§ 2. Aktualisierung. Thetische und athetische Prädikationen.
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Gegenstande A ein Prädikativ¹ B zu-, respektive abgesprochen, so kann
es fürs erste selbstverständlich scheinen, daß man es da ausschließlich
mit Angelegenheiten des Soseins zu tun hat. Wirklich wird es damit
nicht anders bewandt sein, wenn man zum Beispiel dem gleichseitigen
Dreiecke die Gleichwinkligkeit nachsagt. Das scheint ganz selbstver-
ständlich, da ja das Prädikativ ein integrierendes Bestandstück am
Material des Soseinsobjektivs ausmacht. Um so auffallender ist die Tat-
sache, daß es nun doch auch Prädikationen gibt, bei denen dem Sein,
insbesondere der Existenz eine ganz charakteristische Rolle zufällt.
Handelt es sich nämlich bei der Prädikation um eine Relation zwischen
dem Subjekte des Soseinsobjektivs und einem anderen Gegenstande, ist
also das Prädikativ ein Relativum, dann kann das Sein jenes anderen
Gegenstandes ganz wohl in den Sinn der Prädikation mit aufgenommen
sein. So etwa schon bei Kausalbehauptungen: von gewissen leisen
Geräuschempfindungen konnte man während des Novembers 1916 in
Graz sagen, sie seien durch Kanonenschüsse auf dem italienischen
Kriegsschauplatze hervorgerufen worden. Dabei war, Wirkung zu sein,
gewiß zunächst Sache des Soseins; aber die Wirklichkeit der betreffenden
Kanonenschüsse gehört sicher integrierend zum Sinn einer solchen
Behauptung. Noch näher steht es unseren gegenwärtigen Interessen, wenn
man jemanden als Nachbar, als Zeitgenossen, als Vereinsmitglied,
Amtsvorstand bezeichnet, ihm Macht, Einfluß zuschreibt und dergleichen.
Napoleon hatte auf St. Helena keine Macht, obwohl ihm, für sich allein
betrachtet, Autorität daselbst sicher nicht weniger eigen war als vorher
in Paris. Das läßt erkennen, wie im Gedanken der Macht nicht nur
eine Eigenschaft des als mächtig Bezeichneten enthalten ist, sondern
der Gedanke an die Existenz von Menschen mitspielt, an denen diese
Macht zu Tage tritt. Auch Zeitgenosse ist man nur, wenn zur nämlichen
Zeit noch jemand anderer lebt; ebenso ist man Amtsvorstand nur, wenn
auch ein Amt da ist, dem man vorsteht, und so fort. Allgemein also: es gibt
Prädikationen, die unbeschadet des darin zunächst zur Geltung kommenden
Soseins doch auch ganz wesentlich ein Sein in sich schließen. Man
könnte sie vielleicht thetische Prädikationen nennen und ihnen diejenigen,
bei denen ein Dasein oder sonst ein Sein unbeteiligt ist, als athetische
gegenüberstellen. Es braucht kaum bemerkt zu werden, daß unter den
Gesichtspunkt des Athetischen nicht etwa bloß völlig daseinsfreie Auf-
stellungen wie etwa die der Mathematik, sondern nicht minder Urteile
einzubeziehen sind, wo es sich zwar um daseiende Subjekte handelt,
die Prädikation aber über Soseinsbestimmungen an diesem Daseienden
nicht auch noch zu einem anderen Existierenden hinausgeht.
Das hier Ausgeführte auf den Wert anzuwenden, erscheint durch
den Umstand nahegelegt, daß man es ja auch bei diesem, soweit er
persönlicher Wert ist, mit etwas Relativem, nämlich zur Person des
Wertsubjektes Relativem, zu tun hat. Aber ausgeschlossen ist am Ende
auch eine thetische Prädikation nicht, die sozusagen jenseits der Rela-
1 A. a. O., S. 127.
