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 n. Die Werterlebnisse. 
 
 § 3. Die Wertgefühle. Hanptwerterlebnisse und Nebenwerterlebnisse. 43 
 
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 können. Und in derselben Weise bedarf das Begehren seiner gegen- 
 ständlichen Voraussetzungen: so wenig der zu begehrende Gegenstand 
 fehlen kann, so wenig das emotionale Motiv, das sich ungezwungen 
 dahin charakterisieren läßt, daß das Objekt dem nicht gleichgültig sein 
 darf, um dessen Begehren es sich handelt. Hier findet sich, soviel ich 
 sehe, jede ausreichend aufmerksame Betrachtung vor ein Wertlegen 
 gestellt, dessen Stellung am Anfang der Reihe durch allfällige spätere 
 , Komplikationen nicht in Frage zu ziehen ist.^ 
 
 Inzwischen zeigt sich auch die direkte Erfahrung keineswegs der 
 versuchten Wertdefinition günstig, selbst wenn an der Beschränkung 
 , auf die eben qualitativ genannte Begehrbarkeit festgehalten wird. Das 
 «rhellt deutlichst aus der Tatsache, daß, ob und in welchem Stärke- 
 grade jemand ein Objekt begehren kann, von Dispositionen dieser 
 Person abhängt, die mit den Dispositionen dazu, auf den Wert des 
 Objektes zu reagieren, durchaus nicht zusammengehen müssen. Schon 
 an anderem Orte^ hatte ich Veranlassung, darauf hinzuweisen, wie 
 wenig dauernde oder vorübergehende Passivität eines Subjektes dessen 
 Wertverhältnis zu den Objekten seiner Umgebung aufhebt. Aber auch 
 Erfahrungen von noch viel alltäglicherer Art verdienen hier heran- 
 gezogen zu werden. 
 
 Jedermann hat unzählise Male an sich selbst erlebt, wie weit 
 8ein Begehren unter Umständen hinter seinem Wertlegen zurückbleibt. 
 Ein Freund schenkt mir einen Kunstgegenstand, den ich oft neidlos 
 und wunschlos in seinem Besitze gesellen habe, und das Geschenk 
 freut mich: daß es in diesem Falle Wert für mich hat, wird kaum 
 jemand bezweifeln. Aber der hier durch die Schenkung zu Stande 
 kommende Aktualwert verdient nicht deshalb Beachtung, weil er, wie 
 jeder Aktualwert die potentielle Begehrbarkeit ohne determinierenden 
 Beisatz ausschließt; hiervon war ja schon oben die Rede. Dagegen 
 darf man sieh aut ihn berufen als auf einen Beweis dafür, daß der 
 Potentialwert auch schon vor der Schenkung nicht gefehlt haben kann. 
 Gleichwohl konnte damals von qualitativer Begehrbarkeit nicht die Rede 
 sein, sofern das Begehren sich auch dann nicht eingestellt hat, wenn 
 etwa meine Aufmerksamkeit durch Befragen oder sonstwie ganz direkt 
 auf die Eventualität eines Begehrens gerichtet worden ist. Kaim ich an 
 das Objekt und wohl gar an das Begehren des Objektes denken, ohne 
 zu begehren, so wird damit wohl festgestellt sein, daß dem Objekte 
 die Fähigkeit fehlt, von mir begehrt zu werden ; und da das Existenz- 
 moment \ier nicht in Betracht kommt, wird damit die Frage nach der 
 qualitativen Begehrbarkeit für negativ beantwortet gelten müssen. 
 
 In ähnlicher Weise weiß selbst der günstiüst Gestellte von tausend 
 Dingen, die „gut und teuer", auch wohl sogar „wünschenswert" sind, 
 
 1 Getren Th Haerin^. .,Beiträge zur Wertpsychologie, insbesondere zum 
 Beffriff der^ logischen oder ErkenntniswertungN Archiv f. d. ges. Psychologie. 
 Bd XXXVII, 1917, S. 51, auch A. Messer, „Psychologie". Stuttgart und Berlin 
 
 1916, S. 30H. 
 
 2 „Über Annahmen" ,2 S. 327 f. 
 
 ohne daß er sie tatsächlich wünscht, wenn er ihrer gedenkt. Und es 
 ist ein Glück für die Menschen, daß es nicht anders ist; sonst wäre 
 der unerfüllt bleibenden Begehrungen kein Ende und damit auch des 
 Unglücks, sofern jedes unerfüllt bleibende Begehren als solches ein 
 Stück Unglück bedeutet.^ Wie man sieht, fehlt also in jedem dieser 
 Fälle eine dem nicht fehlenden Werte entsprechende potentielle Begehrt- 
 heit, ohne daß dabei ein Sein oder Nichtsein ein bereits außerhalb des 
 qualitativen Momentes gelegenes Begehrungshindernis ausmachte. Der 
 Wert kann also auch nicht in der qualitativen Begehrbarkeit bestehen. 
 Darf man nicht darauf rechnen, den so aufgewiesenen Mangel 
 durch eine weitere Modifikation der Begehrungsansicht vom Wesen des 
 Wertes beseitigen zu können, so ist damit erwiesen, daß man kein 
 Recht hat, die Begehrung als das Werterlebnis in Anspruch zu nehmen. ^ 
 Es ist kein neues, für sich stringentes Argument, aber doch kaum ohne 
 überzeugende Bedeutung, wenn man dem Gedanken, der sonach auf 
 die Begehrung nicht zurückgeführt werden kann, denjenigen gegen- 
 überstellt, der es cum grano salis kann. Was in diesem Sinne dem 
 Kompetenzgebiete des Begehrens in natürlicher Weise zugehört, ist 
 nämlich das Sollen;^ man wird aber trotz mancher Verwandtschaft nicht 
 leicht glauben, daß das Begehren dem Werte gegenüber eine ähnliche 
 Stellung einnehmen werde. 
 
 § 3. Die Wertgefühle. Hauptwerterlebnisse und Nebenwert- 
 erlebnisse. 
 
 Im Hinblick auf die oben aufgewiesenen Unzukömmlichkeiten erhebt 
 sich nunmehr die Frage, ob es mit dem Gefühl in diesen Hinsichten 
 besser bestellt ist. In der Tat ist uns im Falle des Daseins wie in dem 
 des Nichtdaseins des Wertobjektes das Gefühl als die natürliche und 
 gewissermaßen adäquate Weise entgegengetreten, zum Werte Stellung 
 zu nehmen. Wo aber auf einen Wert durch Begehren reagiert wird, 
 indem Dasein wie Nichtdasein im Bereich des noch Möglichen liegt, 
 fehlen zwar vernünftigerweise die Voraussetzungen für ernstliches Freude- 
 oder Leidgefühl; um so sicherer ist aber auf Phantasiegefühle zu 
 rechnen. Daß man je etwas begehren könnte, an dem man weder 
 Freude hätte, wenn es eintrifft, noch Leid, wenn es nicht eintrifft, ist 
 doch nicht wohl zu glauben, und die Phantasiegefühle sind die natürlichen 
 Mittel, diesen Eventualitäten in den Begehrungsmotiven Rechnung zu 
 tragen."* Was also für die Begehrungen als Werterlebnisse zu sprechen 
 schien, das kommt nicht minder auch den Gefühlen als Werterlebnissen 
 zu statten, indes sämtliche Schwierigkeiten entfallen, die sich den Be- 
 gehrungen in dieser Hinsicht entgegengestellt haben. 
 
 Weiter bietet nun aber das obige Beispiel vom Kunstwerke des 
 Freundes, das ich nicht begehre und das doch Wert für mich hat, als 
 
 1 Nämlich ein Nichtsein von Gegenständen, deren Nichtsein Leid bereitet. 
 
 2 Vgl. auch E. Hey de, „Grundlegung der Wertlehre", S. 107 ff. 
 
 3 Vgl. „Über emotionale Präsentation", S. 163 f. u. vorher. 
 * Vgl. „Über Annahmen" 2, § 56. 
 
