§ 5. Die Partialwerte und der Totalwert.
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Gesundheit und seinesgleichen vor allem, daß der Wert nicht etwa nur
von der Werthaltung des Seins, so auch nicht nur von der Werthaltung
des Nichtseins, sondern sowohl von der Werthaltung des Seins als von
der des Nichtseins abhängt. Ferner ist im Grunde ganz selbstverständlich,
daß das Wertvorzeichen im allgemeinen durch das Werthaltungsvorzeichen
bestimmt ist. Im Verlaufe der gegenwärtigen Darlegungen ist sicherlich
nirgends ein Zweifel daran aufgetaucht, daß im Falle positiver Wert-
haltung positiver Wert, im Falle negativer Werthaltung oder Unwert-
haltung negativer Wert oder Unwert zu gewärtigen sei. Jetzt erkennt
man, daß diese Selbstverständlichkeit doch nur die Seinswerthaltung
betreffen kann und die Sachlage bei der Nichtseins werthaltung eine
entgegengesetzte ist. Nur wenn das Nichtsein mir leid ist, dann bedeutet
diese Unwerthaltung etwas wie eine positive Zutat zum positiven Werte.
Ebenso wird ein Unwert, den wir uns zunächst auf die Unwerthaltung
eines Seins gegründet denken können, vermöge der (positiven) Wert-
haltung des Nichtseins eine Steigerung hinsichtlich seines Betrages
erfahren. Dabei stehen die hier in Betracht kommenden Vorzeichen in
.ganz charakteristischer Relation zu einander. Solcher Vorzeichen gibt es
da já dreierlei: die des Wertes, der Werthaltungen und der zu diesen
Werthaltungen gehörigen Voraussetzungsurteile. Nun berührt es jeden,
der darauf aufmerksam wird, sofort als völlig natürlich, zugleich aber
doch als höchst beachtenswert, daß die dreierlei Vorzeichen und ins-
besondere Wert-, respektive Werthaltungsvorzeichen einerseits, Urteils-
(oder auch Objektiv-)Vorzeichen andererseits miteinander gleichsam
ebenso kooperieren wie die arithmetischen Vorzeichen in einer Rechnung,
indem Unwerthaltung des Nichtseins Wert, Werthaltung des Nichtseins
Unwert mit sich führt.
Dieses Vorzeichengesetz bewährt sich nun auch, wo die größere
Allgemeinheit der Ehrenfels'schen Betrachtungsweise zur Geltung kommt.
Wie erwähnt, weist der Umstand, daß es sich da eventuell um Objekte
handelt, an die sich Seins- und Nichtseinswerthaltungen mit überein-
stimmendem Vorzeichen knüpfen, auf komplexe Tatbestände hin. Die
Komplexität hindert die Vorzeichen in keiner Weise, sich im Sinne der
obigen Gesetzmäßigkeit zu betätigen. Aber die sozusagen originäre
Relation zwischen Werthaltung und Wert tritt dabei in kein helleres
Licht, muß sich vielmehr am besten an den einfachsten Fällen durch-
schauen lassen, denjenigen nämlich, wo das Werthaltungs-, respektive
Wertobjekt nur als ein Einfaches in Betracht kommt, das dann immer
noch zu zweierlei Werthaltungen mit naturgemäß entgegengesetztem
Vorzeichen Gelegenheit gibt.
Zusammenfassend dürfen wir also behaupten: der Wert geht auch
im einfachsten Falle jederzeit sowohl auf Seins-, wie auf Nichtseins-
gefühle zurück und jedes dieser Gefühle steuert zur Größe des
resultierenden Wertes prinzipiell eine additive Komponente bei, die diese
resultierende Größe nur in zweierlei Sinn beeinflussen kann, je nach
dem Vorzeichen, das sich im Sinne der obigen Gesetzmäßigkeit ergibt.
Jedem als eines sich darstellenden Wertobjekte gegenüber kommt es
