§ 7. Der unpersönliche Wert.
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schluß der Empfindungen gegenübergestellt hat. Das Fühlen steht eben
dem Erkennen sozusagen wesentlich ferner als das Vorstellen, und darf
man schon innerhalb des Vorstellungsgebietes bessere und schlechtere
Phänomene auseinanderhalten¹, so wird, was die Gefühle präsentieren,
sicher den schlechten Phänomenen an die Seite zu stellen sein. [48]
Es kann nicht überraschen, daß man sich, wie man sieht, auch
hier, wie allenthalben sonst, bei der Beantwortung von Seinsfragen auf
das Sosein hingewiesen findet: wir haben uns aber diesem Sosein beim
unpersönlichen Werte nun ausdrücklich zuzuwenden. Daß wir das, was
uns die Wertgefühle präsentieren, eben als Phänomene bezeichnen
mußten, legt vor allem die Frage nahe, ob wir berechtigt sind, etwa
kurzweg zu sagen, die Gegenstände dieser Präsentation seien der
ursprüngliche Wert. In einem Zweifel hieran läge aber jedenfalls die
Präsumtion, unpersönlicher Wert könne unter allen Umständen nur das
heißen, was existiert, während wir doch etwa von Farbe, Ton, Wärme,
Kälte und so fort ganz ohne solchen Vorbehalt, ja heute meist im ziemlich
sicheren Glauben2 reden, daß es dergleichen in der Wirklichkeit keines-
wegs gebe. Es wird sich also wohl empfehlen, in Analogie hierzu auch
als unpersönlichen Wert vorbehaltlos die Gegenstände gelten zu lassen,
die durch die Wertgefühle präsentiert werden, in betreff dessen aber,
wie viel davon auch der Wirklichkeit angehört, ebenso wie bei dem
intellektuell Präsentierten die erforderliche Zurückhaltung walten zu
lassen. Die eben erwähnte besonders auffallende Abhängigkeit unserer
Werterlebnisse von unserer Subjektivität macht solche Zurückhaltung
natürlich besonders unerläßlich, würde aber im Prinzip und besonders
im Hinblick auf die nicht seltene Überschätzung solcher Subjektivität
die Möglichkeit doch auch nicht ausschließen, daß unter den durch
Wertgefühle präsentierten Gegenständen solche anzutreffen wären, die
der Wirklichkeit näher stehen könnten als etwa die sensiblen Qualitäten,
so daß sie vielleicht sogar tiefer in das Wesen des Wirklichen zu dringen
imstande wären, als vom intellektuell Präsentierten erwartet werden darf.
Zugleich erhellt, daß das Wesen des unpersönlichen Wertes begriff-
lich zu fassen, sich als eine eben solche Aufgabe darstellt, wie die,
begrifflich festzulegen, was Farbe oder Ton ist. Immerhin zeigt sich
indes der unpersönliche Wert einer definitorischen Bestimmung auf dem
Umwege über das Erfassen insofern besonders günstig, als die ihn
präsentierenden Werterlebnisse, wie wir gesehen haben, eine bestimmtere
begriffliche Charakteristik gestatten als etwa die Farbenempfindungen
gegenüber den Tonempfindungen oder vielleicht noch besser die Temperatur-
gegenüber den Druckempfindungen, die, solange man die Eigenart der
Empfindungsgegenstände nicht mit in Betracht zieht, sich eben nur ein-
fach als Empfindungserlebnisse darstellen. Dagegen haben wir die Wert-
gefühle durch ihre Voraussetzungen deutlich von anderen Gefühlen unter-
schieden gefunden, so daß es nun auch sicher nicht ohne definitorische
1 Vgl. a. a. O., § 24.
2 Vgl. „Über die Erfahrungsgrundlagen unseres Wissens", § 8.
