§ 5. Pathogene Werthaltungen. Unvermittelte Werthaltungen.
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ich lege auf das Objekt O' Wert, weil es ein gewisses Moment O" an
sich hat. Das kann natürlich leicht ein Fall der bereits behandelten
Werthaltungsübertragung sein, falls damit nicht von vornherein nur
gemeint ist, daß O' eine Hüllenbestimmung, O" dagegen eine Kern-
bestimmung darstellt. Sehe ich aber recht, so gibt es doch auch noch
den dritten Fall, daß O' wirklich das Objekt der resultierenden Wert-
haltung ausmacht, diese aber doch nicht auf eine besondere Werthaltung
des O" und auf die Erkenntnis dieser Werthaltung als Voraussetzung
gegründet ist. Immerhin verrät die Umständlichkeit und Unsicherheit der
Darlegung, daß man es hier offenbar mit der am wenigsten wichtigen
Klasse von Werthaltungsvermittlungen zu tun hat. Dagegen hat man,
wie sich sogleich zeigen wird, sehr guten Grund, die Vermittlungen,
bei deren Nebenvoraussetzungen es in der angegebenen Weise emotional
zugeht, in ihrer Eigenartigkeit festzuhalten. Ich versuche dies durch
besondere Benennung zu tun, indem ich Vermittlungen dieser Art als
pathogene Werthaltungsvermittlungen den sich rein intellektuell charak-
terisierenden als apathogenen Werthaltungen gegenüberstelle.
Was nun nämlich dem Pathogenen seine Wichtigkeit verleiht, das
ist sein Gegensatz zum Apathogenen nicht innerhalb, sondern außerhalb
des Gebietes der Werthaltungsvermittlung. Hier ist nämlich der Ort,
nochmals besonders nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß uns bereits
an verschiedenen Stellen der vorangegangenen Untersuchungen, ins-
besondere auch bei der Erwägung des Gedankens der doppelten Stellung-
nahme¹ Werthaltungen begegnet sind, die außer der Gegenstandsvoraus-
setzung nichts mehr aufweisen, was auf die Funktion einer Voraussetzung
Anspruch erheben könnte, so daß man da eben nur von unvermittelten
Werthaltungen reden darf. Die Unvermitteltheit besteht natürlich auch
durchaus zu Recht, wenn die betreffende Werthaltung durch Ableitung
aus ursprünglich vermittelten Werthaltungen hervorgegangen sein sollte;
ihre Entstehungsgeschichte kann ja an der Tatsache nichts ändern, daß
gegenwärtig zwischen Gegenstandsvoraussetzung und Werthaltung nichts
Vermittelndes inmitten liegt. Unvermittelte Werthaltungen, wie immer
sie sonst beschaffen sein mögen, treten dann mit den bloß intellektuell
vermittelten zwanglos unter den Gesichtspunkt der apathogenen Wert-
haltungen zusammen, solcher Werthaltungen also, denen als emotional
letzten Tatbeständen eine sehr markante Stellung zukommt. Ganz deutlich
ist dabei der Ausdruck ,apathogen" leider nicht, indem er geradezu
auf die Genesis" hinzuweisen scheinen könnte, so daß dann abgeleitete
Werthaltungen, da sie eben aus anderen Werthaltungen herrühren, gerade
als „pathogen" bezeichnet werden müßten, was bei der Konzeption des
Terminus nicht intentioniert ist. Will man indes in dieser Hinsicht
besonders genau sein, so kann man etwa „essentiell Apathogenes“ von
,temporär Apathogenem" unterscheiden: essentiell apathogen können
dann eben nur ursprüngliche Werthaltungen, die emotional unvermittelt
"
1 Vgl. oben S. 74.
2 Vgl. oben S. 101.
