§ 7. Der unpersönliche Wert.
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man dem Talismann seinen Wert absprechen, respektive diesen Wert
als einen bloß eingebildeten bezeichnen? Nimmt man keinen Anstand,
von Freude oder Leid auch dort zu reden, wo die betreffenden Gefühle
auf Irrtum seitens des fühlenden Subjektes gegründet sind, dann zeigt
sich, wer es mit dem Werte anders hält, unter dem Einfluß einer
Seite des Wertgedankens, die in der Bezugnahme auf das Werterlebnis
des Subjektes augenscheinlich noch nicht zur Geltung kommt. Daß, um
dieser Seite Rechnung zu tragen, das Moment der Persönlichkeit aus
der Bestimmung des Wertgedankens eliminiert werden müsse, ist damit
freilich noch nicht dargetan, unterstützt aber natürlich, was sonst auf
eine solche Elimination hinweist.
Bisher ist hier nun aber, wie bemerkt, an der Voraussetzung
festgehalten, daß, weil der Gegensatz von wahr und falsch jederzeit
auf das Urteil zurückweist, der zwischen wahrem und eingebildetem
Wert nicht wohl anderes, als Sache der Voraussetzungsurteile von
Werterlebnissen sein könne. In der Tat entspricht, ihn nicht etwa
diesen emotionalen Erlebnissen, also zunächst den Gefühlen beizumessen,
bestens der Regel: „De gustibus non est disputandum". Ohne Zweifel
ist diese Regel populär genug und die Übertragung speziell auf das Gebiet
der Werthaltungen vollzieht sich von selbst. Dennoch wird sie in der
Praxis weit öfter aufgestellt als tatsächlich befolgt und in Wahrheit ist
nichts häufiger, als daß über die „,gustus" und deren Analoga disputiert
wird. Und sicher erweist sich als das, was der Regel zu einer relativ
weiten Anwendungssphäre verhilft, weit mehr die immer wieder zu
machende Erfahrung von der Aussichtslosigkeit, solchen Streit zu einem
einverständlichen Ende zu führen, als etwa eine aus der Natur der
Sachlage geschöpfte Überzeugung davon, daß dabei die Voraussetzung
ausgeschlossen wäre, von den Streitenden könnte oder müßte wohl
gar einer doch jedenfalls im Unrechte sein. Vielmehr ist es auch für
denjenigen, der sich der Regel fügt, weit natürlicher, stillschweigend
gleichwohl beim guten Glauben daran zu beharren, daß er und nicht
der Gegner im Rechte sei, als aus der Not der Resignation dann noch
die Tugend überlegener Intelligenz zu machen, die es unterläßt, dort
noch nach Wahrheit zu suchen, wo für den Gegensatz von wahr und
falsch gleichsam die Angriffspunkte fehlen.
Die Möglichkeit also, es könnte am Ende doch solche Angriffs-
punkte geben, wird man nicht zu rasch von der Hand weisen dürfen
und speziell auf dem Wertgebiete umso weniger, je sicherer die Wert-
stellung gewisser hoher und höchster Güter dem Streite tatsächlich
entrückt, je weniger man bei diesen geneigt sein wird, etwa in ihrer
entgegengesetzten Einschätzung nichts als den Ausdruck berechtigter
subjektiver Eigenart zu sehen. Es genügt, in diesem Sinne neuerlich
auf den Wert des Wahren und Schönen als solchen hinzuweisen, dem
der des Guten nur deshalb nicht an die Seite zu setzen ist, weil seine
Behauptung leicht allzu tautologischen Charakter an sich tragen könnte.
Man entgeht dieser Gefahr, wenn man vom Guten im allgemeinen
zu spezielleren Fällen des Guten übergeht. Und Tatsache ist es ohne
