Anhang.
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Wie beim Begehren, kann man auch beim Werthalten von Motiv reden.
Als solches jede Voraussetzung zu betrachten, die keine Gegenstandsvoraus-
setzung ist. Also Motiv so viel als Nebenvoraussetzung?
Bei Begehrungen gewährt Rekurs auf Motiv Möglichkeit, unnatürlichen
Rekurs auf Lust als Begehrungsobjekt zu vermeiden. Begehre ich etwas, weil
es mir Lust bringt, so muß ich darum nicht Lust begehren; genug, wenn das
Objekt wertgehalten wird und Werthaltung Motiv ausmacht (vgl. Lipps, „Eth.
Grundfragen", Einleitung über Egoismus). Ähnlich bei Werthaltung. Halte ich
etwas wert, weil es mir angenehm ist oder mir gefällt, so kann man das so
deuten, daß eigentlich diese Annehmlichkeit, also Lust wertgehalten werde. Das
ist entbehrlich, wenn diese Lust als Werthaltungsmotiv aufzufassen ist.
Werthaltungsmotive könnte man unterscheiden in emotionale wie bei eben
gebrauchtem Beispiel die Annehmlichkeit, oder intellektuell-emotionale, wie das
Urteil, daß dies oder jenes angenehm sei, Wert habe und dergleichen, endlich
intellektuelle, die das Werthaltungsobjekt irgendwie charakterisieren, wobei nur
noch zu fragen, ob solche Charakteristik nicht jederzeit in die Haupt- oder Gegen-
standsvoraussetzung eingehen muß.
Unter diesem Gesichtspunkt ist Werthaltungsübertragung ein Motivations-
fall, näher jedenfalls mit intellektuellen, außerdem entweder emotionalen oder
intellektuell-emotionalen Motiven. Ebenso Vermittlung ohne Übertragung, bei der
namentlich emotionale Motive (Gefühle des Angenehmen, Schönen, Wahren, Guten)
beteiligt sein können.
Für Problem des Altruismus besonders wichtig, zu entscheiden, ob das
Urteil „O hat Wert für den Alter" schon als Motiv ausreicht, oder ob auf Gefühl
des Alter ausdrücklich Wert gelegt sein muß. Direkte Empirie scheint ein solches
ausdrückliches Werthalten als entbehrlich darzutun.
Werthaltungen ohne emotionale (vielleicht also auch ohne alle) Motive
sind als letzte Werthaltungstatsachen wohl besonders wichtig. So Werthaltung
eines Andenkens (an intellektuellen Motiven fehlt es da nicht) oder der Freund-
schaft im Gegensatz zum warmen Ofen oder schönen Bild. Solche Werthaltungen
werden häufig zwar nicht auf Motive, wohl aber auf Provenienz zurück ührbar,
es werden abgeleitete Werthaltungen sein. Sind sie es aber immer, sind etwa
alle ursprünglichen Werthaltungen emotional motiviert? Das ist nicht zu glauben.
Vielleicht nehmen die ursprünglichen und zugleich emotional unmotivierten
prinzipiell wichtige Stellung ein, stehen etwa den unpersönlichen Werten beson-
ders nahe, so namentlich auf ethischem Gebiete.
Lipps, der für Begehren zunächst Gegenstand und Motiv richtig unter-
scheidet („Die ethischen Grundfragen", 2. Aufl., S. 6 f.), verdirbt die Unter-
scheidung wieder, indem er Motiv und Gegenstand gleichsetzt, a. a. O., S. 8.
Alle Wertableitung prinzipiell bestritten von Lipps, a. a. O., S. 31, 82 f.
Gegen Lipps' Beispiel vom Geld bei Staatsbankrott: Ableitung besteht, solange
über Berechtigung keine Gedanken vorliegen. Einsicht in Unberechtigung, wenn
ausdrücklich gegeben, verhindert Ableitung. Überhaupt ist ja alle bloße Ableitung
von Werten paradigmatisch für Mangel an Berechtigung.
Werttheoretisch und praktisch besonders wichtiges Beispiel von Wert-
übertragung von Eigenschaft auf Ding (zugleich die sogenannte Wertparadoxie
der Nationalökonomen).
