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 IL Die Werterlebnisse. 
 
 falls ihnen dies nicht etwa schon vor aller Transformation eigen ist. 
 Urteilsinhaltsgefühlen mit solchen Voraussetzungen aber kommt im Hin- 
 blick auf das diesen Uutersuchungen gestellte Hauptthema insofern eine 
 bevorzugte Position zu, als wir darin jene Gestalt der Wertgefühle vor 
 uns haben dürften, die dem in seinem Wesen zu exponierenden Wert- 
 gedanken am nächsten stehen. Sie verdienen mit Rücksicht hierauf eine 
 besondere Benennung: ich will sie als Werthaltungen bezeichnen, habe 
 hierzu jedoch etwas Persönliches und etwas Außerpersönliches zu bemerken. 
 
 Außerpersönlich ist die schon seinerzeit bei Prägung dieses Wortes^ 
 ausgesprochene, aber auch heute noch nicht überflüssige Verwahrung 
 dagegen, als sollte , werthalten" soviel bedeuten als „für wert halten^ 
 was natürlich ein Urteil, genauer ein Werturteil wäre, indes es sich 
 jetzt um ein Wertgefühl handelt. Auf eine gewisse Konvention wird 
 ein solcher Wortgebrauch sicherlich angewiesen sein, aber doch nicht 
 auf eine, der das vorwissenschaftliche Sprachgefühl nicht in wünschens- 
 werter Weise zu Hilfe käme. Wenn wir Alten in Österreich sagen: «Wir 
 wollen das Andenken an unseren dahingeganeenen alten Kaiser hoch- 
 halten", dann heißt das doch nicht, wir wollen dieses Andenken für 
 etwas Hohes halten, es als solches betrachten oder dergleichen. Unver- 
 kennbar ist hier kein Urteil gemeint, sondern ein Gefühl, und zwar ein 
 Wertgefühl, wenn auch natürlich keines, das etwa das „Andenken" im 
 Sinne eines subjektiven Erlebnisses zum Objekt hätte. 
 
 Einigermaßen persönlich ist dagegen immerhin der Hinweis darauf, 
 daß der Sinn, den ich im obigen dem Terminus „ Werthaltung " beigelegt 
 habe, gegenüber meinem ursprünglichen Vorschlage eine Determination 
 aufweist. Was ich einst „Werthaltung" nannte, war kurzweg das näm- 
 liche wie „Wertgefühl*, was schon an sich eine terminologische Abundanz 
 ausmacht. Jetzt möchte ich nur solche Wertgefühle Werthaltungen nennen, 
 die durch ein Seins- insbesondere Existenz-) Objektiv hindurch auf ein 
 Objekt oder Quasiobjekt als ihr Objekt^ gerichtet sind. Daß ich anderen 
 Gefühlen, bei denen vermöge der Beschaffenheit des Objektivs nicht 
 auch noch ein solches Objekt ausreichend deutlich hervortritt, gleichwohl 
 nicht den Anspruch abstreiten möchte, auch ihrerseits für Wertgefühle 
 zu gelten, findet darin seine Begründung, daß am Ende doch auch sie 
 Wertstellungnahmen bedeuten, wenn dabei auch das Objekt dieser Stellung- 
 nahme wenig deutlich zur Geltung kommt. Vermöge der Transformierbar- 
 keit sind das dann zwar nicht explizite, aber immerhin sozusagen noch 
 implizite Werthaltungen. 
 
 Nebenbei kann die so zu rechtfertigende Auseinanderhaltung der 
 Termini .Wertgefühl« und „Werthaltung" auch noch einer anderen 
 Differentiation nutzbar gemacht werden. Den Wertgefühlen ist zwar, 
 wie wir wissen, die Präponderanz des Voraussetzungsinhaltes über den 
 Voraussetzungsakt eigen ; wir haben aber auch schon gesehen, daß das 
 nicht soviel besagt wie völlige Bedeutungslosigkeit von Aktverschieden- 
 
 1 .Psvch eth. Unters, z. Werttheorie", S. 14 [auch Register]. 
 
 2 Womit der Eventualität von Gefühlsobjekten noch in anderem Sinne 
 wieder nicht vorgegriffen sein soll, vgl. unten III, § 1. 
 
 § 9. Die Werthaltnngen. 
 
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 heiten. So ist es insbesondere für die Wertgefühle keineswegs einerlei, 
 ob ihr Voraussetzungsurteil als Gewißheitsurteil oder nur als Vermutung 
 auftritt und es war bereits im Vorübergehen^ daran zu erinnern, daß 
 man es im letzteren Falle mit den elementaren Gestalten dessen zu tun 
 hat, was, freilich meist in der komplexen Form eines Affektes auftretend, 
 als Hoffnung, respektive Furcht bezeichnet wird. Auch dabei hat man 
 es mit etwas wie mit einer Wertstellungnahme zu tun, so daß den Aus- 
 druck „Wertgefühl" anzuwenden ganz wohl am Platze scheinen könnte. 
 Hinter andere Erlebnisse jedoch, von denen der persönliche Wert sich 
 sozusagen ableitet, tritt derlei doch ganz merklich zurück. Der Wert 
 eines Objektes (respektive Quasiobjektes) bestimmt sich natürlichst nicht 
 nach unserem Vermuten, sondern nach unserem Glauben (nämlich mit 
 Gewißheit Glauben) in betreff des Seins des Objektes, wenn dabei auch 
 von Gewißheit mehr im praktisch beiläufigen als im erkenntnistheoretisch 
 strengen Sinne zu reden sein wird. Es wird also sachgemäß sein, in 
 den Begriff der Werthaltung auch die Gewißheit des Voraussetzungs- 
 urteiles mit aufzunehmen, wobei nur noch ausdrücklich beizufügen ist, 
 daß dadurch über die Modalität eines allenfalls als Quasiobjekt auf- 
 tretenden Objektivs nichts präjudi ziert ist. 
 
 Das muß ausdrücklich erwähnt sein, weil vermöge des engen 
 Zusammenhanges zwischen Ungewißheit und Wahrscheinlichkeit respek- 
 tive Möglichkeit^ ganz wohl mit herabgesetzter Modalität auch niedrigerer 
 Gewißheitsgrad an ein Wertgefühl herantreten kann, ohne diesem die 
 Eigenart von Hoffnung oder Furcht zu verleihen. Solches ist bei dem 
 der Fall, was ich an anderem Orte^ als Möglichkeitswerte bezeichnet 
 habe. Wo es sich um den Wert einer Chance handelt, hat man es zu- 
 nächst mit einem möglichen Objektiv als Quasiobjekt zu tun. Darin liegt 
 dann jederzeit das Recht, die Tatsächlichkeit des Objektivs mit an- 
 gemessener Stärke zu vermuten und so zum Tatbestande der elementaren 
 Hoffnung oder Furcht überzugehen. Findet ein solcher Übergang jedoch 
 nicht statt, so macht die bloße Möglichkeit des Quasiobjektes kein Hinder- 
 nis aus, das vorliegende Werterlebnis als Werthaltung zu betrachten.* 
 
 Zusammenfassend läßt sich sagen: Da Werthaltungen mit Quasi- 
 objekten genau genommen stets zwei Objektive haben, so kann das 
 Vermuten, falls es hier an Stelle des Urteilens mit Gewißheit tritt, an 
 zwei verschiedenen Stellen angreifen. Ist das Vermutete das Objektiv 
 höherer Ordnung, dann liegt keine eigentliche Werthaltung, wohl aber 
 je nach Gefühlsvorzeichen entweder Hoffnung oder Furcht vor. Wird 
 dagegen das Objektiv niedrigerer Ordnung vermutet, indes das Objektiv 
 höherer Ordnung mit Gewißheit erfaßt wird, dann hat man es in der 
 Vermutung leicht mit dem Äquivalent eines Möglichkeitsurteiles '^ zu 
 
 1 Vgl. oben S. 63. 
 
 2 VgL „Über Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit" [Register]. 
 
 3 „Über Möglichkeit und Wahrschpinlichkeit", S. 82. 
 
 * Die Ausführungen „Über Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit", S. 82 f., 
 dürften in diesem Sinne einer Nachbesserung bedürfen. 
 
 6 Vgl. „Über Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit" [Register]. 
 
