anderem Orte^ dargelegt habe. 
 
 Wir beginnen mit der Erinnerung daran, daß die Wertgefühle 
 so unselbständige Erlebnisse sind wie Gefühle sonst und daß diese 
 Unselbständigkeit sie in ihrem Auftreten unvermeidlich an intellektuelle 
 Erlebnisse bindet. Es liegt nahe, das Verhältnis der Gefühle zu diesen 
 intellektuellen Erlebnissen kausal zu denken; aber man möchte kaum 
 gewährleisten können, daß z. B. eine Geschmacksempfindung der durch 
 sie ausgelösten Geschmackslust jedesmal in der Weise zeitlich voran- 
 gehen müßte, in der die Ursache vor der Wirkung sein muß. Es hat 
 mir daher einst^ minder pi äjudizierlich geschienen, hier von Voraus- 
 setzungen, als von Ursachen der Gefühle zu reden, näher, da auch an 
 physischen Voraussetzungstatbeständen kein Mangel sein wird, von psycho- 
 logischen Voraussetzungen. Zu einer weiteren differentiativen Bestim- 
 mung gibt bei ihnen der Umstand Anlaß, daß sie den auf sie gestellten 
 Gefühlen gleichsam ihren Gegenstand mitteilen. Wir konnten im voran- 
 gehenden oft und ungezwungen vom Wertobjekte und dann genauer 
 vom Objekte unserer Wertgefühle, nicht minder von dem der ästhetischen 
 Gefühle oder der sinnlichen Gefühle handeln. Dem Herkommen, Inhalt 
 und Gegenstand nicht oder nicht sorgfältig auseinander zu halten, ist 
 
 1 In „Über emotionale Präsentation". 
 
 3 „Psych, eth. Unters, z. Werttheorie", S. 34. 
 
 es gemäß, auch von Inhalten der Gefühle zu reden : das habe auch ich 
 selbst einst nicht anders gehalten'. Sieht man näher zu, so ist nicht 
 zu verkennen, daß man dabei allemal die Gegenstände von Voraus- 
 setzungsvorstellungen im Auge gehabt hat, mit denen dann etwa aus- 
 nahmsweise auch die Gegenstände von Voraussetzungsurteilen oder 
 -annahmen eine Art Konkurrenz einzugehen scheinen. Mit Rücksicht 
 hierauf kann man die in Rede stehenden psychologischen Voraus- 
 setzungen der Gefühle — von den Begehrungen gilt übrigens Analoges 
 
 — ganz wohl auch als Gegenstandsvoraussetzungen der betreffenden 
 Gefühle benennen.^ 
 
 Nun hat es aber mit diesen durch die Voraus^^etzungen präsentierten 
 Gegenständen doch eine besondere Bewandtnis, die man am besten 
 zunächst auf dem für die Gefühlsbetrachtung vorerst noch völlig 
 indifferenten Gebiete ausschließlich intellektueller Betätigungen ins 
 klare bringen kann. Auch auf rein intellektuellem Gebiete trifft man 
 bekanntlich Tatbestände an, denen gegenüber von psychologischer 
 Voraussetzung im eben angegebenen Sinne gesprochen werden kann 
 und auch da zeigen sich diese Voraussetzungen zugleich als Gegen- 
 standsvoraussetzungen. Urteile z. B. sind nicht minder unselbständig 
 als Gefühle : die Gegenstände der Vorstellungen aber, auf die sie etwa 
 gestellt sind, sind zugleich die Gegenstände, über die geurteilt wird. 
 Nur ist damit das Gegenständliche, das das Urteil aufweist, noch nicht 
 erschöpft, so wenig, daß dasjenige, was den eigentlichen Gegenstand 
 des Urteils ausmacht, durch das Gesagte noch gar nicht berührt ist. 
 Denn was für die Vorstellung das Objekt, das ist für das Urteil das 
 Objektiv: das Objektiv aber ist dem Urteil durch seine Voraussetzungs- 
 vorsiellungen in keiner Weise präsentiert. So zeigt die Gegenständlich- 
 keit am Urteile zwei sehr verschiedene Aspekte. Einmal trifft man hier 
 das an, was das Urteil seiner eigensten Natur nach erfaßt, das Objektiv, 
 
 — andererseits aber auch das, was durch die Vorstellungsvoraussetzungen 
 sozusagen beigestellt wird und vom Urteile gleichsam angeeignet wird, 
 das Objekt, respektive die Objekte. Passend kann man daher einerseits 
 vom Eigengegenstand, andererseits vom angeeigneten Gegenstande des 
 Urteiles reden.' 
 
 Die Anwendung auf das uns hier beschäftigende Gebiet der 
 Gefühle vollzieht sich nun leicht. Was uns als Gegenstände dieser 
 Gefühle entgegengetreten ist, gehört teils den Vorstell ungs-, teils den 
 Denkerlebnissen als Eigengegenstand, teils zugleich den Denkerlebnissen 
 als angeeigneter Gegenstand zu. Denn soweit nicht etwa Selbstpräsen- 
 tation vorliegt* (von der hier der Einfachheit wegen abgesehen wird), 
 sind alle Objekte Eigengegenstände des Vorstellens, alle Objektive 
 solche des Denkens. Was uns also bisher an Gefühlsgegenständen 
 
 begegnet ist, kann nicht wohl anders als den angeeigneten Gegen- 
 I 
 
 1 Vgl. A,.a. 0., S. 39. 
 
 2 Vgl. „Über emotionale Präsentation*, S. 86. 
 ^ „Über emotionale Präsentation*, S. 53. 
 
 * A. a. 0., § 1. 
 
