§ 3. Die Aktualitätsbedingungen. Seins- und Nichtseinswerte.
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Man kann vielmehr auch so interpretieren: das, dem der Wert für den
Sammler abgesprochen wird, ist das Stück im Besitz des Händlers
und der Grund, weshalb der Wert von diesem Objekte negiert wird,
liegt nicht im Mangel an der Existenz, für die im Gegenteil bestens
gesorgt ist, sondern im Mangel an der Eigenschaft, im Besitz oder
Eigentum des Sammlers zu sein.
Wichtiger als der Umstand, daß die Wendung, etwas hätte Wert,
habe ihn aber nicht, doch durchaus nicht jedesmal sicher auf Nicht-
existenz des Objektes zu deuten ist, steht nun aber der Unerläßlich-
keit der Existenz (respektive des Seins) der Wertobjekte die Tatsache
entgegen, daß wir Werterlebnisse kennen gelernt haben, die geradezu
das Nichtsein des betreffenden Objektes voraussetzen (Nichtseinsgefühle)
und solche, die wenigstens mit dem Sein des Objektes unverträglich
wären (Begehrungen). Es verdient dies um so mehr Beachtung, als die
Wertgröße, wie ich schon an anderem Orte¹ hervorzuheben Anlaß hatte,
ganz wesentlich durch die Sachlage bei der Nichtexistenz mitbestimmt
wird. Das gilt insbesondere von übertragenen, zum Beispiel Wirkungs-
werten. Soweit die Größenabhängigkeit der Wirkungswerte von ihren
Stammwerten dem Grenznutzengesetze folgt, sind es nicht die Wirkungen
existierender Ursachen, die den Ausschlag geben, sondern gerade die
Wirkungen, die im Nichtexistenzfalle der Ursache entfallen müßten. Ich
schätze einen Bogen aus dem Vorrat meines Briefpapieres nicht nach
dem möglicherweise für mein ganzes Leben entscheidenden Brief, den
ich tatsächlich auf diesen Bogen schreibe, sondern nach der vielleicht
ganz unwichtigen Aufzeichnung, die im Verlustfalle dieses Bogens unter-
bleiben müßte. Zwar sind Wertstellungnahmen dieser Art schwerlich
die einzig berechtigten; sie sind wohl nur unter ökonomischen Gesichts-
punkten und daher unter besonderer Bezugnahme auf Begehrungen³
nächstgelegt. Aber sie sind doch auf alle Fälle Tatsache; andererseits
aber ist überdies der Anteil der Nichtseinsgefühle auch schon bei Eigen-
werten darzutun.3 Kann man unter solchen Umständen überhaupt daran
denken, die Existenz oder allgemein das Sein des Wertobjektes dem
Werte im Sinne eines obligaten thetischen Prädikates zuzusprechen?
Inzwischen ist diese Frage negativ zu beantworten doch mindestens
nicht selbstverständlich. Erstaunlich freilich wäre eine Bestimmung,
deren Anwendungsgebiet auf das Sein eines Gegenstandes beschränkt
wäre und die doch zugleich dem Falle des Nichtseins dieses Gegen-
standes Rechnung trüge. Daß aber die Beschränkung, mindestens in
prinzipieller Allgemeinheit, nicht tatsächlich besteht, ist ja ohne allen.
Zweifel der eben zuvor wieder berührten Erfahrung zu entnehmen,
1 „Über Werthaltung und Wert", Archiv f. system. Philosophie, Bd. I
1895, S. 332 ff.
2 Vgl. meine Vermutung in „Über emotionale Präsentation", S. 118. Sie
wird durch die Tatsache bestätigt, daß Wertübertragungen von der Wirkung
auf die Ursache zwar sehr oft in Bezug auf die Zukunft, sehr selten dagegen
in Bezug auf die Vergangenheit vorkommen, also dort zu fehlen scheinen, wo
das Begehren keine natürlichen Angriffspunkte hat.
Vgl. „Über Werthaltung und Wert", a. a. O., S. 336.
