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 II. Die Werterlebnisse. 
 
 § 2. Wert und Begehren. 
 
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 auch der erstere Schluß nicht wohl ohne Unterstützung durch besondere 
 ErfahruDgen über die Konstanz des da gegebenen Gegenstandes: Klei- 
 düng oder Obdack mag, wer es für heute hat, nicht leicht für morgen 
 begehren, indes man um das tägliche Brot, das man heute hat, in 
 •Zeiten des Mangels gar wohl für morgen begehrend in Sorge sein kann. 
 
 Kann man sonach weder begehren, was da ist, noch was nicht 
 da ist, so sieht es nun freilich zunächst so aus, als ob man dann 
 überhaupt nicht begehren könnte. Nun hat es sich aber als Vorurteil 
 erwiesen,^ daß zwischen tatsächlichem Sein und tatsächlichem Nichtsein 
 nichts Drittes anzutreffen wäre. Was inmitten liegt, ist das mögliche 
 Sein und wirklich darf man behaupten, hegehrt werden könne nur das, 
 was uns in ausreichend mangelhafter Bestimmtheit entgegentritt, daß 
 sein Sein in den Bereich des Möglichen gehört. Über die Größe der 
 erforderlichen Möglichkeit liegen noch keine Untersuchungen vor: für 
 das Wünschen wird eine höhere als die Nullgienze kaum in Anspruch 
 zu nehmen sein. Wie immer es damit aber auch bewandt sei, hinsichtlich 
 unserer den Wert betreffenden Fragestellung läßt sich nun konstatieren, 
 daß eine Beschränkung auf das Gebiet des Möglichen dem Wert in 
 keiner Weise eigen ist, so wenig, daß durch eine solche Einschränkung^ 
 gerade die sich als auffälligst charakterisierenden Fälle des Wertver- 
 haltens ausgeschlossen wären. 
 
 Dies wird sofort ersichtlich, wenn man auf die oben vorgeführten 
 paradigmatischen W^ertstellungnahmen zurückblickt. Freut sich unser 
 Musiker über sein Instrument, so tut er es, sofern es existiert; trauert 
 er über dessen Verlust, so handelt es sich um das Instrument, sofern 
 es, wenigstens in seinem Besitz, nicht existiert. Hier also wie dort 
 liegt dem Wertverhalten eine (mindestens eine vermeintliche) Tat- 
 sächlichkeit zugrunde. Nun befindet sich etwa ein armer Geiger zu 
 einem Amati oder Guarneri, von dem er hört oder liest, den er sich 
 auch wohl ganz ohne Bezugnahme auf ein ihm sich darbietendes kon- 
 kretes Exemplar ganz im allgemeinen wünscht, sicher ebenfalls in 
 einem Wertverhältnis. Aber was da von Erlebnissen vorliegt, ist sozu- 
 sagen abgeblaßt genug, daß man vielleicht lieber sagen wird, der 
 betreffende Amati oder auch nur „ein Amati" hätte für den Geiger 
 großen Wert, indes die Wendung, „das Instrument hat für ihn Wert" 
 unter diesen Umständen sich schon deutlich als erweiterte Wortanwendung 
 darstellt. Dagegen hat das tatsächlich existierende Instrument Wert 
 für seinen Besitzer, ohne daß zu irgend einem Vorbehalt Anlaß wäre,, 
 indes das Verhältnis zum verlorenen, insofern tatsächlich nicht existie- 
 renden Instrument die Konstruktion mit „hätte" zwar ebenfalls nahe 
 legt, aber auch der indikativischen Wendung weniger entgegen ist,, 
 sich insofern also als eine Art Mittelfall verrät. Eine Fixierung durch 
 besondere Termini dürfte sich der Klarheit mancher Darlegung förderheb 
 erweisen. Ich will darum dort, wo es sich um den Wert eines tat- 
 sächlich Existierenden handelt, von „Aktualwert" reden im Gegen- 
 
 VgL „Über Mögüchkeit und Wahrscheinlichkeit". Kap. II. 
 
 satz zum „Potentialwert" eines bloß Möglichen, weil hinsichtlich 
 der Tatsächlichkeit seines Seins noch Unbestimmten. Bei tatsächlich 
 Nichtseiendem könnte wegen der Verwandtschaft mit dem Aktualwerte 
 von einem „Quasi-Aktualwerte" geredet werden. Diese Ausdrucks- 
 weise vorausgesetzt, läßt sich nun einfach sagen : Wert kann auf poten- 
 tielle Begehrtheit deshalb nicht zurückgeführt werden, weil alle Aktual- 
 werte und Quasi- Aktualwerte außerhalb der Begehrungsschranken stehen, 
 sonach gerade die Fälle ausgeprägtester Wertsiellungnahme der in Rede 
 stehenden theoretischen Auffassung Widerstand leisten. 
 
 Nun läßt sich aber dem Gedanken der potentiellen Begehrtheit 
 eine Wendung geben, die den Versuch, den Wert durch ihn zu bestimmen, 
 von dem eben aufgedeckten Mangel befreit. Es hat ja einen guten Sinn, 
 ein Ding begehrbar zu nennen um seiner Natur willen, ohne Rücksicht 
 darauf, ob es existiert oder nicht, Sein oder Nichtsein eines Dinges 
 gehört ja, einigermaßen genau genommen, nicht zu dessen Beschaffen- 
 heit. Weil also ein Ding so und so beschaffen ist, deshalb kann man 
 von ihm sagen, es habe die Eignung, beaiehrt zu werden, wie immer 
 es mit seinem tatsächlichen Sein oder Nichtsein bewandt sein mag. 
 Eine solche Begehrbarkeit in Ansehung der natürlichen Beschaffenheit 
 oder Qualität, — im Bedarisfalle könnte man kürzer, obwohl nicht 
 ganz deutlich sagen: die qualitative Begehrbarkeit eines Objektes — 
 könnte nun mit dessen Wert zusammenfallen [% Aber man lühlt 
 sich sogleich versucht, dieser verbesserten Wertdefinition etwas entgegen- 
 zuhalten, was auch schon auf die imverbesserte anwendbar gewesen 
 wäre. Sagt jemand in ihrem Sinne, W^ert habe etwas, weil es begehrt 
 wird oder begehrt werden könnte, so spürt jeder Unbefangene die 
 Unnatur einer solchen Aufstellung, die er dahin zu berichtigen das 
 Bedürfnis haben wird, daß das Ding vielmehr umgekehrt deshalb begehrt 
 werden könne, weil es Wert habe. Der Wert manifestiert sich hierin 
 dem Begehren gegenüber seiner Natur nach als das logisch Frühere. 
 Das ist ein Verhältnis, das der Gefahr, verkannt zu werden, freilich 
 in besonderem Maße ausgesetzt zu sein scheint, so daß man, an der 
 äußerlich ja wirklich so leicht ins Werk zu setzenden Umkehrung 
 keinen Anstoß genommen und das Frühere zum Späteren gemacht hat. 
 Die Gefahr, das zu verkennen, wird in unserem Falle dadurch noch 
 besonders nahegelegt, daß ein auf ein Objekt gerichtetes Begehren 
 diesem in der Tat leicht noch einen neuen Wert erteilen kann. Die 
 Erfüllung eines Begehrens befriedigt, auch sofern das Begehrte, wenn 
 es ohne Begehren einträte, unbefriedigt ließe; auch wird ein durch eine 
 Weile festgehaltenes Begehren dessen Objekt leicht begehrenswerter 
 erscheinen lassen. Das alles aber trägt sich erst zu, wenn bereits 
 begehrt wird; für das Begehren aber kommt in Betracht, daß sein 
 Eintreten an Bedingungen geknüpft ist, ähnlich, wenn ich recht sehe, 
 denjenigen, an die das Auftreten eines Urteils geknüpft ist. Man kann 
 nicht urteilen, wenn nicht ein zu Beurteilendes präsentiert ist, einfachst 
 also, wenn nicht vorgestellt wird. Sollte das eine „logische" Forderung 
 sein, so wird sich dieser wohl auch die Psychologie nicht entziehen 
 
