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 n. Die Werterlebnisse. 
 
 § 2. Wert und Begehren. 
 
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 sie schon dem im weiteren Sinne möglichen Auftreten des Begehrens 
 ganz besonders enge Schranken gesetzt sindS diese Begehrungsschranken 
 aber natürlich zugleich Wertschranken sein müssen, wenn das Wesen 
 des Wertes wirklich in der wie immer verstandenen Begehrbarkeit 
 
 gelegen ist. 
 
 Und auf den ersten Blick könnte man vielleicht auch an die 
 Koinzidenz dieser Schranken glauben: unser Begehren ist in deutlicher 
 Weise auf Künftiges gerichtet, indes sich das vergangene „Perfekte" 
 unserem Begehren entzieht; in gleicher Weise ist die Wertlosigkeit des 
 Gewesenen und Gehabten sprichwörtlich.^ Auch die Wertlosigkeit einer 
 bereits benützten Fahr- oder Eintrittskarte oder selbst eines benützten 
 Streichholzes scheint die typische Unzugänglichkeit der Vergangenheit 
 für den Wert zu illustrieren. Indes erkennt man zunächst die beiden 
 letzten Beispiele ohne Mühe als verfehlt, was vielleicht am abgebrannten 
 Streichholz besonders deutlich zutage tritt. Es ist ja gar nicht mehr 
 das Streichholz, das vordem Wert hatte; es ist eben ein abgebranntes 
 Streichholz und dieses hat gegenwärtig so wenig Wert wie es in der 
 Vergangenheit Wert gehabt hätte. Ob ein Vergangenes als solches jetzt 
 noch Wert haben könnte, wird durch das Beispiel also gar nicht berührt, 
 und mit der Eintrittskarte steht es auch nicht anders: hat sich auch 
 vielleicht ihr Aussehen gelegentlich der Benützung nicht geändert, so 
 hat sie gleichwohl durch die Benützung eben das verloren, was vorher 
 ihren Wert begründete. Nun ist aber weiter die Meinung, das „Gewesene" 
 als solches könne keinen Wert haben, auch an sich zweifellos irrig: 
 schon zu Beginn dieser Darlegungen^ stießen wir auf Belege vom 
 Gegenteil. Ist ein Volk stolz auf seine Geschichte, freut sich der Ein- 
 zelne, dies, und bedauert er, jenes erlebt oder getan zu haben, so tritt 
 ja Vergangenes in augenfälligster Weise unter den Gesichtspunkt des 
 positiv oder auch negativ Wertvollen. Allerdings ist nun auch dem 
 Begehren die Vergangenheit keineswegs prinzipiell verschlossen : wer in 
 Kriegszeiten einen Ort ohne telegraphische oder vielleicht gar ohne 
 tägliche Postverbindung bewohnt, wird leicht genug in die Lage kommen 
 zu wünschen, etwa der gestrige Tag, an dem diese oder jene Entschei- 
 dung stattfinden sollte, möchte günstig verlaufen sein. Daß gleichwohl 
 die eben beigebrachten Fälle wertvoller Vergangenheit nicht in den 
 Bereich des Begehrbaren gehören, ist auf den ersten Blick deutlich und 
 es entsteht so das Bedürfnis, über die wahre Natur der Begehrungs- 
 schranken ins Klare zu kommen. 
 
 Näher sind solche Schranken durch Bezugnahme auf das Ver- 
 gangene keineswegs allgemein genug gekennzeichnet. Nicht nur Ver- 
 gangenes, sondern auch Gegenwärtiges und Künftiges kann ich nicht 
 
 1 Vgl. „Über emotionale Präsentation", a. a. 0., S. 96, bes. S. 164 ff. 
 
 2 „ .^.die zeitlichen Güter können nnr Güter der Znknnft oder der 
 Gegenwart sein, denn die Vergangenheit vermag mit Rücksicht auf die Vollen- 
 dnngstendenz keine Rolle als Schauplatz einer Wertverwirklichung zu spielen" 
 (H. Rickert, „Vom System der Werte", Logos, Bd. IV, 1913, S. 303). 
 
 3 Vgl. oben S. 6. 
 
 I)egehren, sofern feststeht, daß die vergangene, gegenwärtige oder auch 
 künftige Existenz eben Tatsache ist. In diesem Sinne gilt der Satz: 
 man kann nicht begehren, was ohnehin schon stattfindet, wie immer 
 die Zeit des Stattfindens sich zu der des präsumtiven Begehrens ver- 
 halten möge. 
 
 Anders scheint es mit der Untatsächlichkeit oder, wie man oft 
 lieber sagt, mit der Nichtexistenz bewandt zu sein: nichts stellt sich 
 als selbstverständlicher dar, als daß man eventuell begehrt, was nicht 
 ist, ja nur dem Nichtsein gegenüber scheint das Begehren am Platze 
 zu' sein. Allein, so wenig ich am Dienstag wünschen kann, daß es 
 Dienstan: sei, so wenig kann ich an diesem Tage wünschen, der kom- 
 mende Tag möchte Sonntag sein. Kann ich wirklich, wie man zu sagen 
 pflegt, den nächsten Sonntag „nicht mehr erwarten", dann darf ich 
 wohl sagen, „ich wünschte, der Sonntag wäre schon nahe", aber hier 
 verrät eben der Konjunktiv, daß der Indikativ und der durch ihn allein 
 ^auszudrückende ernstliche Wunsch nicht anzubringen wäre, indes, was 
 wirklich vorliegt, nur höchstens ein Phantasiebegehren ist. Beruft man 
 sich dagegen darauf, daß die für eine bestimmte Zeit als tatsächlich 
 feststehende Nichtexistenz gleichsam den Impuls oder auch nur die 
 Gelegenheit abgeben könne, auf die Existenz des betreifenden Objektes 
 für dieselbe Zeit das Begehren zu richten, so nimmt man damit, soviel 
 ich sehe, etwas nicht minder Unmögliches in Anspruch, wie das eben 
 erwähnte Begehren dessen, was ohnehin Tatsache ist.* Wer dies ver- 
 kennt und sich dabei auf die Erfahrung vom Gegenteil beruft, hat diese 
 Erfahrung nicht genau genug zu Rate gezogen. Freilich, wer hungrig 
 ist, weil es ihm an Nahrung fehlt, der begehrt zu essen, natürlich je 
 «her, je lieber. Gleichwohl ist sein Begehren auf die Zukunft, und wäre 
 es auch eine noch so nahe Zukunft bezogen und niemals auf die Gegen- 
 wart im genauen Wortsinne, hinsichtlich deren sein Schicksal eben 
 
 bereits erfüllt ist. 
 
 Man mag nun freilich fragen: wenn die tatsächliche Nichtexistenz 
 das Begehren ebenso verhindert wie die tatsächliche Existenz, wie 
 kommt es, daß die Existenz zu einer gewissen Zeit nicht ebenso den 
 motivartigen Ausgangspunkt für ein Begehren etwa hinsichtlich nächster 
 Zukunft abgibt? Es ist darauf zu erwidern, daß die tatsächliche Existenz 
 wirklich ebenfalls motivartig funktionieren kann, so vor allem bei 
 Gegenbegehrungen: selbst im obigen Beispiel ist das Hungererlebnis 
 etwas tatsächlich Existierendes und leicht mag einer begehren, es los 
 zu werden. Daß aber nicht nur Gegenbegehrungen in Frage kommen, 
 beweist, wer sich im Bade wohl genug fühlt, um noch länger im 
 Wasser bleiben zu wollen. Allerdings kommt noch hinzu, daß im allge- 
 meinen, wie es scheint, aus gegenwärtiger Existenz leichter auch auf 
 Mnftige Existenz geschlossen werden kann, als aus gegenwärtiger 
 Nichtexistenz auf künftige Nichtexistenz. Immerhin vollzieht sich aber 
 
 1 über emotionale Präsentation", S. 165 f., vgl. auch W. Strich, „Das 
 Wertproblem usw.", S. 36 f., übrigens auch schon Th. Lipps „Ethische Grund- 
 fragen", 2. Aufl., S. 74. 
 
