§ 7. Der unpersönliche Wert.
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Objektive Gegenstände sind, die dem Wirklichen nicht minder als etwas
toto genere Verschiedenes gegenüberstehen denn die Dignitative und
Desiderative.
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Es würde zu weit führen, wollte ich versuchen, hier zu motivieren,
warum ich nicht auch den näheren Ausgestaltungen der Windelband-
Rickert'schen Aufstellungen hinsichtlich des Verhältnisses dieser drei
Gegenstandsklassen zu einander folgen kann. Daß insbesondere Wahr-
heit im Werte, respektive im Sollen besteht, ein Objektiv also wahr
ist, weil es gilt oder sein soll, und nicht vielmehr gilt und sein soll,
weil es wahr ist, darin kann ich doch nur eine jener quasi-koperni-
kanischen Umkehrungen erblicken, mit denen die Geschichte der Philo-
sophie es bereitwilliger als billig versucht hat, das gegenständlich Frühere
dort zu finden, wo am Ende doch nur das gegenständlich Spätere anzu-
treffen war. Aber auch wer sich in Sachen des transzendentalen
Idealismus nicht zu binden vermag, wird darin, daß alle Wahrheit
„gilt", eine fundamentale Eigenschaft derselben anerkennen, und zugleich
an dieser ersehen, daß „gelten“ und „Wert haben“ in dem in gegen-
wärtiger Schrift zunächst gebrauchten und wohl auch zunächst natürlichen
Sinn noch keineswegs zusammenfällt, das Anwendungsgebiet des Wortes
, gelten" vielmehr ein wesentlich weiteres ist, indem dieses den Gesamt-
bereich der Dignitative befaßt. Das Gelten des Wahren weist zuletzt
auf logische, das heißt Wissensgefühle, das Gelten des Schönen auf
ästhetische Gefühle hin, so daß das wert sein" einen durch den Hin-
weis auf die Wertgefühle zu bestimmenden Spezialtatbestand des Geltens
darstellt. Immerhin hat die Verwandtschaft der drei Hauptfälle des Geltens,
des ästhetischen, logischen und timologischen Geltens die Tendenz zur
Folge gehabt, das Wort „Wert" auch in einem weiteren, alle drei Fälle
umfassenden Sinne zu gebrauchen, was dadurch noch besonders nahe-
gelegt ist, daß vermöge eines kaum noch zurückzuführenden Gesetzes
die logische, respektive ästhetische Geltung jederzeit auch einen timo-
logischen oder eigentlichen Wert mit sich führt. Man kann also immerhin
vom Werte im weiteren neben dem Werte im engeren Sinne¹ reden
und wird nur zu vermeiden haben, dadurch der Eindeutigkeit des eigent-
lichen Wertbegriffes Abbruch zu tun.
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Kehren wir zur Begriffsbestimmung des unpersönlichen Wertes
zurück, so verlangt nun vor allem noch Berücksichtigung, was uns oben²
als der Gegensatz zwischen Partial- und Totalwert entgegengetreten ist.
Fanden wir schon beim persönlichen Werte prinzipiell allemal wenigstens
zwei Werthaltungen auf einmal beteiligt, so scheint nun auch der un-
persönliche Wert nicht kurzweg durch eine der in Frage kommenden
Werthaltungen präsentiert sein zu können. Noch auffallender ist, daß
Seins- und Nichtseinsgefühl sozusagen nach der Richtung des nämlichen
Wertergebnisses tendieren, wenn die Gegensätzlichkeit zwischen ihnen
nur noch dadurch zum Maximum vergrößert ist, daß sie entgegengesetzte
1 Vgl. „Über emotionale Präsentation", S. 178.
2 Vgl. oben S. 142.
