§ 3. Die Aktualitätsbedingungen. Seins- und Nichtseinswerte.
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Sachlage im wesentlichen ohne Zweifel die nämliche. Bei den verifizieren-
den Ausfallstatsachen ist es sogar nicht immer leicht, den Anteil intellek-
tueller von dem emotionaler Dispositionen reinlich zu sondern. Aber
wenn Musik für den Tauben, Gemälde oder Photographie für den Blinden
keinen Wert hat, so fehlt jeder Anlaß, das noch einem anderen Moment
als eben dem Sinnesdefekt zuzuschreiben. Dagegen werden für das
jugendliche oder pathologische Subjekt Werte genug namhaft zu machen
sein, bei denen die intellektuelle Unfähigkeit mindestens mit der emotio-
nalen konkurriert, ohne darum dem, was vorliegt, den Charakter des von
jedem Urteilsfähigen anerkannten Werttatbestandes nehmen zu können.
Der vergleichsweise dauernden intellektuellen Veranlagung steht
als ebenfalls dispositionelles, aber doch vergleichsweise variables Moment
der Wissenszustand des Subjektes, seine Orientiertheit hinsichtlich des
allfälligen Objektes der Werterlebnisse zur Seite. Und wirklich spielt
auch diese Orientiertheit nicht selten die Rolle des unerläßlichen Wert-
erfordernisses. Dem entspricht es, daß etwa eine Auszeichnung, die
einem Ehrgeizigen zuteil geworden ist, für diesen keinen Wert hat,
so lange er nichts davon weiß. Auch wenn mein Freund zur Zeit, da
ich ihn fern glaube, mit mir in derselben Stadt weilt, wird dies nicht
leicht für mich Wert haben. Schwieriger mögen die Dinge schon hin-
sichtlich eines Schatzes stehen, der auf einem Grunde vergraben liegt,
dessen Besitzer davon keine Kenntnis hat. Und wenn der A einen Autor
herausgibt, sein Freund B aber eine für die Kenntnis des Autors grund-
legende Handschrift entdeckt, so wird B wohl sagen dürfen, die Hand-
schrift sei für A wertvoll, auch schon ehe er den A über seinen Fund
unterrichtet hat Ganz zweifellos wertvoll aber ist eine Ventilations-
vorrichtung für denjenigen, der, ohne von ihr zu wissen, vermöge ihrer
Funktion, während er schläft, vor einer Vergiftung durch ausströmendes
Leuchtgas bewahrt wird. Es würde zu weit führen, sollte an dieser
Stelle versucht werden, den Gründen für solche Verschiedenbehandlung
nachzugehen. Daß aber hier in Bezug auf das, was in den Wertgedanken
thetisch einbezogen wird, sich weitaus erheblichere Schwankungen geltend
machen, als bei den beiden vorher betrachteten Tatsachengruppen, scheint
aus den beigebrachten Beispielen unmittelbar zu erhellen.
Nun greift aber dieses Schwanken von der besonderen Beschaffen-
heit des Subjektes auch noch geradezu auf dessen Dasein über, sofern
dieses unbeschadet des oben konstatierten ersten Anscheines doch nicht
für alle Werttatbestände schlechthin unerläßlich ist. Daß neu aufgelegte
Briefmarken für Markensammler besonderen Wert haben, darf man mit
Recht behaupten, auch wenn man damit durchaus nicht sagen will, daß
eine solche Neuausgabe tatsächlich erfolgt sei, oder daß tatsächlich
Markensammler vorhanden seien, denen sie zustatten kommt. Ähnliches
wird oft genug auch sonst zu konstatieren sein, wo der betreffende Wert
nicht auf ein bestimmtes Individuum bezogen ist, insofern also, etwas
ungenau ausgedrückt, ein universelles Subjekt hat. Wer, wie das heute
doch die Regel ist, ethische Werte persönlich genug versteht, um sich
der Frage nach einem ethischen Wertsubjekt nicht für überhoben zu
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