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 II. Die Werterlebnisse. 
 
 § 2. Wert und Begehren. 
 
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 einem emotionalen Erlebnis, äas, wie noch zu berühren sein wird, als 
 Gefühl mindestens in weiterem Wortsinne, genauer als Phantasiegefühl 
 wird bezeichnet werden müssen. Ausreichend weite Wortanwendung 
 vorausgesetzt, wird also auch daraus der Position, Werterlebnisse seien 
 Gefühle, nicht leicht eine Einwendung erwachsen. 
 
 Nun setzt sich aber der Wert auch dann, wenn man so sagen 
 darf, in ein Erlebnis um, wenn zum Beispiel unser Musiker sein Instru- 
 ment wirklich verliert, indem es etwa einer Feuersbrunst oder kriege- 
 rischen Ereignissen zum Opfer fällt. Auch davon kaim der Musiker, 
 wenn er sonst danach gestimmt ist, einmal rein intellektuell Kenntnis 
 nehmen; dann reagiert er aber eben wieder nicht mehr unmittelbar auf 
 das, was an der Sachlage zum Wert gehört. Dies tut er dagegen, sofern 
 ihm der Verlust leid ist, sofern er über diesen trauert, oder wie man 
 sein Gefühl sonst meint besser beschreiben zu können. Auch hier kann 
 der Gedanke, das Verlorene wäre noch nicht verloren, zu Phantasie- 
 gefühlen entgegengesetzten Vorzeichens führen. Das Gebiet der Gefühle 
 im weitesten Sinne wird aber auch hier durch die Werterlebnisse nicht 
 überschritten. Zweifelhaft könnte die Berechtigung, unter solchen Um- 
 ständen von einem Werterlebnis zu reden, nur in einer, immerhin einer 
 ziemlich äußerlichen Hinsicht sein, sofern wieder einmal die Unsicher- 
 heit des Sprachgebrauches einige Schwierigkeit bereitet. Kann nämlich, 
 das ist die Frage, der Musiker von seinem verlorenen Instrumente 
 sagen, daß es für ihn Wert hat? Wäre es nicht richtiger zu sagen, 
 daß das Instrument für ihn Wert hätte, wenn es eben noch vorhanden, 
 respektive in seinem Besitz wäre? Man wird die im Indikativ gelegene 
 Erweiterung des Wortgebrauches nicht verkennen, sie aber kaum ab- 
 lehnen dürfen; von der Natur des darin getanen Schrittes wird in der 
 Folge noch ausdrücklich zu handeln sein. Wird er aber zugelassen, 
 dann ist auch gegen Ernstleid und Phantasiefreude als Werterlebnisse 
 nichts einzuwenden. 
 
 Ein neues und in hohem Grade beachtenswertes Moment macht 
 sich nun weiter geltend, wenn etwa das Beispiel vom Saiteninstrumente 
 noch einer, und zwar, wie es scheinen könnte, einer gar nicht sehr 
 erheblichen Modifikation unterzogen wird.^ Gesetzt, das Instrument ist 
 nicht vernichtet, sondern dem Besitzer bloß entwendet worden, so daß 
 dieser mit der Eventualität rechnen kann, es wieder in die Hände zu 
 bekommen. Dann wird leicht an die Stelle bloß passiven Verhaltens 
 ein aktives treten: der Musiker wird das Instrument wiederzugewinnen 
 wünschen, wohl gar es geradezu wiedergewinnen wollen; an Stelle 
 des bloßen Fühlens ist hier ein Begehren getreten. Natürlich liegt darin 
 keinerlei Hindernis, den eben erwähnten weiteren Wortgebrauch auch 
 hier gelten zu lassen und auch jetzt vom Werte des Instrumentes zu 
 reden. In diesem Sinne darf es dann für ziemlich selbstverständlich 
 gelten, dalj ich nichts begehren kann, was keinen Wert für mich hätte.^ 
 
 
 Vi" • 
 
 1 Ein viertes zn diesem dritten Paradigma kommt unten II, § 3 zur Sprache. 
 
 2 Vgl. „Über Annahmen^s, g. 305 ff. 
 
 Das Begehren ist somit eine Weise, in der wir auf ein .erfaßtes Objekt 
 ganz speziell seinem Werte nach reagieren; das Begehren scheint 
 also durchaus die Stellung eines Werterlebnisses einzunehmen. Während 
 wir es im Vorangehenden nur mit Gefühlen — oder Phantasiegefühlen — - 
 als Werterlebnissen zu tun hatten, tritt hiermit eine ganz andere Klasse 
 psychischer Erlebnisse^ gleichsam konkurrierend in die nämliche Posi- 
 tion, und sofern wir hier darauf aus sind, in den Werterlebnissen das 
 Wesentliche des Wertgedankens aufzusuchen,^ erhebt sich die Frage 
 ob man sich zu diesem Ende an das Fühlen oder an das Begehren zu 
 halten habe. Handelt es sich in der Tat darum, zwischen den beiden 
 Erlebuisklassen eine Wahl zu treffen, so wird am besten durch den 
 Versuch festzustellen sein, wie sich das eine und wie sich das andere 
 Erlebnis zur Wesensbestimmung des Wertes heranziehen ließe. [«J 
 
 § 2. Wert und Begehren. 
 
 Beginnen wir mit dem Begehren,2 so bietet sich als einfachste 
 Eventualität die Bestimmung dar, Wert habe etwas, sofern es begehrt 
 wird. Dem steht indes die Tatsache der vielen Wertobjekte entgegen, 
 die zu gegebener Zeit so wenig begehrt werden, daß man nicht einmal 
 an sie denkt, ohne daß darum dem betreffenden Objekte sein Wert- 
 charakter in irgend einer Weise verlorengegangen wäre. Man wird 
 sich also statt auf aktuelles höchstens auf potentielles Begehren berufen 
 können, indem man ein Wertobjekt als solches durch die Eignung zu 
 kennzeichnen versucht, unter günstigen Umständen begehrt werden zu 
 können. 3 Nur darf man dieses „können« natürlich nicht etwa so weit 
 verstehen, daß darunter jede auch noch so entfernte oder etwa bloß 
 „logische« Möglichkeit Platz findet. Niemand wird etwas schon darum 
 wertvoll nennen wollen, weil, es zu begehren, nicht gerade schon von 
 vornherein ausgeschlossen ist. Gemeint ist vielmehr, was man oft, 
 freilich ungenau, auch als Begehren benennt, indem man etwa vom 
 Freunde sagt, er wünsche das Beste seines Freundes, obwohl er sicher 
 nicht Tag ein Tag aus an den Freund und sein Wohl denkt. Deutlicher 
 mag darum immerhin sein, hier statt von Begehrbarkeit von potentiel- 
 lem Begehren zu reden. , 
 
 Die sich so ergebende Position nachzuprüfen, dazu bietet die 
 Natur des B egehrens insofern einen Behelf eigener Art dar, als durch 
 
 1 Von Versuchen, diesen Klassengegensatz zu verwischen oder zu über- 
 brücken, soll hier abgesehen werden. Wenn H. Münsterberg - Philosophie der 
 Werte, Leipzig 1908, S. 68 — besonders weitgehend behauptet, ,.Die Lust am Reiz 
 ist em btreben nach seiner Fortwirknng, das mit der Reizwahrnehmung selbst 
 verschmilzt; die Unlust ein Streben nach der Beseitigung des Reizes, das eben- 
 falls mit der Wahrnehmung zusammenfließt^', so ist das vor dem Forum direk- 
 tester Empirie einfach falsch. Vgl übrigens auch E. Müller-Freienfels Grund- ^ 
 Züge einer neuen Wertlehre", Annalen der Philosophie, Bd. 1 1919, S. 324 ff. 
 
 2 Anregende Beiträge zur Diskussion dieser Frage bietet W. M. ürban 
 „Valuation, its nature and laws", London 1909, S. 35ff. • 
 
 3 Zur literarischen Kontroverse hierüber vgl. „Über Annahmen",2 S. 326 ff, 
 übrigens auch „Für die Psychologie und gegen den Psychologismus in der aU- 
 gemeinen Werttheorle'S Logos, 1912, Bd. III, S. 3 f. 
 
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