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 II. Die Werterlebnisse. 
 
 § 10. Anhang : Wertgefühl als sekundäre Stellungnahme. 
 
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 hinaus*^. Soweit das ohne Psychologismus zuzugeben ist, ist damit doch 
 jedenfalls, wenn ich recht sehe, das Gebiet des Emotionalen völlig ver- 
 lassen, auf das der Verfasser selbst den Bereich der hier in Betracht 
 kommenden Stellungnahmen mit Recht einschränkt^, und man könnte sich 
 nur etwa neuerlich an die Urteilsgefühle gemahnt finden. Von Auf- 
 merksamkeit und Interesse endlich konstatiert der Autor selbst mit 
 Recht, daß sie „meist nebeneinander Gefühle, Begehrungen und sonstige 
 Stellungnahmen, wie die der Neuheit, der Fremdheit, der Überraschung 
 und so weiter** enthalten^. Hinsichtlich emotionaler „Stellungnahmen" 
 wird man also wohl allenthalben mit Gefühlen und Begehrungen das 
 Auslangen finden. 
 
 Vor allem wichtig ist es indes, Klarheit darüber zu gewinnen, 
 mit welchem Rechte für die Werterlebnisse jene Zweiteiligkeit ihrer 
 emotionalen Bestimmungen allgemein anzuerkennen ist, um derenwillen 
 unser Autor von der „Stellungnahme zur Stellungnahme" spricht. Frei- 
 lich kann es, wenn man einen Komplex K aus den Bestandstücken A 
 und B vor sich hat, einmal auch arbiträr werden, ob man das A als 
 unvollständiges K oder das K als sozusagen übervollständiges A bezeichnet. 
 In unserem Falle aber kommt es doch wohl in erster Linie darauf an, 
 ob die Werterlebnisse wirklich allemal die in Anspruch genommene 
 Zusammengesetztheit aufweisen. Und in dieser Hinsicht sind zunächst 
 die negativen Instanzen, auf die Müller-Freienfels sich beruft, kaum 
 einwurfsfrei. Ein sinnliches Gefühl ist freilich kein Werterlebnis; aber 
 nicht, weil ihm, wie allerdings zweifellos ist, eine „sekundäre Stellung- 
 nahme" fehlt, sondern weil von den Gefühlen nur die Urteilsgefühle 
 Werterlebnisse sind. Und die „übernommenen Wertungen" sind nicht 
 deshalb keine (vollständigen) Werterlebnisse, weil sie Wertsetzungen 
 ohne Grundlagen, sondern weil sie zunächst bloß Urteile über Werttat- 
 bestände sind, und einen Wert erleben natürlich etwas anderes ist, als 
 wissen, daß ein Wert vorliegt. Wie ist es nun aber ferner mit den 
 positiven Instanzen unseres Autors bewandt? Daß die Erfahrung deren 
 keineswegs wenige aufweist, wurde bereits anerkannt; in Frage steht 
 nur die ihnen seitens unseres Autors zuteil gewordene Beschreibung 
 und die Anwendbarkeit dieser Beschreibung auf sämtliche Werthaltungen. 
 
 Weniger Gewicht dürfte immerhin in ersterer Hinsicht auf die 
 , Spaltung" im werthaltenden Subjekte zu legen sein, auf die sich der 
 Autor durch die Doppelheit der Stellungnahme hingeführt findet und 
 die er in anregenden Einzelbetrachtungen glaublich zu machen versucht*. 
 Man wird sicher eine theoretische Autfassung lieber vermeiden, die den 
 normalsten Werterlebnissen den Stempel des Pathologischen aufzudrücken 
 droht. Aber der Gedanke der doppelten Stellungnahme müßte solchem 
 Widerstreben noch nicht zum Opfer fallen. Denn selbst im sozusagen 
 extremsten Falle, demjenigen nämlich, wo sich, wie im obigen „ Kitsch "- 
 
 ^ Ebenda. 
 
 2 Vgl. die Zusammenfassung a. a. 0., S. 333. 
 
 3 A. a. 0., S. 3-27. 
 
 4 A. a. 0., S. 334 ff. 
 
 Beispiele, die „Wertsetzung« vermöge ihres entgegengesetzten Vor- 
 zeichens direkt gegen die „Wertgrundlage* richtet, möchte ohne „Spal- 
 tung* das Auslangen zu finden sein. Das Bild ist ja ein völlig anderer 
 Gegenstand als das durch das Bild ausgelöste Gefühl. Daß aber ver- 
 schiedene Gegenstände verschiedene, insbesondere dem Vorzeichen nach 
 auch wohl entgegengesetzte Gefühle desselben Subjektes auf sich ziehen, 
 darin dürfte jedoch auch dann keine prinzipielle Schwierigkeit liegen, 
 wenn der zweite Gegenstand zum ersten in der übrigens ja immerhin 
 eigenartigen Relation steht, selbst ein aus dem ersten Gegenstand 
 bezogenes Gefühl zu sein. Ähnliches wird von minder starken Fällen 
 gesagt werden können, zum Beispiele vom Wertverhältnis zum Staate, 
 das der Autor übrigens in so überzeugender Weise kennzeichnet \ — 
 und sofern er für jedes Subjekt einen besonderen Gegenstand und dann 
 auch für jeden Gegenstand ein besonderes Subjekt in Anspruch nimmt^, 
 so liegt darin, soviel ich sehe, sicher eine theoretische Abundanz, ohne 
 daß darum die Bedeutung dispositioneller Verschiedenheiten im Subjekte 
 gering angeschlagen werden dürfte. 
 
 Müssen so Bedenken gegen die „Spaltung" ^ noch nicht zu Un- 
 gimsten der doppelten Stellungnahme ausschlagen, so wird diese schon viel 
 direkter durch eine vom Autor selbst hinsichtlich des Wertgegenstandes 
 gezogene Konsequenz betroffen. Hat nämlich, wie eben ausdrücklich zu 
 konstatieren war, „Wertgrundlage" und „ Wertsetzung * jede einen anderen 
 Gegenstand, so ist die Frage, was für ein Gegenstand dann dem aus 
 beiden zusammengesetzten, also dem eigentlichen Werterlebnis zukomme, 
 nächstgelegt. „Für die Wertung als seelischen Vorgang ist«, wie unser 
 Autor ausführt, „der Gegenstand nur Bewußtseinsinhalt . . . Indessen 
 geht es nicht an, die . . . intellektuellen Inhalte ... als rein objektive 
 Gegenstände der Wertung anzusehen ... Die Wertgrundlage verschmilzt 
 nämlich sozusagen mit dem intellektuellen Inhalt, geht mit ihm eine 
 untrennbare Verbindung ein, und erst diese ist der Gegenstand der 
 Wertung ... Der vollständige Gegenstand der Wertung ist also der 
 intellektuelle Inhalt plus der wertgrundlegenden Stellungnahme."* Ob 
 der Leser, der hier eher auf die „wertsetzende" als auf die „grund- 
 legende* Stellungnahme verwiesen zu werden erwartet hätte, überhaupt 
 recht zu folgen vermag? Wie immer es indes bewandt sei, in keinem 
 Falle befindet man sich, soviel ich sehe, mit der Erfahrung im Ein- 
 klänge, wenn man zwischen dem Gegenstande der „Grundlage" und 
 dem der „Wertung", eben dem Gegenstande des Werterlebnisses, ein 
 für allemal einen prinzipiellen Unterschied in Anspruch nimmt. Wer 
 auf einen Schatz Wert legt, den er besitzt oder zu besitzen meint, der 
 richtet sein Werterlebnis eben auf diesen Schatz als „intellektuellen 
 
 1 A. a. 0., S. 343 ff. 
 
 3 A. a. 0., S. 347, 349. 
 
 3 Deren Inansprachnahme überdies durch die in der Tendenz der „An- 
 nalen der Philosophie" gelegene Geneigtheit abgeschwächt wird, „Fiktionen" 
 aufzudecken, vergleiche a. a. 0., S. 346 f., 356 f. 
 
 * A. a. 0., S. 348f. 
 
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