§ 7. Der unpersönliche Wert.
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überstehen. Um so näher liegt die Vermutung, man möchte es im Werte
mit einem Gegenstand zu tun haben, dem im Vergleich mit dem ein-
fachen Werthaltungsdignitativ der Rang eines Gegenstandes höherer Ord-
nung zukommt. An sich ist, wie ich an anderem Orte¹ gezeigt habe,
schon jedes Dignitativ ein Gegenstand höherer Ordnung so gut wie ein
Objektiv oder Desiderativ. Unsere beiden zusammengehörigen Wert-
haltungsdignitative erinnern aber in ihrer Übereinstimmung trotz völliger
Verschiedenheit doch unverkennbar an die Gleichheit der Melodien, die
aus Tönen von beziehungsweise durchaus verschiedener Höhe zusammen-
gesetzt sind. Auf eine eigentliche Definition des unpersönlichen Wertes
wäre allerdings durch eine solche Aufstellung wohl endgültig verzichtet:
die Undefinierbarkeit des unpersönlichen Wertes würde nicht der von
Farbe oder Ton, wohl aber der von Melodie oder Gestalt an die Seite
zu setzen sein.
Den so gewonnenen Bestimmungen gegenüber ist es nun von
besonderem Interesse, auch noch einmal auf den persönlichen Wert
zurückzugreifen und die Frage zu stellen, ob er sich mit dem unper-
sönlichen Werte zu einem einheitlichen Gedanken vereinigen läßt. Dazu
scheint fürs erste geringe Aussicht, wenn man die Rolle in Anschlag
bringt, die bei der Wesensbestimmung des unpersönlichen Wertes der
emotionalen Präsentation zufällt, auf die Bezug zu nehmen beim per-
sönlichen Werte keine Gelegenheit zu sein schien, während nun um-
gekehrt das, was uns beim persönlichen Werte als Werterlebnis begegnet
ist, beim unpersönlichen Werte außer Betracht bleiben konnte. Hat es
nun vor allem mit so weitgehender Verschiedenheit seine Richtigkeit?
Zunächst kann man keineswegs sagen, daß emotionale Präsentation
dort, wo persönlicher Wert vorliegt, keine Stelle hat. Hat jemand sein
Herz an den Besitz von Geld und Gut oder an wesenlose Äußerlich-
keiten gehängt, so mag leicht unpersönlicher Wert dabei in jeder Hin-
sicht ausgeschlossen sein. Liegt aber gleichwohl das Werterlebnis, zu-
nächst das Wertgefühl vor, so präsentiert dieses doch auch dann seinen
Gegenstand und es ist zum mindesten sehr die Frage, ob das so Präsen-
tierte nicht oft genug auch tatsächlich erfaßt wird und dieses Erfassen
einen Teil des Werterlebnisses auch unter den Umständen, die den
persönlichen Wert kennzeichnen, ausmacht. Ein Recht freilich, den
emotional präsentierten Gegenstand vom angeeigneten Gegenstande des
Wertgefühles zu prädizieren, wird dann fehlen. Aber die ganze Sach-
lage steht der beim unpersönlichen Werte doch um vieles näher, als
wenn die Präsentation sozusagen eine Art Vorrecht des unpersönlichen
Wertes ausmachte.
Wo möglich noch weniger steht aber natürlich im Wege, die für
den persönlichen Wert maßgebenden Werterlebnisse auch beim unper-
sönlichen Werte anzutreffen. Das Präsentieren ist ja auch beim unper-
sönlichen Werte geradezu Sache der Werterlebnisse, näher der Wert-
gefühle, denen ihren präsentierenden Funktionen nach nur immerhin die
1 „Über emotionale Präsentation", § 11.
Meinong, Zur Grundlegung der allg. Werttheorie.
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