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 II. Die Weiterlebnisse. 
 
 § 6. Denk- und insbesondere Urteilsgefühle. 
 
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 Wertobjekt, obwohl als seiend, respektive nichtseiend in Betracht 
 gezogen, doch weder als seiend noch als nichtseiend in Anspruch 
 genommen werden kann, sodaß es höchstens ein Begehrungsobjekt aus- 
 macht, übrigens aber ein solches durchaus nicht ausmachen muß, wenn 
 die obigen Ausführungen^ im Rechte waren. Natürlich verbietet sich 
 bei solchen Potentialwerten die Anwendung des Kausalgedankens vollends 
 von selbst, und die endgültige Ablehnung desselben zeigt sich so von 
 den verschiedensten Seiten gesichert. 
 
 In betreff dessen aber, was an seine Stelle zu setzen ist, mag 
 immerhin, wie oben, auf die Analogie der Wahrnehmung rekurriert 
 werden, wenn man nur erst auch hier die Unzulänglichkeit der Kausal- 
 auffassung erkannt hat. Dazu bedarf es aber kaum einer längeren Über- 
 legung; es ist ja eigentlich selbstverständlich, daß, wenn zum Beispiel 
 ein leuchtendes Ding in mir ein Erlebnis hervorruft, dieses Erlebnis 
 das kausierende Ding noch keineswegs zum Gegenstande haben muß, 
 zumal nicht seiner tatsächlichen Existenz nach, indes es für den Zustand 
 dessen, der das Ding „sieht", ganz wesentlich ist, daß er an das Dasein 
 dieses Dinges glaubt. Jede Wahrnehnmng ist eben ihrem Wesen nach 
 vor allem ein Urteil^ und daß das, dessen Dasein dieses Urteil erfaßt, 
 mit diesem Urteilserlebnis auch kausal verbunden ist, das spielt, so 
 wichtig es sonst auch sein mag, doch hinsichtlich der Bezogenheit des 
 Urteils gerade auf diesen Gegenstand strenggenommen gar keine Rolle.[^^] 
 
 Nun sind aber weiter unsere obigen Beispiele geradezu von Fällen 
 ausgegangen, wo das Objekt des Wertgefüliles wahrgenommen sein 
 konnte. Für solche Fälle ergibt das eben über die Wahrnehmung Bemerkte 
 die geradezu selbstverständliche Konsequenz, daß, wenn sich da an den 
 Gegenstand der Wahrnehmung ein Gefühl schließt, die Verbindung nicht 
 wohl durch etwas anderes als eben das Wahrnehmungsurteil hergestellt 
 sein könne. Daß ein intellektuelles Erlebnis ein emotionales mit sich 
 führt, darin liegt ja nicht die geringste prinzipielle Schwierigkeit. Nur 
 wie ein Gefühl an eine dem Subjekte äußere Wirklichkeit gleichsam 
 heranreicht, stellt sich als ein Problem dar. Es findet seine Lösung, 
 indem sich das Wahrnehmungsurteil als Vermittler betätigt. Das Rätsel 
 freilich, wie unser Urteilen es eigentlich anfängt, sich eine Wirklichkeit 
 gleichsam zu eigen zu machen — ob es eine äußere oder auch nur 
 eine innere Wirklichkeit ist, dürfte dabei um vieles weniger verschlagen, 
 als man so oft meint — , ist dadurch der Lösung nicht näher gebracht; 
 einer solchen Aufgabe darf aber eine werttheoretische Untersuchung 
 sich billig für überhoben erachten. [^*] 
 
 Natürlich ist aber die Eignung, ein Gefühl im Gefolge zu haben, 
 so wenig wie die Fähigkeit, sich auf eine Wirklichkeit zu beziehen, 
 auf Wahrnehmungsurteile beschränkt : man darf daher auch von anderen 
 Urteilen erwarten, daß sie Gefühle mit Gegenständen versehen. Ob dabei 
 diese Gegenstände als existierende oder als nichtexistierende in Frage 
 
 1 Vgl. S. 41 f. 
 
 2 Vgl. »Über die Erfahrungsgrundlagen unseres Wissens", § 3. 
 
 kommen, hängt dann nur davon ab, ob das betreffende Urteil affirmativ 
 oder negativ ist. Die der Kausalauffassung aus der Eventualität der 
 Nichtexistenz erwachsende Schwierigkeit entfällt jetzt restlos, da ein 
 negatives Urteil als Erlebnis dem affirmativen in keiner Hinsicht nach- 
 steht, auch nicht in der Fähigkeit, ein Gefühl mit sich zu führen. Ob 
 ferner das Urteil wahr oder irrig ist, kann, was das begleitende Gefühl 
 anlangt, nicht wohl etwas verschlagen; auch im Falle eines affirmativen 
 Existenzurteiles braucht also das Objekt des Wertgefühles keineswegs 
 zu existieren. Ebensowenig kann eine Störung darauf zurückgehen, 
 daß das Wertobjekt einmal statt in einem Existenz- in einem Bestand- 
 objektiv, gleichviel ob positiver oder negativer Qualität, erfaßt wird, 
 so daß, wenn wir zunächst noch vom letzten unserer obigen para- 
 digmatischen Beispiele absehen, der für die Wertgefühle charakteristische 
 Sachverhalt zusammenfassend so beschrieben werden kann: Jedesmal 
 wird die Existenz oder der Bestand eines Gegenstandes durch ein Urteil 
 erfaßt, an das sich ein Gefühl, eben das Wertgefühl, ausreichend eng 
 anschließt, daß der beurteilte Gegenstand zugleich auch den Gegenstand 
 des Gefühles abgeben kann. Ein Gefühl dieser Art wird passend Urteils- 
 gefühl heißen dürfen, so daß sich nun auch sagen läßt: die Wertgefühle 
 sind nicht nur Seinsgefühle, sondern (allerdings mit einem sogleich aus- 
 zusprechenden Vorbehalte verstanden) auch Urteilsgefühle ^ wobei sich 
 das Urteil als das adäquate Erfassungs mittel für das den Wertgefühlen 
 charakteristische Sein der Wertgegenstäude darstellt. 
 
 Dieser Beschreibung fügen sich allerdings jene Potentialwert- 
 erlebnisse nicht, die, obwohl atich für sie der Wertgegenstand nach 
 seinem Sein respektive Nichtsein in Betracht kommt, doch nicht mit 
 der Tatsächlichkeit des Seins respektive Nichtseins rechnen. Aber da 
 ist das Werterlebnis, auch sofern es kein Begehren, sondern gefühls- 
 artig ist, doch kein eigentliches, wenigstens kein ErnstWertgefühl^ sondern 
 ein Phantasiegefühl. Das Mittel, durch das dieses sich gleichsam seines 
 Gegenstandes bemächtigt, ist kein Urteil, sondern eine Annahme^, die 
 hier wie sonst so oft^ Urteilsstelle vertritt. Man wird kaum irregehen, 
 wenn man hier auch das Phantasiewertgefühl als eine Art Surrogat 
 für ein Ernstwertgefühl betrachtet, daraufhin diesem die Stellung der 
 
 1 Wunderlicher Weise ist dieser schon 1894 („Psych, eth. Unters, usw.", § 8) 
 eingenommenen Position der Vorwurf gemacht worden, daß sie „auch die sinn- 
 liche Annehmlichkeit und Unannehmlichkeit (die »Vorstellongsgefühle«) nicht 
 gattangsmäßig von den Wertgefühlen unterscheidet" (A. Boltnnow, „Über 
 den Strukturznsammenhang zwischen dem ästhetischen Wertgefühl und seinen 
 intellektuellen Voraussetzungen". Berliner Diss. 1909, S. 6). Eher schiene es mir 
 einen Mangel an „gattungsmäßigem Unterscheiden" zu verraten, wenn schon der 
 Titel dieser Schrift von „ästhetischem^ Wertgefühl" handelt. Über „ästhetischen 
 Wert" vgl. immerhin unten IV, § 7. Übereinstimmendes zum Anteil des Urteils 
 bei C. Stumpf verzeichnet meine Abhandlung „Über ürteilsgefühle, was sie sind 
 und was sie nicht sind" (Arch. f. d. ges. Psychol., Bd. VI, 1905, S. 27, auch 
 Ges. Abhandl., Bd. I, S. 584); auf Einschlägiges bereits bei F. Brentano* macht 
 A. Boltunow aufmerksam (a. a. 0., S. 6). 
 
 2 Vgl. „Über Annahmen" 2, S. 332 ff. 
 
 3 A. a. 0., S. 357 f. 
 
