§ 7. Der unpersönliche Wert.
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terisieren: es ist hier nur noch die Besonderheit der in Frage kommenden
Fähigkeit oder Disposition, die die Verbindung des Wertobjektes mit
dem Subjekte herstellt. Die Disposition hat aber jederzeit eine ganz
aktuelle Beschaffenheit des disponierten Objektes zur Grundlage¹ und
sofern man sich auf diese als Wert berufen könnte, wäre alles, was
den Wert zu einem persönlichen machen möchte, durchaus beseitigt.[40]
Rückblickend haben wir vier verschiedene Gesichtspunkte zu ver-
zeichnen, unter denen beim Werte die Beschränkung auf das Gebiet
des Persönlichen nicht recht angängig erscheint: wir haben klare, ja
besonders natürliche Wertgedanken angetroffen, die den Wert nicht als
etwas Persönliches erfassen; wir fanden Werte ohne ihnen zugehörige
Werterlebnisse; wir fanden umgekehrt Werterlebnisse, denen ein zuge-
höriger Wert fehlt, mögen die dabei zutage tretenden Wertirrtümer
bloß intellektuelle oder, wie sich als naheliegend ergeben hat, auch
emotionale Grundlagen haben; es hat sich endlich gezeigt, daß die
Potentialisation des Wertbegriffes auf ein unpersönliches Ziel hinweist.
Solchen Tatbeständen gegenüber darf die Frage aufgeworfen werden,
wie es eigentlich komme, daß man in der modernen Werttheorie die
Eventualität anderen als persönlichen Wertes nur ausnahmsweise ernst-
haft ins Auge gefaßt findet. Nicht darum handelt es sich dabei, ob es
überhaupt Sinn hat, das Moment der Persönlichkeit in die Wertbetrachtung
einzubeziehen: hierfür legen die zahlreichen Erfahrungen zu deutliches
Zeugnis ab, die die Gebundenheit vieler Werte an ihr Subjekt und die
Abhängigkeit von diesem betreffen.2 Liegt es aber etwa in der Natur
jeglichen Wertes als solchen, nicht anders als relativ zu einem Subjekte
auftreten zu können? Es fehlt in der Tat nicht an einem Grunde, der
das selbstverständlich erscheinen lassen mag. Er liegt in der engen Ver-
bindung, in der, wie wir sahen, der Wert mit unserem emotionalen
Leben steht. Ist der Wert von dieser nicht loszulösen, dann scheint
auch die Verbindung mit dem die Emotionen erlebenden Subjekte eine
untrennbare bleiben zu müssen.
Sollte es aber wirklich unter allen Umständen ausgeschlossen
sein, die Beziehung zu den Erlebnissen aufrecht zu erhalten und gleichwohl
die zum Subjekte dieser Erlebnisse zu lösen? Wer den Wert zu den
Angelegenheiten des Gemütes zählt, wird kaum unterlassen, dabei zum
Gegensatz an die Angelegenheiten des Verstandes zu denken, näher an
Gegenstände, die ihren Beschaffenheiten und den sie beherrschenden
Gesetzmäßigkeiten nach zu erfassen die natürliche Funktion der Intelligenz
ausmacht. Gehören derlei Beschaffenheiten und Gesetzmäßigkeiten durch-
aus zur Kompetenz unseres Vorstellens und Denkens, so liegt hierin
doch nur unter ganz ausnahmsweise erfüllten erkenntnistheoretischen
Voraussetzungen ein Hinweis auf eine obligatorische Relativität zum
erfassenden Subjekte. In der Regel meint man ganz im Gegenteil, daß,
was erfaßt werden soll, dem Erfassen ebenso unabhängig gegen-
1 Vgl. „Allgemeines zur Lehre von den Dispositionen", a. a. O., S. 44.
2 Vgl. „Über emotionale Präsentation", S. 141 f.
3 Vgl. oben S. 35.
